Kündigung

  • Hallo, ich brauche mal dringend Eure Hilfe. Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben am 10.04.13. Am 29.04. habe ich die Schlüssel bekommen, der Mietvertrag läuft erst ab 01.07.13. Im Mietvertrag steht, dass die Kündigung erst ab 01.07. wirksam ist, dass heißt, ich muss bis Ende September bezahlen. Der Immobilienmakler hat im Mietvertrag eine falsche Fa. als Vermieter eingetragen. Macht das den Mietvertrag ungültig?

  • Ordnen Sie Ihre Gedanken und schreiben Sie so, das andere das auch verstehen.

    Im Mietvertrag nennen Sie keinen Mietbeginn, dürfen aber erst am 1. 7. kündigen.
    Was ist falscher Vermieter ?

  • Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben am 10.04.13. Am 29.04. habe ich die Schlüssel bekommen, der Mietvertrag läuft erst ab 01.07.13. Im Mietvertrag steht, dass die Kündigung erst ab 01.07. wirksam ist, dass heißt, ich muss bis Ende September bezahlen. Der Immobilienmakler hat im Mietvertrag eine falsche Fa. als Vermieter eingetragen. Macht das den Mietvertrag ungültig?


    Ich empfehle Dir, zunächst mit dem Makler Rücksprache zu halten.

  • Bin neu hier und finde mich nicht wirklich gut zu recht. Also auf ein neues. Anfang April habe ich eine Wohnung besichtigt und kurz darauf den Mietvertrag unterschrieben. Mietbeginn sollte der 01.07.13 sein. Im Mietvertrag steht, bei Kündigung wird die Kündigung ab Vertragsbeginn wirksam.
    Am 30.4. war Schlüsselübergabe, dabei hat sich herausgestellt, das eine alleinerziehende Mutter mit drei kleinen Kindern über mir lebt. Da es sich um einen Altbau handelt, war die Lärmbelästigung ernorm hoch. Da ich einen Hund habe, der bei solchem Lärm anschlägt, ist Ärger im Haus vorprogramiert und da ich Vollzeit berufstätig bin, brauche auch ich mal Ruhephasen. Es ist einfach so, dass man Kinder ja auch nicht festhalten kann. Kurzum, ich habe am 01.5. und 2.5. diese Wohnung gekündigt, da klar war, dass ich so nicht leben kann. Im Mietvertrag ist eine Gbr eingetragen, vertreten durch den Immobilienmakler. Es hat sich herausgestellt, dass die Gbr nicht für die Wohnung Eigentümer ist, sondern eine andere Gbr oder Fa. Kann die im Mietvertrag stehende Gbr mich belangen und drei Monate Miete verlangen? Gibt es Wege, dass die Kündigung ab sofort wirksam wird und nicht erst am 01.07.? Ich habe fristlos aus wichtigen Gründen gekündigt. Diese Gbr ist nicht auffindbar, auf mein Nachfragen nach der FaxNr. wurde mir keine Nr. genannt, außer dem Immobilienmakler habe ich keinen Ansprechpartner. Die zuständige Hausverwaltung dieser Wohnung hat mir mitgeteilt, dass die Gbr, die in meinem Mietvertrag steht, die falsche ist. Mir wurde dazu geraten, einen Anwalt aufzusuchen. Mein Anwalt hatte leider keine Zeit, hat nur telefonisch gesagt, dass es egal ist, wer im Mietvertrag steht, wenn einer Ansprüche erhebt, ob Eigentümer oder nicht, werde ich bezahlen müssen. Stimmt das so? Ich freue mich über Hilfe.

  • Bin neu hier und finde mich nicht wirklich gut zu recht.


    Wie wahr!:mad:
    Ich würde die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" per Einwurfeinschreiben an denjenigen schicken, der als Vermieter den Mietvertrag unterschrieben hat.
    Vielleicht lässt Du vorher mal den MV von einem FachAnwalt überprüfen.

  • Zitat

    Im Mietvertrag steht, bei Kündigung wird die Kündigung ab Vertragsbeginn wirksam.


    Das heißt, Du kannst erstmals zum 30.09.13 kündigen.

    Zitat

    Kurzum, ich habe am 01.5. und 2.5. diese Wohnung gekündigt, da klar war, dass ich so nicht leben kann.


    Selbst wenn Du am 03.05. nochmals gekündigt hättest, vor dem 30.09. wird das nix.

    Zitat

    Kann die im Mietvertrag stehende Gbr mich belangen und drei Monate Miete verlangen?


    JA

    Zitat

    Gibt es Wege, dass die Kündigung ab sofort wirksam wird und nicht erst am 01.07.?


    Nein

    Zitat

    Mein Anwalt hatte leider keine Zeit, hat nur telefonisch gesagt, dass es egal ist, wer im Mietvertrag steht, wenn einer Ansprüche erhebt, ob Eigentümer oder nicht, werde ich bezahlen müssen. Stimmt das so?


    JA, wenigstens scheinst Du einen Anwalt zu haben, der sich anscheinend etwas auskennt.

  • Danke, ich habe die Kündigung ja persönlich mit einem Zeugen abgegeben und habe mir von der Maklerin ja auch unterschreiben lassen, dass sie die Kündigung in Empfang genommen hat. Mein Mietvertrag ist nur von der Immobilienmaklerin unterschrieben und nicht von einem, der zu der Gbr gehört, die ja eh' falsch ist. Bis heute habe ich gar nichts mehr gehört. Gibt es eigentlich eine Frist, wielange die evtl. Forderungen stellen können??

  • Zitat

    Gibt es eigentlich eine Frist, wielange die evtl. Forderungen stellen können??

    Die Frage verstehe ich nicht. Dein Mietvertrag läuft bis zum 30.09. und bis dahin hast du die vereinbarte Miete + Nebenkosten zu entrichten. Wenn du anderer Meinung sein solltest, die regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre. In dieser Zeit kannst du also noch eine Klage wegen nicht gezahlter Miete erwarten.

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