Fernwärme, Wechsel vom Volumenwärmezähler auf Ultraschallzähler - MEHRVERBRAUCH

  • Hallo,
    wir beziehen seit Jahren Fernwärme durch einen großen Energielieferanten in unserer Liegenschaft.

    Die Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.05.2011 bis 30.04.2012 schließt für viele Mieter mit erheblichen Nachzahlungen wegen erheblichem Mehrverbrauch für Wärme ab.

    Unsere Hausverwaltung sowie der Ernergielieferant, die Hamburger Firma ....... Wärme GmbH führen die Mehrverbräuche auf den Wechsel vom Volumenwärmezähler auf einen Ultraschallzähler, der auch Kleinstmengen.

    Auszug Wörtliche Wiedergabe aus einem Schreiben an die Mieter des Energielieferanten:
    Mit der Verbrauchsperiode beginnend ab 2011 wurde eine neue Art der Verbrauchswerterfassng durch uns installiert. Diese Art der Technik, Ultraschall, erfaßt nunmehr auch Kleinstmengen, die vorher durch den Volumenzähler über viele Jahre nicht erfaßt wurden.

    Dadurch hatten Sie als Mieter immer einen gewissen Vorteil, weil im Rahmen des Eichgesetzes von Messgeräten, diese Art der Technik Gültigkeit hatte.
    Es wurden somit über die Jahre geringere Wärmeverbrauchswerte in Rechnung gestellt als sie hätten erfaßt bzw. gemessen werden können.

    Im Rahmen dieser Vorgaben und technischer Weiterentwicklungen hatten auch wir als ihr Wärmelieferant uns dazu entschieden, in unserem Heizwerk eine Umrüstung der Messeinrichtung vorzunehmen.
    .....

    Für die Liegenschaft ergibt sich ein Mehrverbrauch in Höhe von ca. 600 MWh (Kleinstmenge).

    Ein Mietmieter zahlte für seine ca. 65 m2 große Wohnung ca. 860,00 € reine Heizkosten, durch die Erfassung der Kleinstmengen durch Ultraschall soll dieser Mieter für die Heizperiode 2011/2012 ca. 1.690,00 €

    Die Nachzahlungen für Wärme belaufen sich bei vielen Mietern zwischen 250,00 € bis 1.400,00 €.

    Meine Frage ist, ob durch den Wechsel vom Volumenwärmezähler auf Ultraschallzähler große Meßunterschiede auftreten können.

    Antworten wären nett.

  • Meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Die Nummer mit den Kleinstmengen (von annähernd 50%), wer soll das glauben? Messtoleranzen von bis zu x % waren ja ohnehin bisher legal. Ausserdem: Ist dem Vermieter bisher wohl nicht aufgefallen, wieviel bei der bisherigen Kalkulation an ihm selbst "hängen" blieb...?

  • Zitat

    Es wurden somit über die Jahre geringere Wärmeverbrauchswerte in Rechnung gestellt als sie hätten erfaßt bzw. gemessen werden können.


    Anscheinend neigen sich die Zeiten der Mieterparadiese dem Ende zu.
    Wenn jetzt noch digitale Stromzähler nachgerüstet werden, passiert dasselbe nochmal.

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