Schimmel - Vermieter will Kaution nicht zurück zahlen

  • Hallo zusammen :),

    ich habe einige Fragen zum Thema Schimmel, Wohnungsübergabeprotokoll und schließlich Einbehaltung der Mietkaution.

    Zunächst zu unserer Situation:
    Mein Verlobter und ich sind Anfang März 2009 in eine vollunterkellerte 2-Zimmer-EG-Wohnung gezogen, 65 m² groß, 1 Fenster in der Küche, 1 Fenster im Schlafzimmer, eine Tür zum Bad, eine zum Schlafzimmer. Wohnzimmer, Flur und Küche sind durch große offene Türrahmen getrennt.
    Im November/Dezember 2009 bemerkten wir den ersten Schimmel rund um das Fenster in der Küche, an den Fliesen im Bad, dann bald (innerhalb von 1-2 Monaten) in den Ecken der Küche, großflächig blau-schwarz hinter der Küchenzeile. Des Weiteren haben wir den Schimmel im Schlafzimmer in allen Ecken, an der Außenwand komplett an dieser entlang. Im Flur über der großen Glaseingangstür und auch rundherum, sowie im Wohnzimmer hinter der Couch bildete sich auch grün-blau-schwarzer Schimmel.

    Ich habe meinen Vermieter sofort auf den Schimmel aufmerksam gemacht, er schickte Maler vorbei, die sich das Problem ansehen sollte und mit einem "Ach du Sch..." die Wohnung verließen, um mit dem Vermieter zu klären, wie es weiter gehen sollte, obwohl sie selbst keine Lösung finden konnten.

    Kurz darauf fand durch eine Zwangsversteigerung ein Vermieterwechsel statt. Der neue Vermieter wurde schriftlich über den Mangel informiert, reagierte aber nicht. Ich setzte ihm also eine angemessene Frist, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden und so einer Mietminderung aus dem Weg zu gehen. Er kam mit einem Schimmelentfernerspray aus dem Discounter bei uns vorbei - ließ uns das Spray da. Ich teilte ihm mit, dass wir natürlich schon alles mögliche versucht haben, den Schimmel zu bekämpfen (auch Sprays), weil mittlerweile auch meine Kleidung in den Schränken, meine Zahnbürsten in kurzer Zeit, meine Lederarmbänder, Schränke, etc. schimmelten.

    Noch dazu ist mein Verlobter Bronchialasthmatiker und verwendete mittlerweile 2 Sprays in einem Monat. Zu dem ist er Allergiker auf zahlreiche, attestierte Stoffe. Ich habe durch diesen Schimmelbefall allergisches Asthma entwickelt, was bei einem Lungenfunktionstest bestätigt wurde.

    Der Vermieter reagierte und gab uns mündlich sein Wort, wir können in die Wohnung über uns ziehen, bis der Schimmel beseitig ist. Eine Woche später hatte er auf einmal neue Mieter für diese Wohnung und was mit uns passieren sollte war ihm egal. Ich minderte sofort die Miete und teilte ihm bald darauf unsere fristlose Kündigung mit.

    Er bestätigte uns diese nicht, auch ein Einschreiben mit Rückantwort nahm er nicht entgegen. Er hat aber nie Einspruch gegen die Mietminderung oder die Kündigung eingelegt.

    Bald kam es zur Wohnungsübergabe, festgestellter Mangel: Schimmel, aber von Schuld oder Unschuld war keine Rede.

    Nun warten wir auf die Rückzahlung unserer Kaution. Und heute teilte er mir telefon. mit, dass er einen Gutachter bestellt hätte, der festgestellt hatte, dass der massive Schimmelbefall unsere Schuld wäre - durch fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten.
    Wie gesagt ist mein Freund Asthmatiker/Allergiker, was ein gesundheitsförderndes öfteres Lüften voraussieht. Durch unsere Heizkostenabrechnung lässt sich sicher, sobald wir diese haben, nachweisen, wie oft und wie viel wir geheizt haben. Die Temperatur in der Wohnung war immer sehr niedrig, egal wie hoch die Heizung stand, deshalb rechnen wir auch mit einer höheren Rechnung. Die Luftfeuchtigkeit war aber immer sehr hoch, selbst direkt nach dem Lüften, merkte man keinen Unterschied.

    Nun zu meinen Fragen:

    1) Welche Möglichkeiten habe ich als Azubine Prozesskostenbeihilfe zu bekommen?
    2) Wenn das Schreiben vom Gutachter da ist, sofort zu einem Anwalt?
    3) Kann der Vermieter überhaupt nachträglich, ohne unsere Kenntnis einen Gutachter zu Rate ziehen, nach dem wir ja offiziell ausgezogen sind, mit Übergabeprotokoll etc.?
    4) Darf er einfach unsere Kaution einbehalten bzw. diese mit dem Mangel "verrechnen"?
    5) Was für ein Gutachter/Sachverständiger ist übrehaupt der Richtige dafür? Muss der vom Gesundheitsamt sein, von der IHK oder direkt vom Gericht bestellt?
    6) Leider habe ich das Gutachten noch nicht vorliegen, gibt es trotzdem etwas, was mir schon beim ersten Blick darauf sagen kann, dass es ein Fake ist? Ich traue dem Kerl alles zu, so wie der mit uns umgeht...

    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen,
    freundliche Grüße

  • Meinen Sie nicht auch, dass so eine geballte Ladung Text und Fragen ein wenig zu viel für ein einfaches Forum ist?

    Ich gebe Ihnen einen guten Rat: Ziehen Sie sofort aus dieser Bruchbude aus!:)

  • Nun zu meinen Fragen:

    1) Welche Möglichkeiten habe ich als Azubine Prozesskostenbeihilfe zu bekommen?

    PKH (Prozesskostenhilfe) hängt in erster Linie von Ihrem Einkommen ab. Nehmen Sie Ihren letzten Einkommensnachweis und Ihren Ausweis mit zum Amtsgericht und beantragen Sie dort die PKH. Der zuständige Rechtspfleger wird wissen, ob Sie in den "Genuss" eines Beratungsscheines kommen. Ich denke, dass Sie ihn bekommen.

    2) Wenn das Schreiben vom Gutachter da ist, sofort zu einem Anwalt?

    Den Anwalt sollten Sie sofort, nachdem Sie den Schein haben kontaktieren. Und was der Gutachter sagen oder schreiben sollte ist erst einmal für die Rundtonne. Gutachter werden vom Gericht bestellt und nur deren Meinung zählt.

    3) Kann der Vermieter überhaupt nachträglich, ohne unsere Kenntnis einen Gutachter zu Rate ziehen, nach dem wir ja offiziell ausgezogen sind, mit Übergabeprotokoll etc.?

    Das kann er, aber das nützt ihm nichts, denn siehe oben, dass nur vereidigte Sachverständige Gutachten abgeben können, wenn sie dazu vom Gericht beauftragt wurden.


    4) Darf er einfach unsere Kaution einbehalten bzw. diese mit dem Mangel "verrechnen"?

    Nein das darf er natürlich nicht, denn dazu müsste zuerst geklärt werden, in wie weit Sie überhaupt verantwortlich für den Schimmel sind.

    5) Was für ein Gutachter/Sachverständiger ist übrehaupt der Richtige dafür? Muss der vom Gesundheitsamt sein, von der IHK oder direkt vom Gericht bestellt?

    Frage bereits oben beantwortet.

    6) Leider habe ich das Gutachten noch nicht vorliegen, gibt es trotzdem etwas, was mir schon beim ersten Blick darauf sagen kann, dass es ein Fake ist? Ich traue dem Kerl alles zu, so wie der mit uns umgeht...

    Sehr einfach zu erkennen. Wenn im Briefkopf darauf hingewiesen wird, dass diese Person ein vom zuständigen Gericht als Gutachter anerkannt ist, dürfte es wohl kein Fake sein.

    Aber das wird Ihnen Ihr Anwalt sicherlich besser erklären können.

    Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen

    Und zum Schluss eine große Bitte an Sinus.

    Bei der Frage ging es um den Einbehalt einer Mietkaution. Für den geübten Leser bedeutet das, dass das Mietverhältnis bereits beendet ist. Was soll also der Quatsch mit dem Ratschlag: Ich gebe Ihnen einen guten Rat: Ziehen Sie sofort aus dieser Bruchbude aus!

  • Zitat

    Und zum Schluss eine große Bitte an Sinus.

    Bei der Frage ging es um den Einbehalt einer Mietkaution. Für den geübten Leser bedeutet das, dass das Mietverhältnis bereits beendet ist. Was soll also der Quatsch mit dem Ratschlag: Ich gebe Ihnen einen guten Rat: Ziehen Sie sofort aus dieser Bruchbude aus!

    Um was wollten Sie mich den Bitten?
    Das kam jetzt nicht so rüber!:D

    Wir machen folgendes: Sie beziehen sich nicht mehr auf meine Beiträge und ich, da mir das sehr leicht fällt, nicht mehr auf Ihre! Es sieht zwar ein wenig komisch aus, wenn wie zufälligerweise die gleichen Quellen bemühen, aber ich denke es ist immer noch besser, als wenn Sie sich ständig bemühen meine Beiträge zu begutachten und zu kritisieren. Vergessen Sie einfach, dass ich da bin! :)

  • Worum ich Sie bitte? Das habe ich doch geschrieben!

    Sie raten der Fragestellerin, aus der Wohnung auszuziehen, dabei hat sie das doch längst schon gemacht und hat es doch ganz deutlich geschrieben, dass es um die Kaution nach Auszug geht.

    Jetzt verstanden, oder habe ich zu schnell geschrieben?

    Und welche gleichen Quellen nutzen wir in diesem Thread? Muttertag ist wohl nicht Ihr Tag des Verstehens, oder?

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (9. Mai 2010 um 17:53)

  • Worum ich Sie bitte? Das habe ich doch geschrieben!

    Sie raten der Fragestellerin, aus der Wohnung auszuziehen, dabei hat sie das doch längst schon gemacht und hat es doch ganz deutlich geschrieben, dass es um die Kaution nach Auszug geht.

    Jetzt verstanden, oder habe ich zu schnell geschrieben?

    Und welche gleichen Quellen nutzen wir in diesem Thread? Muttertag ist wohl nicht Ihr Tag des Verstehens, oder?

    Ihre Ausstrahlung ist die eines Schülers. Das ist auch der Grund, warum ich mich von Ihnen distanzieren möchte.

    Offensichtlich fällt Ihnen das Lesen schwer, sonst hätten Sie meine Bitte aus dem vorletzten Beitrag verstanden.

    Letztmals: Hören Sie auf mich zu belästigen oder mich zu zitieren!

    EOD

  • Hallo Fragestellerin,

    "... und was mit uns passieren sollte war ihm egal. Ich minderte sofort die Miete und teilte ihm bald darauf unsere fristlose Kündigung mit.
    ...
    Bald kam es zur Wohnungsübergabe, festgestellter Mangel: Schimmel, aber von Schuld oder Unschuld war keine Rede."
    Das sieht für Euch nicht schlecht aus, die MM hat er ja auch nicht gerügt.

    "Nun warten wir auf die Rückzahlung unserer Kaution. Und heute teilte er mir telefon. mit, dass er einen Gutachter bestellt hätte, der festgestellt hatte, dass der massive Schimmelbefall unsere Schuld wäre - durch fehlerhaftes Heiz- und Lüftungsverhalten."
    Das kann ja jeder sagen... Ihr solltet ihn nachweislich, bspw. schriftlich mit Zeuge/Boten zur Rückzahlung der Kaution auffordern mit Terminsetzung bspw. 14 Tage. Ein beim PA nicht abgeholter EBf mit Rückschein gilt als nicht zugegangen.

    "Wie gesagt ist mein Freund Asthmatiker/Allergiker, was ein gesundheitsförderndes öfteres Lüften voraussieht. Durch unsere Heizkostenabrechnung lässt sich sicher, sobald wir diese haben, nachweisen, wie oft und wie viel wir geheizt haben."
    Ob sich hieraus schliessen lässt, ob dies bedeutet, dass Ihr ausreichend geheizt und gelüftet habt um dadurch auch Schimmel vorzubeugen, mag man zumindest vermuten.

    "Die Luftfeuchtigkeit war aber immer sehr hoch, selbst direkt nach dem Lüften, merkte man keinen Unterschied."
    Das weürde ich für mich behalten.

    "2) Wenn das Schreiben vom Gutachter da ist, sofort zu einem Anwalt?"
    Vom Gutachter wird kein Schreiben kommen. Falls der VM wirklich ein Gutachten beauftragt haben sollte, müsste er, um seine Ansprüche begründen zu können, Euch eine Kopie des GA überlassen.

    "3) Kann der Vermieter überhaupt nachträglich, ohne unsere Kenntnis einen Gutachter zu Rate ziehen, nach dem wir ja offiziell ausgezogen sind, mit Übergabeprotokoll etc.?"
    Im Übergabeprotokoll ist ja Schimmel vermerkt. Aaaber: Das Gutachten solltet/wolltet Ihr doch erstmal sehen...

    "4) Darf er einfach unsere Kaution einbehalten bzw. diese mit dem Mangel "verrechnen"?"
    Im Prinzip ja, denn das ist u.a. Sinn der Kaution.

    "5) Was für ein Gutachter/Sachverständiger ist übrehaupt der Richtige dafür? Muss der vom Gesundheitsamt sein, von der IHK oder direkt vom Gericht bestellt?"
    Noch seid Ihr nicht beim Gericht, warte erstmal das GA ab.

    "6) Leider habe ich das Gutachten noch nicht vorliegen, gibt es trotzdem etwas, was mir schon beim ersten Blick darauf sagen kann, dass es ein Fake ist? Ich traue dem Kerl alles zu, so wie der mit uns umgeht..."
    Wart's mal ab.

  • Vielen lieben Dank für die vielen hilfreichen Antworten.
    Ich bin mal sehr gespannt, ob heute ein Brief in der Post ist. Was meint ihr, wie lange ich jetzt noch warten soll, bis ich ihn darauf aufmerksam mache, dass ich weder Kaution noch eine Stellungnahme von ihm erhalten habe?
    Eine Frist für die Kaution will ich (noch) nicht stellen, schließlich hat er ja 6 Monate nach Auszug Zeit für die Zahlung, oder sehe ich das falsch?
    Das Gute ist, dass mein neuer Vermieter, mit dem ich sehr zufrieden bin, mit der Wohnung übrigens auch, Anwalt ist - für Immobilien- und Mietrecht und er hat auch zufällig seine Kanzlei in unserem Haus. Ich werde ihn jedenfalls mal ansprechen, sobald ich was Schriftliches habe und hoffe auf einen evtl. unentgeltlichen Ratschlag.

    Danke nochmal, bis bald

  • Noch ein Nachschlag: Den ersten Schimmel haben wir kurz nach dem Einzug in den von uns NICHT angemieteten Kellerräumen bemerkt, beide Vermieter (vor und nach der Zwangsversteigerung) wussten davon. Wir haben auf mündliche Abprache ein paar Sachen abstellen dürfen, aber vertraglich gehörte uns kein Keller. Da liegt die Vermutung nahe, dass sich der Schimmel aus dem Keller hochgefressen hat - Stichwort Schimmel im Mauerwerk.
    UND wir haben natürlich von jedem einzelnen Schimmelfleck (auch im Keller, auch die Decken) Fotos gemacht.
    Das müsste unsere Chancen doch steigern, oder?

  • Noch ein Nachschlag: Den ersten Schimmel haben wir kurz nach dem Einzug in den von uns NICHT angemieteten Kellerräumen bemerkt, beide Vermieter (vor und nach der Zwangsversteigerung) wussten davon. Wir haben auf mündliche Abprache ein paar Sachen abstellen dürfen, aber vertraglich gehörte uns kein Keller. Da liegt die Vermutung nahe, dass sich der Schimmel aus dem Keller hochgefressen hat - Stichwort Schimmel im Mauerwerk.
    UND wir haben natürlich von jedem einzelnen Schimmelfleck (auch im Keller, auch die Decken) Fotos gemacht.
    Das müsste unsere Chancen doch steigern, oder?


    Das ist/war ja gut und schön. Richtige Klarheit und Rechtssicherheit hättet Ihr aber nur dann geschafft, wenn Ihr den VM schriftlich nachweislich auf die Mängel hingewiesen hättet m.d.B. sie zeitnah zu beseitigen.
    Dies auch, wenn der Schimmel in nicht angemieteten Räumen des Hauses auftrat, denn allein der Menschenverstand muss doch sagen, dass hiervon eine potentielle Gefährdung für alle Bewohner und Besucher ausgeht.
    Klare nachvollziehbare Aussagen sind angesagt; unklare bringen den DamenHerren in schwarzer Robe unsäglich viel Geld in die Kassen..., day by day.

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