Ich wohne in einem mehrfamilienhaus mit 5 parteien !
Die wohnungen sind alle eigentumswohnungen und nur eine eigentümerin wohnt auch in ihrer wohnung!
Bis vor einigen monaten noch haben wir bewohner die treppenhausreinigubg selbst erledigt!
Dann jedoch wurde eine putzkraft ( die frau eines eigentümers ) eingestellt!
Jezt habe ich von einer mieterin erfahren; das diese frau gerne eine erhöhung haben möchte; da mein kleiner hund anscheinend zu viel dreck verursachen würde!!
Darf ich mich dann aus dieser regelung des ptzens ausklinken und die reinigung für meinen teil wieder selbst übernehmen;wie es vorher ja auch schon war?
Oder muss ich mich dem mehrheitsbeschluss dann fügen?
Mfg
rew2010
Kostenerhöhung treppenhausreinigung?
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REW2010 -
29. Mai 2013 um 12:29 -
Erledigt
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Zitat
Oder muss ich mich dem mehrheitsbeschluss dann fügen?
Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümer haben für dich als Mieter keinen Bestand. Was die Eigentümer unter sich ausmachen, hat dich nicht zu kümmern. Sollte aber die Reinigung des Hausflures zu Beanstandungen geführt haben, dann hätten die Mieter zuvor abgemahnt werden müssen, bevor eine kostenpflichtige Reinigung ausgeführt wird.
Reinige wie gehabt das Treppenhaus selbst, wenn du Flurwoche hast und verweigere die Zahlung der Putzkraft, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung kommt.
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Vielen dank für die schnelle antwort!:d
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Hallo REW2010
Reinige wie gehabt das Treppenhaus selbst, wenn du Flurwoche hast und verweigere die Zahlung der Putzkraft, wenn die nächste Betriebskostenabrechnung kommt.
Wie genau ist die BK-Umlage im MV vereinbart?
Manchmal gehen Änderungen in der Hausgeldumlage der Eigentümer automatisch in die BK-Umlage des Mieters ein.
Dann müsstest du das wohl so akzeptieren.VG Syker
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Manchmal gehen Änderungen in der Hausgeldumlage der Eigentümer automatisch in die BK-Umlage des Mieters ein.
Dann müsstest du das wohl so akzeptieren.
Dieser Meinung bin ich nicht. Es kommt nach wie vor auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an.
Weiterhin schliesse ich mich Mainschwimmer an. -
Die Kosten der Treppenhausreinigung ergeben sich aus der Betriebskostenverordnung §2, Absatz 9.
Ist im Mietvertrag allgemein auf die Anwendung des BKV Bezug genommen worden, sind die Nutzer mit diesen Kosten zu belasten.
Ist eine extra mietvertragliche Regelung zur Reinigung festgelegt, so ist diese nur im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern.Beugen müssen Sie sich nur Ihrem Vertrag gegenüber, nicht den Mehrheitsbeschlüssen anderer Leute.
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Hallo Berny
Dieser Meinung bin ich nicht. Es kommt nach wie vor auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an.
OK das habe ich wohl nicht klar genug ausgedrückt.
Es gibt MV wo vereinbart wurde,
dass eben solche Änderungen in der WEG-Abrechnung automatisch
auch den M betreffen und in dessen BK-Abr. einfließen.VG Syker
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Fast alle Mietverträge enthalten "Zusatzvereinbarungen für vermietete Eigentumswohnungen". Danach sind die Beschlüsse der WEG für die Mieter verbindlich. Sonst hätten viele Vermieter von Eigentumswohnungen ein ganz grosses Problem.
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Zitat
Fast alle Mietverträge enthalten "Zusatzvereinbarungen für vermietete Eigentumswohnungen". Danach sind die Beschlüsse der WEG für die Mieter verbindlich.
Öööh, welche Vereinbarungen da getroffen werden (können), solltest du bitte näher erläutern. Denn Beschlüsse der Eigentümer interessieren einen Mieter solch einer Wohnung nicht. Solche Beschlüsse können geltendes Mietrecht, incl. Heizkosten- und Betriebskostenverordnung noch nicht einmal peripher beeinflussen.
ZitatSonst hätten viele Vermieter von Eigentumswohnungen ein ganz grosses Problem.
Auch diesen Satz solltest du bitte etwas näher erläutern. -
Beschlüsse der Eigentümer interessieren einen Mieter solch einer Wohnung nicht. Solche Beschlüsse können geltendes Mietrecht, incl. Heizkosten- und Betriebskostenverordnung noch nicht einmal peripher beeinflussen.
Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Vermieter waren drei Juristen...
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Zitat
Fast alle Mietverträge enthalten "Zusatzvereinbarungen für vermietete Eigentumswohnungen". Danach sind die Beschlüsse der WEG für die Mieter verbindlich.
Das ist auch völlig korrekt. -
Ich zitiere jetzt mal wörtlich aus einem relativen aktuellen MV von Haus und Grund (2012)
ZitatDem Mieter ist bekannt, dass es sich bei der vermieteten Wohnung um eine Eigentumswohnung handelt. Die Bestimmungen der Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung), sowie die Beschlüsse der Wohnungseigentümer über die Ordnung im Haus und das Zusammenleben der Hausbewohner sind auch für die Mieter verbindlich. Dies gilt auch für spätere Änderungen der Gemeinschaftsordnung und die nach dem Abschluss des Mietvertrages getroffenen Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sofern der Vermieter dem Mieter die einschlägigen Änderungsbeschlüsse mitgeteilt hat.
ZitatAuch diesen Satz solltest du bitte etwas näher erläutern.
Gern. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für den Eigentümer verbindlich. Wären sie für die Mieter nicht ebenfalls verbindlich, wären sie unmöglich durchzusetzen. -
Zitat
Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind für den Eigentümer verbindlich.
Klar. Streitet auch keiner ab. Die weiteren Einlassungen betreffen aber nur die sogenannte Haus-, Gemeinschaftsordnung (wer, wann, wo die Wäsche trocknen darf) und nicht die finanziellen Aspekte, die z.B. die Betriebskosten betreffen.
Wenn wie hier nach Bayerischer Landtagsmanier der Ehefrau eines Eigentümers ein Job besorgt wird, kümmert mich das als Mieter nicht die Bohne.
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Wer da welchen Job macht, ist doch relativ egal, solange die Eigentümer wirtschaftlich handeln und die Ehefrau nicht 50€/h verdient. Und wenn man das nicht über die Betriebskosten direkt wieder reinholen kann, dann indirekt über eine Mieterhöhung.
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Zitat
dann indirekt über eine Mieterhöhung.
Ja klar, ist ja auch die einfachste Sache der Welt, Mieterhöhungen durchzusetzen.
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Genau, wenn man weiß wie, ist das doch gar nicht so schwer.
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