Kein Kabelanschluss im Mietvertrag. Muss ich zahlen?

  • Hallo,

    Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen und darauf sind auch ca. 170,-€ für Kabelanschlussgebühren aufgelistet und ich soll diese nachzahlen.
    Jedoch befindet sich im Mietvertrag keine entsprechende Stelle wo man auf einen Kabelanschluss hinweist.
    Ich habe mir direkt beim Einzug IPTV bestellt.

    Muss ich den Betrag nachzahlen? Wäre sehr nett wenn ich hier ein paar Meinungen bekommen würde, bin auch nur nen armer Student :D

    lg Laura

  • Kabelgebühren müssen Sie zahlen, wenn in Ihrem Mietvertrag Betriebskostenzahlungen laut Betriebskostenverordnung vereinbart wurden.
    Extra müssen dann die einzelnen Kostenpositionen nicht nochmal genannt werden.
    Ob Sie dann gucken oder nicht, ist für die zahlung der anteiligen Gebühren bedeutungslos.

    In der Betriebskostenverordnung sind Subventionen für Studenten nicht vorgesehen.

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