Sonderkündigungsrecht wegen Ruhestörung??

  • Guten Morgen ,
    Wir (48/50 zusammen 7 Kinder ,alle außer Haus ) wohnen seit 1.8.12 in einem 2 Familienhaus, bei unserem Einzug lebte unter uns eine Familie mit 2 Kinder (12/14) ,alles war gut !!! Am 23.2.13 zog dann eine Familie mit 3 Kindern (6/8/12) unten ein , seit dem finden wir keine Ruhe mehr ...die Eltern und Kinder sind sehr laut , wir verstehen fast jedes Wort ,die Türen schlagen und auch sonst sind alle Geräusche aus der Wohnung ober bei uns zu hören . Der Familie haben wir am 11.3.13 einen Brief geschrieben und auch den Vermieter informiert , alle Gespräche sind erfolglos! Muss sagen ,die Familie ist sehr nett ,aber für uns ist es unerträglich und auch meine Gesundheit leidet ,muss seit dem 2 mal täglich Blutdrucktabletten nehmen, denn das Gerummel ist für mich Stress und mein Mann ist nur noch genervt . Der Vermieter weis auch das und stellt der Familie ein Ultimatum von 4.Wochen und verlangt das die Kinder nur noch draußen oder im Keller spielen dürfen :( das finde ich als Mutter unzumutbar für Kinder .Zum Schutz der Familie haben wir uns entschlossen auszuziehen,denn so schnell finden die nichts hier im Ort (3000Einwohner) Nun haben wir gestern eine Wohnung zum 1.7.13 gefunden ,aber leider noch nicht gekündigt ....haben wir eine Möglichkeit auf Sonderkündigung auf Grund dieser Umstände??? Hoffe auf aussagekräftige und stichfeste Antworten !!!
    Frohe Pfingsten wünschen wir !!

  • Hallo Peggle


    haben wir eine Möglichkeit auf Sonderkündigung auf Grund dieser Umstände??? Hoffe auf aussagekräftige und stichfeste Antworten !!!

    Normalerweise kannst du (sofern nicht ausgeschlossen) mit gesetzlicher Frist (3 Monate -> 31.08.2013) kündigen.
    Für eine außerordenliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund musst du einen (wichtigen) Grund haben,
    dieser könnte sich im hohen Bluddruck begründen.

    Dies wirst du aber sicherlich (ggf. sogar gerichtlich) nachweisen müssen.
    Ob du dir diesen Stress antun oder doch lieber 2 Monate doppelte Miete zahlen möchtest bleibt dir überlassen.


    VG Syker

  • BGB § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.

    Das trifft hier nicht zu.

    (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Trifft auch nicht zu, denn die anderen Mieter sind für Sie keine Vertragspartei.
    Die einfachste Lösung ist, wie Syker schon sagte, ordentlich kündigen.
    Andersrum würde Ihr Streß noch größer werden.

  • Hallo Peggle,
    ich kenne zwar die Verhältnisse in Eurem Ort nicht, meine aber, dass zuverlässige Mietinteressenten in dreieinhalb Monaten eine passende Wohnung finden können müssten.

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