Frage zum Mietvertrag

  • Hallo,
    meine Tochter, wohnhaft in Essen hat über Immobilien Scout eine Wohnung gefunden. Diese hat Sie sich mit dem Vermieter, der aus Münster kommt angesehen.
    Da die Wohnung in einem herunter gekommenen Zustand gewesen ist, hat meine Tochter den Vermieter gefragt, ob diese Wohnung vor dem Einzug renoviert würde.
    Er sagte, dass die Wohnung renoviert übergeben wird.
    Nach ein paar Tagen Bedenkzeit, hat meine Tochter den Vermieter angerufen und gesagt, Sie würde die Wohnung nehmen wenn Sie denn auch renoviert würde. Dies hat der Vermieter wieder mit ja beantwortet. Der Vermieter hat dann meiner Tochter den Mietvertag per Mail zugeschickt. Darin steht, dass der Mietvertag am 15.05.2013 beginnt. Sie müsst eine halbe Warmmiete für Mai überweisen. Das hat Sie gemacht. Im Mietvertag steht, dass die Wohnung renoviert übergeben wird.
    Meine Tochter hat den Mietvertag ausgedruckt, unterschrieben und an den Vermieter geschickt. Der wiederum hat unterschrieben, und den Mietvertrag wieder per Mail geschickt. Am 15.05.2013 sollte Schlüsselübergabe sein. Immerhin hat meine Tochter ab dem 15. auch bezahlt. Der Vermieter hatte aber erst am 19.05.2013 Zeit und hat die Schlüssel meiner Tochter in die jetzige Wohnung gebracht in der Sie noch wohnt. Gestern bin ich dann mit meiner Tochter in die neue Wohnung gegangen wo uns der Blitz getroffen hat. Von Renovierung keine Spur. Wände vom Vormieter noch verwohnt in Orange gestrichen. Überall Löcher in Wände und Decken. Im Badezimmer Blättert großflächig die Farbe ab. Türen und Türzargen vergilbt und teilweise schwarz vor Dreck. Fensterrahmen aus Kunststoff im Schlafzimmer gebrochen, so dass es sich schlecht öffnen und schließen lässt.
    Offene Kabel in den Wänden, nicht ab isoliert.
    Kann meine Tochter in dem Fall vom Mietvertrag zurück treten?

  • Kann meine Tochter in dem Fall vom Mietvertrag zurück treten?


    Hier sollte ein Fachanwalt konsultiert werden, welcher auch u.U. die strafrechtliche Relevanz des VM-Verhaltens überprüfen könnte.
    Kann denn Deine Tochter die Zusagen des VM beweisen?
    Ganz unter uns: Mehr Fehler hat Deine Tochter wohl kaum machen können...:mad:

  • Zurücktreten nicht aber kündigen.

    Zitat

    in die neue Wohnung gegangen wo uns der Blitz getroffen hat.


    Warum, die WHG wurde doch vorher besichtigt.
    Sah sie da besser aus ?

  • Die Wohnung sah nicht besser aus. Sie hatte aber die Zusage einer Renovierung. So steht es auch im Mietvertarg.


    Ich empfehle nach wie vor Rechtsberatung bei einem Anwalt, Photos mitnehmen. Ausserdem sollte auch geprüft werden, ob der MV ohne die Originalunterschrift des VM überhaupt gültig ist. Da habe ich meine Zweifel...

  • Ja, mit einem Anwalt bis du definitiv auf der sicheren Seite. Gerade bei solchen Streitfällen, wo einen der Vermieter schnell über den Tisch ziehen kann und es dannn auch sehr schnell teuer wird. Alterantiv kannst du nach deinem speziellen Fall auch noch mal hier drüber schauen: http://www.recht24-7.de/mietvertrag.html
    Dort sind auch sehr gute Informationen, Ratgeber und Tipps zu finden!

    Einmal editiert, zuletzt von smudana (2. Juni 2013 um 07:55) aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Ja, mit einem Anwalt bis du definitiv auf der sicheren Seite. Gerade bei solchen Streitfällen, wo einen der Vermieter schnell über den Tisch ziehen kann und es dannn auch sehr schnell teuer wird. Alterantiv kannst du nach deinem speziellen Fall auch noch mal hier drüber schauen: Mietvertrag | Recht24-7
    Dort sind auch sehr gute Informationen, Ratgeber und Tipps zu finden!


    ... von der Werbung ganz zu schweigen...:mad:

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