Miete aufteilen

  • Hallo an alle,

    Ich wohne mit einer Mitbewohnerin in einer WG. Wir sind beide Hauptmieter und unser Mietvertrag läuft aber nur noch bis Ende Juli 2013. Bisher war es so, dass ich die komplette Miete an den Vermieter überwiesen habe, sie hat mir ihren Anteil überwiesen. Nun ist es allerdings so, dass sie mit einer Miete hinterher hängt und ich deswegen den letzten gemeinsamen Monat, also Juli, alleine stämmen muss. Das ist allerdings unmöglich für mich und ich wollte deswegen die Miete für die letzten zwei Monate aufteilen und nur noch meinen Anteil an den Vermieter überweisen. Der möchte aber die Miete im Gesamten haben und nicht in zwei teilen. Aber ich bin doch nicht verpflichtet, die Miete allein zu zahlen, oder? Ich bin gerade ziemlich verzweifelt, weil ich sonst auf 300 Euro sitzen bleibe, was für mich als Studentin unglaublich viel Geld ist. Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll?

    Danke schonmal!

  • Zitat

    Kann mir jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll?

    Ob es dir gefällt oder nicht, euer Vermieter kann sich von dem/der die Miete holen, die scheinbar das Geld hat. Ihr seid eine GbR und als solche muss jeder für die Mietschulden aufkommen, entweder gemeinsam oder einzeln. Wenn deine Mitbewohnerin nicht zahlt, musst du sie verklagen.

  • Ich habe das Geld definitiv nicht. Ihre Mutter hat damals für uns mit einem Gehaltsnachweis gebürgt. Ist es wahrscheinlich, dass sie dann an sie herantreten oder doch an mich, weil ich bisher die Miete überwiesen habe?
    Mit dem Verklagen ist das auch so eine Sache...das würde ich tun, aber ich kann blöderweise nichts nachweisen. Im letzten Dezember habe ich keine Miete bekommen, sie behauptet aber, dass sie es mir bar gegeben hat. Ich weiß, dass das nicht wahr ist, aber nachweisen kann ich es aber nicht, ebenso wie sie nicht nachweisen kann, dass sie es mir gegeben hat. Es steht also Aussage gegen Aussage und da hab ich sicher wenig Chancen...


  • Es steht also Aussage gegen Aussage und da hab ich sicher wenig Chancen...

    Nein, so ist das nicht. Dann könnte am Ende, ohne einen Nachweis, jeder behaupten er hätte bereits gezahlt.
    Der Schuldner ist in der Beweispflicht. Desswegen werden im normalen Leben auch so etwas wie Quittungen ausgestellt.

  • Hallo Zora90,

    da Ihr beide Mieter seid, schuldet jeder von U2 die gesamte Miete dem VM ggü.
    Wenn der VM das gerne in einer Zahlung haben möchte, so ist das m.E. pillepalle. Wichtig ist, dass lt BGH-Rechtsprechung die (gesamte) Miete bis zum 3. Bankenarbeitstag auf dem VM-Konto einzutreffen hat.
    Die Aufteilung unter Euch ist reine Privatsache, kein Mietrecht.

  • Zitat

    Aber ich bin doch nicht verpflichtet, die Miete allein zu zahlen, oder?


    Ein VM holt sich die Miete dort, wo Geld vorhanden ist.
    Ob ihr die Miete in einer Summe oder auch in Mehreren bezahlen dürft, regelt der MV.
    Steht da diesbezüglich nix, ist eine Summe fällig.

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