Befristeter Mietvertrag (Zeitvertrag)

  • Hallo,

    suche zZ eine Wohnung und habe endlich eine schicke gefunden, die mir gefällt und die ich bekommen könnte. Einziger Haken ist, dass der Vermieter Wert auf Langfristigkeit legt, sprich nicht jedes Jahr einen neuen Mieter suchen möchte.

    Daher will er im Mietvertrag die beidseitige Kündigung ausschließen und eine Mietdauer von 4 Jahren festlegen. Hat jemand Erfahrung damit? Unter welchen Bedingungen kann ich vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen? Ich möchte zwar langfristig dort wohnen, da ich aber noch jung bin mich nicht für ganze 4 Jahre festlegen (ich weiß nicht ob ich in der Zeit meine Stelle wechseln oder mit meiner Freundin zusammenziehen werde etc).

  • Hallo nuki,
    sicherlich hast Du schon mit dem Betreff selbst bei der Suchmaschine Deines Vertrauens recherchiert?
    Du solltest wissen, dass der Vermieter berechtigtes Interesse hat, dass Mieter längerfristig bleiben. Daher kann er auch die Bedingungen stellen, bspw. Mietdauer mindestens 4 Jahre.
    Andere Möglichkeit wäre ein Zeitmietvertrag mit einem klar definiertem Ende innerhalb max. 4 Jahren.
    Begründung für Letzteres sollte angegeben werden im MV.

  • Hallo nuki


    Daher will er im Mietvertrag die beidseitige Kündigung ausschließen und eine Mietdauer von 4 Jahren festlegen.

    Das ist zulässig.


    Unter welchen Bedingungen kann ich vorzeitig aus dem Vertrag rauskommen?

    Wie das Wort schon sagt ist die Kündigung ausgeschlossen.

    Um es genau zu sagen die ordentliche Kündigung,
    für die du als M keine Gründe brauchst.

    Die Außerordenliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt,
    hierfür liegen die grenzen aber sehr hoch.



    Ich möchte zwar langfristig dort wohnen, da ich aber noch jung bin mich nicht für ganze 4 Jahre festlegen (ich weiß nicht ob ich in der Zeit meine Stelle wechseln oder mit meiner Freundin zusammenziehen werde etc).

    Dann solltest du den MV so nicht unterschreiben,
    denn eine ordentliche Kündigung ist eben nicht möglich.


    VG Syker

  • okay, das bedeutet also, dass ich auch wenn ich meinen job wechsel oder sich finanzielle rahmenbedingungen ändern komme ich nicht raus? wie läuft das denn ab, wenn ich die miete nicht mehr zahlen kann?

  • nuki:

    "das bedeutet also, dass ich auch wenn ich meinen job wechsel oder sich finanzielle rahmenbedingungen ändern komme ich nicht raus?"
    - Trifft zu, es sei denn, Du kannst zusammen mit dem VM eine Lösung finden.

    "wie läuft das denn ab, wenn ich die miete nicht mehr zahlen kann?"
    - Es liegt dann am VM, welche Massnahmen er ergreift.

  • Da Sie schon vor Unterzeichnung des Vertrages die möglichen Risiken erkannt haben, sollten Sie solche auch nicht eingehen.
    Niemand weiß, was in 4 Jahren ist.
    Ratschläge, wie man mit unlauteren Methoden diesen Kündungsverzicht dann unterlaufen kann, bekommen Sie hier nicht.

  • Zitat

    wie läuft das denn ab, wenn ich die miete nicht mehr zahlen kann?


    Dann kommst Du mit einem satten Aufschlag raus, wenn dein VM legal vorgeht.
    Wenn nicht, könnte es sein, dass dir dann die nächsten Wochen der Kaffee aus der Schnabeltasse eingeflöst wird.

  • Was wäre denn Wenn der Vermieter telefonisch dem Mieter mitteilen würde, dass er jederzeit aus dem Vertrag rauskomme, wenn der mieter einen geeigneten nachmieter finden würde?

    Sollte das zusätzlich im Vertrag vermerkt werden? Was sollte der Mieter beachten?

  • Was wäre denn Wenn der Vermieter telefonisch dem Mieter mitteilen würde, dass er jederzeit aus dem Vertrag rauskomme, wenn der mieter einen geeigneten nachmieter finden würde?


    Den Gedanken unterziehen Sie einer Gehinwäsche. Oder möchten Sie gern Politiker werden?

    Zitat

    Sollte das zusätzlich im Vertrag vermerkt werden?


    Dann allerings schon. Es bleibt aber das Problem, dass Sie einen Nachmieter bringen können, welchen der Vermieter nicht akzeptieren muß. Auch keine sicher Lösung.

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