Liebes Forum,
Ich bekomme stets (seit 2009) einen befristeten Mietvertrag für ein Jahr. D.h. jedes Jahr frage ich nach, ob der Befristungsgrund noch besteht (Renovierung) und ich in der Wohnung bleiben kann.
Das Haus soll verkauft werden. Renovierung ist nicht in Sicht. Ist ein altes Ding, alles unsaniert aus DDR-Zeiten.
Nun dachte ich, dass auch bei solchen Fällen die Kappungsgrenze ebenfalls eingehalten werden muss. Mir wurde 2011 die Miete um 20% erhöt und nun (für 2013) soll sie nochmals um 18% erhöt werden. (Insgesamt um 46% im Vergleich zu 2010).
In einer Email versicherte mir die Wohnungsgesellschaft (Vermieter/Verwalter)), dass Kappungsgrenzen bei befristeten Mietverträgen nicht eingehalten werden müssen. Zudem wurde 2008 das Dach gemacht und 2010 die Klärgrube an die Kanalisation angeschlossen.
Ich dachte eigentlich, da ich 3 Monate vor Mietende immer nach dem Bestehen des Befristungsgrundes frage (schriftlich), das Mietverhältnis sei schon in ein unbefristetes übergegangen und dadurch seien sehr wohl die Kappungsgrenzen einzuhalten. Des Weiteren sind Instandhaltungskosten doch kein Grund zu einer Mieterhöhung, oder?
Aber vielleicht wurde ich auch falsch informiert was die Befristungsumwandlung angeht.