Nebenkostenabrechnung Frist bei nur 6-monatiger Anmietung der Wohnung

  • Guten Tag zusammen,

    ich hab eine Frage zur Frist der Nebenkostenabrechnung. Ich habe eine Wohnung gemietet, von 02/2012-07/2012. Jetzt ist meine Frage, wann kann ich mit einer Nebenkostenabrechnung rechnen?

    Vielen Dank im Voraus

    Tobi

  • Die Abrechnung muss Ihnen spätestens zwölf Monat nach Ablauf des Abrechnungszeitraums vorliegen. Wenn der Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr beträgt (01.01. - 31.12.), dann spätestens bis zum 31.12.2013. Wie lange Sie während des Abrechnungszeitraums die Wohnung gemietet haben ist bei der Beurteilung der Frist zur Vorlage der Abrechnung unerheblich.

  • Ich habe eine Wohnung gemietet, von 02/2012-07/2012. Jetzt ist meine Frage, wann kann ich mit einer Nebenkostenabrechnung rechnen?


    Wie lautete denn die Antwort Deines Ex-Vermieters?

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