Verjährung Nebenkosten

  • Hallo,
    wir sind im Mai diesen Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Unser ehemaliger Vermieter schickte uns nun eine Nebenkostenabrechnung von 2006 und 2008. Abrechnungszeitraum 2008war vom 01.05.2007-30.04.2008. Von 2007 und 2009 habe ich auch noch keine Nebenkostenabrechnung.
    Sind diese Kosten nun verjährt?
    Wäre nett wenn mir einer helfen könnte.

    Gruß

    Ralf

  • Diese Abrechnungen können Sie getrost vergessen, weil Sie längst verjährt sind. Eine Abrechnung der Betriebskosten muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eintreffen.

    Demnach hätte die vom 01.05.2007-30.04.2008 spätestens am 30. April 2009 bei Ihnen vorliegen müssen.

    Damit ist auch die Abrechnung 01.05.2008-30.04.2009 der Verjährung unterworfen.

    Einzige Möglichkeit für den Vermieter wäre, dass er glaubhaft machen könne, dass er die verspätung nicht zu vertreten hatte. Weil z.B. wichtige Rechnungen zu späte erstellt wurden.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (17. Mai 2010 um 20:55)

  • Hallo Ralf,
    hinzuzufügen wäre noch, dass der Vermieter zwar wie bereits gesagt, ab einem Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes keine Ansprüche mehr stellen kannn, aber umgekehrt geht es doch noch. Das heisst: Wenn Du aus der NK-Abrechnung eine Rückzahlung zu bekommen hast, haste noch 3 Jahre das Recht, diese zu fordern.

  • Hallo,
    die Heizkostenbrechnung von 2008 wurde im Januar 2010 erstellt.
    Dies ist für mich aber trotzdem doch reichlich spät.Kann es sein dass mein Vermieter hier geschlafen hat, oder vergessen hat von der Firma die die Rechnung erstellt, diese einzufordern?!Dies sind immerhin auch 2 Jahre. Schließlich will diese Firma auch Ihr Geld.

    Gruß

    Ralf

  • Bitte fragen Sie den Exvermieter und/oder den Dienstleister, der die Abrechnung erstellt hat. Und lesen Sie bitte noch einmal die Antworten von Berny und von mir, da ist alles gesagt.

  • Servus Berny/Mainschwimmer,
    danke für eure Antworten. Zur Sicherheit hab ich noch bei einem Anwalt nachgefragt. Der hat bestätigt was Ihr gesagt habt. Werde Widerspruch einlegen, und mal sehen was passiert.

    Gruß

    Ralf

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