Hallo,
wir sind ein verheiratetes Ehepaar mit einem kleinen Sohn (2 Jahre alt)... unser zewiter Sohn kommt Anfang September. Man sieht von der SS bisher kaum was bzw. man kann es noch gut verstecken.
Da wir aktuell nur eine sehr kleine Wohnung haben mit 58 qm und eigentlich kein richtiges Kinderzimmer (ist ein offenes Durchgangszimmer) suchen wir schon seit 2 Jahren eine geeignete Wohnung bei uns im Städtchen.
Leider sind die Preise sehr hoch und es sind kaum Wohnungen verfügbar... 4 Zimmer kann man hier kaum bezahlen.
3 Zimmer würden uns langen, wenn dass Kinderzimmer groß ist und wir beide Kinder zusammen unterbringen können.
Wenn aber bisher etwas geeignetes gewesen ist, kamen etwa 20-30 andere Zusagen und somit stehen die Chancen sehr schlecht...auch wenn wir beide berufstätig sind und gut verdienen.
Jetzt haben wir eine tolle Wohnung in Aussicht, bei der wir sogar Chancen haben können. In der Selbstauskunft des Marklers steht allerdings:
Ich/wir erkläre(n) hiermit der Wahrheit entsprechend Folgendes:
❑ Die Wohnung wird für _______ Personen benötigt.
❑ Es bestehen keinerlei Absichten oder Gründe, weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen oder
eine Wohngemeinschaft zu gründen.
Sollte sich nach Abschluss des Mietvertrags herausstellen, dass einzelne Angaben falsch sind,
ist die Vermieterseite berechtigt, den Mietvertrag anzufechten bzw. diesen fristgerecht gegebenenfalls
sofort fristlos zu kündigen. Der/die Mieter ist/sind zur sofortigen Räumung und Herausgabe des Mietobjekts
verpflichtet und haben dem/den Vermieter(n) jeden mittelbaren und unmittelbaren Schaden zu ersetzen.
MUSS ich nun die SS angeben, damit ich keinen Ärger bekomme, oder kann ich das verschweigen. Weil zum Bezugstermin wäre das Kind ja noch nicht da.
Danke für eure Info. ![]()