Verjährung von Mängeln / Rechnung statt Kostenvoranschlag

  • Hallo,

    ich bin am 29. September 2012 aus meiner letzten Wohnung ausgezogen und hatte an diesem Tag auch die Wohnungsübergabe. Dort wurde vom Vermieter beanstandet, dass eine Herdplatte nicht funktioniert (eine Kühlschrank/Herd/Spüle-Kombination). Ich selbst hatte die Platte nie verwendet, habe jedoch eingesehen, dass es im vorigen Übergabeprotokoll nicht aufgeführt war und daher ein neuer Mangel ist.
    Der Mangel wurde im Protokoll aufgeführt: "Herd defekt, beim Betätigen der vorderen Herdplatte FI-Schalter, (...) Kühlschrank i.o." und unter "Sonstiges" festgehalten: "Kostenvoranschlag für Reperatur Herd durch Hausverwaltung an den Mieter" (also mich).

    Daraufhin hörte ich erstmal eine Weile gar nichts mehr, bis am 20. Februar 2013 eine E-Mail mit einer Rechnung an mich ging, mit der Aufforderung, diese zu begleichen. Darin waren enthalten eine Reperaturleistung vom 1. Oktober ("Herd defekt") und eine vom 22. Oktober ("Erneute Überprüfung der Herd/Kühlschrank-Kombination"). Inklusive Anfahrtskosten belief sich diese Rechnung auf knapp 80 Euro.

    Ich habe daraufhin geantwortet, dass im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, dass ich einen Kostenvoranschlag bekommen solle und keine Rechnung und ich ungern vor vollendete Tatsachen gestellt werde. Daraufhin kam dieselbe E-Mail am 19. März noch einmal. Ich leitete meine erste Anwort noch einmal weiter.

    Heute, also am 16. Mai, bekam ich eine weitere Mail, in der mir erklärt wurde, dass die Reperatur gleich beim ersten Besuch der Firma erledigt wurde (ca. 40 Euro), um der Nachmieterin den Gebrauch der Küche zu ermöglichen. Am 22. Oktober war die Firma da, weil der Kühlschrank nicht mehr funktionierte und ich werde gebeten, auch diesen Betrag (wieder ca. 40 Euro) zu begleichen.

    Am Ende kam noch die Formulierung "Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Abnahmeprotokoll nur die am Tag der Abnahme ersichtliche Mängel beinhaltet und nicht bedeutet, dass diese abschließend sind. Mängel die bei einer weiteren Besichtigung festgestellt werden, können gegenüber dem Mieter jederzeit geltend gemacht werden. Dies wurde von Ihnen am 28.09.2012 zur Kenntnis genommen und unterschrieben." - das habe ich nachgesehn und es stimmt.

    Was soll ich nun tun? Gilt hier die Verjährung (ich habe die Begleichung dieser Rechnungen nie akzeptiert)? Zumindest die zweiten 40 Euro für den Kühlschrank sehe ich nicht ein, weil im Protokoll steht "Kühlschrank i.o.". Der Herd war auch vor meinem Einzug (nur ein Jahr zuvor) schon in schlechtem Zustand und wird jetzt wohl von der Vermietung ausgetauscht. Muss ich dennoch die Reperatur bezahlen?

    Vielen Dank für Hilfe hierbei!

  • "Abschließend möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Abnahmeprotokoll nur die am Tag der Abnahme ersichtliche Mängel beinhaltet und nicht bedeutet, dass diese abschließend sind. Mängel die bei einer weiteren Besichtigung festgestellt werden, können gegenüber dem Mieter jederzeit geltend gemacht werden. Dies wurde von Ihnen am 28.09.2012 zur Kenntnis genommen und unterschrieben."


    Jederzeit ist unzutreffend. Es gelten max. 6 Monate ab Rückgabe der Mietsache. Diese Frist endet jedoch bei Übergabe der Mietsache an einen neuen Mieter.
    Ich würde 40€ überweisen "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!