Möbelübernahme durch Nachmieter

  • Hallo zusammen,

    wir haben unsere Wohnung zum 31.07.10 gekündigt. Von der Maklerin haben wir gestern erfahren, dass sie zum 01.08.10 bereits einen Nachmieter gefunden hat.

    Wir hatten optional angeboten, dass die Einbauküche, eine von uns eingebaute Schwingtür und einige andere Kleinmöbel aus Bad und Küche kostenlos übernommen werden könnten. Wir haben in unserer neuen Wohnung keine Verwendung für diese Möbel und würden sie sonst auf dem Sperrmüll entsorgen. Wie uns die Maklerin sagte, würde die neue Mieterin zumindest die Schwingtür und die Einbauküche übernehmen wollen, ggf. auch noch weitere Sachen.

    Unsere Frage: wie können wir uns am besten absichern, damit bei der Wohnungsrückgabe auch garantiert nichts schief geht? Wir haben die Sorge, dass uns die Nachmieterin erst die Übernahme zusichert, wir diese Sachen entsprechend drin lassen und dann bei der Wohnungsrückgabe plötzlich gesagt wird, dass sie die Möbel dann doch nicht haben will. Wir möchten nicht die böse Überraschung erleben, dass wir dann innerhalb von 2-3 Tagen noch die ganze Einbauküche rausreißen, entsorgen und die Küche renovieren müssen. Wir haben uns überlegt, ein Schriftstück aufzusetzen und von ihr unterschreiben zu lassen, aber wäre das dann auch wirklich bindend für sie und wie formuliert man dieses Schreiben am besten?

    Ähnlich ist es mit den Schönheitsreparaturen. Wir haben die Wände farbig gestrichen, die im Mietvertrag angegebenen Fristen (keine starren Fristen, daher rechtskräftig!) sind abgelaufen und einige Zimmer könnten durchaus einen neuen Anstrich vertragen. Was aber, wenn sie auch hier sagt, dass sie die Farben vielleicht behalten möchte (Wischtechnik, von einem Fachmann gestrichen) und auf eine Renovierung durch uns verzichten würde? Können wir uns auch hier absichern, dass sie nicht im letzten Moment von dieser Vereinbarung plötzlich nichts mehr weiß?

    Wir wären für Tipps wirklich sehr dankbar, da wir wie gesagt am Tag der Wohnungsübergabe keine böse Überraschung erleben möchten und unsere Kaution gerne komplett zurück hätten. Zumal durch den nahtlosen Übergang der Mietverhältnisse kaum noch Zeit wäre, diese Mängel dann noch so kurzfristig zu beheben.

    Liebe Grüße,
    Leah

  • 1. Für die Überlassung der Küche gibt es Papier, auf das man einen kleinen Vertrag schreibt, der von den Beteiligten unterschrieben wird.

    Überlassung Tapete + Küche Miet- und WEG-Recht frag-einen-anwalt.de

    2. Für die von Ihnen eingebaute Schwingtür sollten Sie unbedingt mit dem Vermieter reden, denn er (nicht der Nachmieter) könnte die Entfernung verlangen.

    3. Das gleiche gilt auch für die Schönheitsreparaturen. Vertragspartner ist Ihr Vermieter und nicht der Nachmieter. Einzig mit Ihrem Vermieter müssen Sie klar kommen.

  • Hallo Leah,

    ich würde mit den Nachmietern schriftlich vereinbaren, dass sie die Wohnung so, wie sie ist, übernehmen und Dich von eventuellen Forderungen des Vermieters bzgl. des Zustands der Mietsache verbindlich freistellen.

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