Hallo an alle!
Ich weiß momentan einfach nicht weiter und im Netz finde ich nichts vergleichbares dazu, drum hoffe ich hier Hilfe zu erhalten.
Folgende Situation:
Hab meinem Vermieter die Kündigung für meine Wohnung Ende März per Post geschickt, leider ohne Einschreiben. Daraufhin keinerlei Reaktion von ihm. (War wohl auch klar). Mitte April sendete ich ihm ein Erinnerungschreiben und eine Kopie dieser Kündigung,worauf auch meine Unterschrift nur kopiert steht, das Ganze als Einschreiben, zu. Vor wenigen Tagen erhielt ich dann Post vom Vermieter worin er mir den Eingang dieser Kündigung sowie das daraus resultierende Ende des Mietvertrages zum 31.07.2013 bestätigte. Er behauptet also, die erste Kündigung nie erhalten zu haben,da durch sie das Mietverhätniss am 30.06.2013 geendet hätte. Nun meine Frage: Ist seine Anerkennung meiner Kündigung zum 31.07.2013 rechtsbindent ? Da er ja nun eigentlich gar keine gültige Kündigung , die von Mitte April war ja nur als Kopie beigelegt, von mir erhalten hat ? Er hat mir also meine Kündigung bestätigt die eigentlich so nicht rechtskräftig ist.
Sollte ich jetzt besser nochmal kündigen, dann allerdings erst zum 31.08.2013 schriftlich,unterschrieben und am besten per gerichtsvollzieher übergeben,damit er nicht irgendwann behaupten kann,wenn ich schon längst ausgezogen bin, das Mietverhältniss würde weiterhin bestehen und ich müsste für die bis dato enstandene Miete aufkommen??? Ist seine Kündigungsbestätigung rechtskräftig??? Oder ist so eine Situation im Streitfall vor Gericht Auslegungssache??
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe denn ich bin ohne Ende ratlos.
besten Gruß
Anerkennung rechtsunwirksamer Kündigung
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thomas-max -
16. Mai 2013 um 10:13 -
Erledigt
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Hallo thomas-max
Hab meinem Vermieter die Kündigung für meine Wohnung Ende März per Post geschickt, leider ohne Einschreiben. Daraufhin keinerlei Reaktion von ihm.
Zuerst zur Info für dich:
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung,
und somit braucht der VM überhaupt nicht darauf zu reagieren.
(War wohl auch klar). Mitte April sendete ich ihm ein Erinnerungschreiben und eine Kopie dieser Kündigung,worauf auch meine Unterschrift nur kopiert steht, das Ganze als Einschreiben, zu. Vor wenigen Tagen erhielt ich dann Post vom Vermieter worin er mir den Eingang dieser Kündigung sowie das daraus resultierende Ende des Mietvertrages zum 31.07.2013 bestätigte.Stell mal den Wortlaut der Kündigung, Erinnerung und der Antwort des VM hier ein.
Da er ja nun eigentlich gar keine gültige Kündigung , die von Mitte April war ja nur als Kopie beigelegt, von mir erhalten hat ? Er hat mir also meine Kündigung bestätigt die eigentlich so nicht rechtskräftig ist.
Warum sollte deine Kündigung unwirksam sein?
VG Syker
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Maßgeblich ist: Ihre Kündigung muß dem Vermieter zugegangen sein. Ein gewöhnlicher Brief ohne Beweiskraft ist da fehl am Platze.
Ein zweiter Zustellungsversuch mit den gleichen Kündigungsschreiben hatte Erfolg. Leider war aber damit die Kündigungsfrist nicht mehr eingehalten. Diese beginnt mit Zugang der Kündigung beim Empfänger. Daraufhin hat der Vermieter die Frist dahingehend geändert, das die 3 Monate wieder eingehalten waren. Wenn er Ihnen die Kündigung ausdrücklich mit einen Termin zum 31.7. genannt und bestätigt hat, wäre das erledigt.
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Das der Vermieter auf das Kündigungsschreiben nicht reagieren muss ist mir bekannt. und da ich nicht beweisen kann, daß er mein 1. Kündigungsschreiben erhalten hat und sich somit nach erhalt des 2. Schreibens die Kündigungfrist nach hinten verschiebt nehme ich ja hin, Sorgen mach ich mir nur weil meine kündigung in meinem 2. Schreiben eventuell nicht rechtskräftig ist da ich sie zwar in Textform, allerdings nicht neu unterschrieben, sondern die Unterschrift nur als Kopie drauf, versendet hab.
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Hallo thomas-max,
und was lernen wir daraus? Ein Euro sechzig sparen zu wollen kann teuer sein...
Tipp für die ZUkunft: Einwurfeinschreiben, oder zusammen mit Zeugen persönlich abgeben bzw. in den Briefkasten des Empfängers "einlegen" (offizieller Ausdruck). -
.........Sorgen mach ich mir nur weil meine kündigung in meinem 2. Schreiben eventuell nicht rechtskräftig ist da ich sie zwar in Textform, allerdings nicht neu unterschrieben, sondern die Unterschrift nur als Kopie drauf, versendet hab.Mein Gott. Wenn Ihnen der Vermieter schriftlich den Kündigungstermin zum 31.7. bestätigt hat, dann ist das so in Ordung.
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vielen dank für die hilfe.
ich möchte halt unbedingt ausschliessen, das er sich auf den standpunkt stellen kann,mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen zu können, am besten noch kurz vor meinem auszug und zu argumentieren: meine Kündigung war nicht rechtskräftig, daraufhin seine Bestätigung auch nicht und das Mietverhältniss läuft daher immer noch weiter -
Zitat
Er hat mir also meine Kündigung bestätigt die eigentlich so nicht rechtskräftig ist.
Der VM darf selbstverständlich eine falsche Kündigung akzeptieren, bedeuted, dass er froh ist diese Mieter endlich los zu sein.Zitatdas er sich auf den standpunkt stellen kann,mich nicht aus dem Mietvertrag entlassen zu können
Glaub mir, das Gegenteil ist der Fall.
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