Trotz Nebenkostenpauschale , will meine Vermieterin jetzt eine Nachzahlung

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und über die Suche habe ich nicht das passende für mich gefunden.

    Ich möchte euch kurz meinen Fall erklären und euch fragen wer im Recht ist.

    Es geht um folgendes:

    Ich habe am 26.05.11 einen Mietvertrag Unterschrieben ( meine Vermieterin auch ) in dem folgendes steht:
    siehe Bild


    Meine Vermieterin hat mir aber jetzt eine Abrechnung zukommen lassen in der ich 637,62 nachzahlen soll für :
    Versicherung Öltank
    Gebäudeversicherung
    Haftpflichtversicherung
    Grundsteuer
    Strom Keller
    Müll
    Heizkosten, Wasserkosten HZG.Wartung

    Ich bin aber der Meinung das ich einen Vertrag mit einer pauschale ( wie oben zu lesen ) abgeschlossen habe , und bin nicht bereit die Nachzahlung zu zahlen... habe meine Vermieterin aber angeboten das wir in Zukunft eine Abrechnung machen können. (dafür soll Sie mir einen neuen Vertrag zu kommen lassen)

    Darauf hin ist Sie zu Ihrem Anwalt der folgendes schreibt:

    " Zunächst ist Ihnen insoweit Recht zu geben als nach dem Wortlaut des abtgeschlossenen Mietvertrags bezüglich der Nebenkosten eine monatliche Festpauschale vereinbart wurde."

    " Nach der geltenden Heizkostenverordnung ist aber diese Vereinbarung zumindest insoweit nichtig, als dadurch auch Betriebskosten der Heizung und Warmwasserversorgung miterfasst sind, da die insoweit entstehenden Betriebskosten von Gesetztes wegen nach Verbrauch abgerechnet werden müssen , eine andere Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter insoweit keine Wirksamkeit entfalten kann. "

    " Unsere Mandantin hat daher die üblichen Hausnebenkosten insgesamt abgerechnet und den Ihrerseits monatlich gezahlten Betrag von 150€ als Vorauszahlung bewertet. "

    bla bla bla

    " Insgesamt ist die Abrechnung unserer Mandantin nicht zu beanstanden und der von Ihnen geforderte Nachzahlungsbetrag von 637,62 € dem Grunde und der Höhe nach berechtigt, so dass wir um Überweisung bis spätestens Monatsende Mai auffordern. " ( keine Jahresangabe )

    " Streiten kann man sich nach den mietvertraglich getroffenen Vereinbarungen welche der Gesetzeslage wiedersprechen allenfalls darüber, ob eine Nebenkostenpauschale von 150€ pro Monat lediglich für die aufgehführten Nebenkosten Wasser, Versicherung, Grundsteuer und Müll Gültigkeit hat, da die Warmwasser- und Heizkosten von Gesetzes wegen nach Verbrauch abgerechnet werden müsse. Bei Einnahme dieses Rechtsstandpunktes wären dann allerdings Ihrerseits 1704,36€ Betriebskosten, Warmwasser und Heizung nachzuzahlen, da die vereinbarte Pauschale lediglich für die übrigen Nebenkosten Gültigkeit haben kann. " ( aber die Kosten sind auch mit im Vertrag als Pauschale genannt )!!!!

    "Wir schlagen daher vor , dass die in § 3 des Mietvertrages getroffene Vereinbarung bezüglich Nebenkosten einvernehmlich dahingehend abgeändert wird, dass auch die üblichen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung als monatliche Vorauszahlung geleistet und diese Vorauszahlung jährlich abgerechnet werden."

    " Wir bitten Sie, uns dieses Vertragsklarstellung und Abänderung schriftlich zu bestätigen und regen an , zu Vermeidung hoher Nachzahlungen im laufenden Betriebsnahr die monatliche Vorauszahlungsleistung auf 200,00€ zu erhöhen. "
    mfg xxx

    So und jetzt zu meiner Frage wer hat recht.... ich habe einen pauschal Vertrag abgeschlossen warum soll ich jetzt Geld nachbezahlen?

    Vielen lieben Dank für die hilfreichen Antworten.
    P.s. vll könnt Ihr diese mit § verstärken... ich habe nämlich noch keinen Rechtsbeistand und würde die Antwort an den Rechtsanwalt gerne erst mal selber schreiben.

    vlg und danke im Voraus.

    rn414

  • Hi Berny,

    der Meinung bin ich ja auch,,, aber du kannst dir ja vorstellen das man ja immer erst mal eingeschüchtert ist ( das ist denke ich auch das Ziel , in diesem FAll ) wen man einen Brief vom Rechtsanwalt bekommt.
    Die Frage ist aber weis jemand wie es vom Gesetz her ist.

    Weil mit meine und deiner Meinung hebeln wir ja keine Gesetzt aus :)
    Nicht böse verstehen ... ich bin ja schon mal super froh das mir hier gleich so schnell geantwortet wird.

    Ich muss dem Anwalt ja auch Antworten ( das würde ich selber machen ) einen Rechtsbeistand habe ich aktuell noch nicht und selbst wenn ich jetzt eine Versicherung abschließe müsste ich erst mal 3 Monate warten.

    Und damit zum Anwalt gehen will ich erst wenn ich mir 110% sicher bin.
    99% bin ich mir aber schon sicher.
    Denn es ist ein Vertrag zustande gekommen des Sie mir Angeboten hat ( mit 2 Unterschriften ... meiner und Ihrer )

    vlg
    rn414

  • Aber auch:
    Vereinbaren die Parteien entgegen § 2 HeizKV eine Betriebskostenpauschale, die auch Heizkosten erfasst, so geht die Heizkostenverordnung dieser Vereinbarung von Anfang an vor und steht deshalb, wenn der Vermieter über die Heizkosten abrechnet, Nachforderungen nicht entgegen. Der Anspruch auf Nachzahlung von Heizkosten folgt dann unmittelbar aus § 6 Abs. 1 Satz 1 HeizKV.

    http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/hei…auschale-327402


    Eine Vertragsänderung, welche den gesetzlichen Anforderungen entspricht, wäre zu empfehlen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (21. Mai 2013 um 15:10)

  • Zitat

    " Insgesamt ist die Abrechnung unserer Mandantin nicht zu beanstanden und der von Ihnen geforderte Nachzahlungsbetrag von 637,62 € dem Grunde und der Höhe nach berechtigt, so dass wir um Überweisung bis spätestens Monatsende Mai auffordern. "


    Aufgrund dass eine Pauschale inkl. Heizk. nicht korrekt ist, wirst Du am evtl. langen Ende zahlen dürfen, auch vllt. mehr durch Anwaltskosten, Gerichtskosten und Zinsen.

    Zitat

    Ich muss dem Anwalt ja auch Antworten


    Musst Du nicht.
    Wer zwingt dich denn ?

    Zitat

    Und damit zum Anwalt gehen will ich erst wenn ich mir 110% sicher bin.


    Dann bleib lieber zu hause.

  • rn414:

    "Ich muss dem Anwalt ja auch Antworten"
    - Nöö, musst Du garnicht. Wer zwingt Dich dazu?

    "Denn es ist ein Vertrag zustande gekommen des Sie mir Angeboten hat ( mit 2 Unterschriften ... meiner und Ihrer )"
    - Verstehe Bahnhof. Welcher angebotene Vertrag ist zustande gekommen? Meinste den alten MV von 2011 oder einen Vertragsentwurf des VM bzw. RA?

  • Aber auch:
    Vereinbaren die Parteien entgegen § 2 HeizKV eine Betriebskostenpauschale, die auch Heizkosten erfasst, so geht die Heizkostenverordnung dieser Vereinbarung von Anfang an vor


    OK, aber dann müsste doch erstmal geklärt werden, in welcher Höhe die Heizkosten in dem Pauschbetrag von 150€ bereits enthalten sind, ausserdem, ob "fester Betrag" gleichzeitig auch Pauschale bedeutet.

  • ich glaube alles in allem bleibt der Weg zum Anwalt bzw. zum Miterbund nicht aus ?

    Antworten muss ich dem Anwalt nicht? was kann mir passieren?

    er schreibt ja ziemlich lustig ohne Jahresangabe!

    " Insgesamt ist die Abrechnung unserer Mandantin nicht zu beanstanden und der von Ihnen geforderte Nachzahlungsbetrag von 637,62 € dem Grunde und der Höhe nach berechtigt, so dass wir um Überweisung bis spätestens Monatsende Mai auffordern. " ( keine Jahresangabe )

  • rn414:

    "Antworten muss ich dem Anwalt nicht? was kann mir passieren?"
    - Er müsste Dich verklagen, eine Antwort zu verfassen.

    "er schreibt ja ziemlich lustig ohne Jahresangabe!"
    - Er wird von seiner mandantin bezahlt. Ergo kannst Du Dir denken, WAS er zu schreiben hat.

    " Insgesamt ist die Abrechnung unserer Mandantin nicht zu beanstanden und der von Ihnen geforderte Nachzahlungsbetrag von 637,62 € dem Grunde und der Höhe nach berechtigt, so dass wir um Überweisung bis spätestens Monatsende Mai auffordern."
    - Was soll er sonst schreiben? Ist latürnich 2013 gemeint.

  • das er es meint ist ja klar aber wir reden hier immerhin von einem Anwalt und der muss sich wohl ein bisschen genauer und detaillierter ausdrücken und kann nicht davon ausgehen das man weis was er meint.

  • Zitat

    der muss sich wohl ein bisschen genauer und detaillierter ausdrücken


    Nein, muss er nicht, zudem hat er sich doch mehr als verständlich ausgedrükt.
    Tipp, bezahle und gut ists.

    Zitat

    kann nicht davon ausgehen das man weis was er meint.


    Pech gehabt, also auf zum Anwalt und die (deine) Kosten in die Höhe treiben.

  • also erhlich gesagt hatte ich mir von dem Forum mehr erhofft als diese art von aussagen.
    trotzdem danke an alle die helfen wollten.
    auf wieder sehen

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