Kann der Vermieter die Miete für einen dritten verrechnen?

  • Guten Morgen,
    folgende Frage:
    da ich ab morgen eine Zeit weg bin,muss am Freitag ein Bekannter die Miete für mich überweisen.
    Nun hat der Bekannte auch mal hier im Haus gewohnt und immer noch Aussenstände beim Vermieter(es geht um Betriebskostenabrechnungen in der zeit wie er noch hier gwohnt hat),was aber über den Anwalt meines Bekannten läuft.
    Wenn ich nun meinem Bekannten das Geld vorher gebe und er von seinem Konto überweist(mit Verwendungszweck das es die Miete von mir ist),kann der Vermieter diese Überweisung dann für die Altelasten meines bekannten einfach einbehalten und verrechnen?
    Gruss Axel

  • Dies dürfte die mit Abstand dümmste Frage des Monats sei.

    1. kann man für die Miete einen Dauerauftrag einrichten.

    2. könnte man die Miete auch ein paar Tage früher überweisen.

    3. sollte dir das Risiko zu groß sein, dass dein Bekannter das Geld für deine Miete anderweitig verbrät.

  • Hallo zusammen


    Dies dürfte die mit Abstand dümmste Frage des Monats sei.

    @Quietscheentschen
    So dumm ist die Frage gar nicht.


    1. kann man für die Miete einen Dauerauftrag einrichten.
    2. könnte man die Miete auch ein paar Tage früher überweisen.
    3. sollte dir das Risiko zu groß sein, dass dein Bekannter das Geld für deine Miete anderweitig verbrät.

    Soweit alles Richtig,
    ergänzend wäre noch die Terminüberweisung anzugeben,
    wo im Vorraus ein Ausführungstermin angegeben wird.


    Wenn ich nun meinem Bekannten das Geld vorher gebe und er von seinem Konto überweist(mit Verwendungszweck das es die Miete von mir ist),kann der Vermieter diese Überweisung dann für die Altelasten meines bekannten einfach einbehalten und verrechnen?

    Wenn auf der Überweisung ein Verwendungszweck angegeben ist,
    dann muss der VM die Zahlung so verbuchen,
    wie es vom Absender "angeordnet" wurde.


    VG Syker

  • Ja so sind Sie die erfahrenen Benutzer.
    Er weiss nicht die Umstände warum kein dauerauftrag eingerichtet wird,warum die Miete nicht vorher überwiesen wird,aber will einen raushängen lassen.
    Das war mit Abstand die dümmste Antwort.

  • Zitat

    Das war mit Abstand die dümmste Antwort.

    Danke für die Blumen. Damit wird deine Frage aber nicht intelligenter, oder du bist erst neu auf dieser Welt und hast von Bankgeschäften u.ä. noch nie etwas gehört.

    Und jetzt sollte mit diesem Thread Schluss sein, denn mit jeder weiteren Einlassung von dir machst du dich lächerlicher.

    Hast du überhaupt die Überschrift dieses Forums verstanden? Scheinbar nicht!

  • Zitat

    Er weiss nicht die Umstände warum kein dauerauftrag eingerichtet wird,


    Uninteressant, wenn im MV vereinbart, hat das zu erfolgen.

    Zitat

    warum die Miete nicht vorher überwiesen wird,


    Noch uninteressanter, weil die Miete am 3. WT auf dem Kto. sein muss.

    Zitat

    3. sollte dir das Risiko zu groß sein, dass dein Bekannter das Geld für deine Miete anderweitig verbrät.


    Völlig korrekt, denn der scheint auch Mieter, und dazu noch mit Mietschulden zu sein !

  • Geschickte VM vereinbaren in den MVs, dass Zahlungen des M nach ihren Wünschen (bspw. älteste Verbindlichkeiten) ungeachtet eines auf dem Überweisungsträger angegebenen Verwendungszwecks verbucht werden.
    Im vorliegenden Falle wäre eine Bareinzahlung am unkompliziertesten, kostet aber drei bis fünf Euronen...

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