Fristlose Kündigung zum 30.04.

  • Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe ein paar dringende Fragen.

    Mein Sohn und seine Lebendsgef. haben Mitte Februar eine Wohnung gemietet. Es handelt sich um eine teilmöblierte ehem. Ferienwohnung in einem Einfamilienhaus. Eigentümerin und Vermieterin ist eine alte Dame, ein Bekannter der Dame kümmert sich um die Belange und Vermietung der Wohnung und ist Ansprechpartner der Mieter.
    Die Vermieterin lebt mit im Haus. Die Mietwohnung ist ebenerdig mit vorgelagerter Terasse.
    Von Anfang an hat sich die Verm. in unguter Weise eingemischt, und den jungen Leuten hinterher spioniert.
    Sie stand ungeniert vor der Terassentür und sah ins Wohnzimmer hinein, desgleichen auch vorm Badezimmerfenster.
    Einen schimmeligen Duschvorhang der von meinem Sohn entsorgt und ersetzt wurde hat sie aus der Mülltonne geholt und angemerkt der gehöre schließlich ihr. Ebenso verfuhr sie mit einer verschlissenen Kurzgardine aus dem Bad. Ständig ist sie um die Wege und kontrolliert alles, kommt Besuch so steht sie gleich auf der Terasse und gibt vor dort irgendetwas tun zu müssen, späht aber ins Fenster. Ordnet mein Sohn die Terassenmöbel nach seinem Geschmack so stellt sie sie wieder um. Begründung die Terasse sei auch von den Nachbarn einzusehen und alles muss so bleiben wie sie es gestellt hat. Nur das ist die rechte Ordnung! Spricht man sie auf ihre Spioniererei vor den Fenstern an, so gibt sie vor nachsehen zu wollen ob richtig gelüftet werde. Zu diesem Zweck bekamen die beiden gleich zu Anfang eine schriftl, Anleitung. Hin u. wieder hat mein Sohn auch den Verdacht das sie sich Zutritt zur Wohnung verschafft hat in seiner Abwesenheit. Das Lüften ist ein Tick von ihr, sind die Fenster zu, ist es nicht recht, sind sie gekippt auch nicht und sind sie offen zum Stoßlüften ist es auch falsch , das geht so weit das sie ungeniert in von außen die Fenster auch mal schließt soweit das möglich ist. Eigentlich können die jungen Leute machen was sie wollen,es ist grundsätzlich falsch. Bisher ließ sich noch alles klären mit dem Bekannten der Vermieterin. Schon wenige Tage nach dem Einzug in Februar bildete sich Schimmel an einer Schlafzimmerwand, der Bekannte der Verm. darauf angesprochen meinte, ja an der anderen Wand die saniert sei passiert das nicht und die Wand sei nicht gemacht worden. Sie die Mieter könnten nichts dafür die Wohnung war längere Zeit unbewohnt und ungeheizt und bei der extremen Kälte diesen Winter und jetzt wo wieder geheizt würde da bilde sich wohl der Schimmel.
    Mitunter kam die Verm. auch Nachmittags (außerhalb der Ruhezeiten) und verlangte das die beiden ihre Gespräche einstellen sollten, sie höre das oben und sie wolle schlafen. Unser Sohn blieb immer höflich und sachlich machte sie aber doch auch auf seine Rechte als Mieter und auf ihre Grenzen als Vermieterin aufmerksam.
    Gestern Abend spät nun kamen die jungen Leute von einem Grillabend nach Hause und unterhielten sich noch eine Weile (ohne Musik) . Da klingelte die Verm. und beschwerte sich über den unzumutmaren Lärm?!
    Am heutigen Sonntag hat sie dann von morgens an in 15.Min. Abständen geklingelt und geklopft, mein Sohn reagierte darauf aber nicht, er öffnete die Tür nicht, hatte keine Lust sich wieder das Lamento anzuhören.
    Am Nachmittag verließen beide die Wohnung und wurden dann abgepasst von der Verm. und ihrem Bekannten. Sie überreichen den beiden die fristlose Kündigung zum 30.04. Abends 18.00 Schlüsselübergabe.
    Die Gründe in der Kündigung sind sehr allgemein gehalten und auch kaum nachvollziehbar.
    So wird ihnen vorgeworfen sie hätten schwerwiegende Mängel herbeigeführt ohne jedoch diese Mängel zu benennen. (Wir und die Eltern der Freundin waren schon öfter auch unangemeldet dort in der Wohnung und es ist stets sauber und aufgeräumt von Mängeln (außer dem Schimmel) kann keine Rede sein.
    Dann wird damit begründet sie hielten sich nicht an die Anleitung zur Lüftung. Weiterhin wird der" übermäßige Lärm" genannt. Zum guten Schluss auch die Querelen die sie mit der Verm. hätten und die ein nachbarschaftl. freundliches Wohnen unmöglich machen. (Wobei die Querelen ja von der Verm. ausgelöst wurden)

    Meine Fragen: Was ist nun zu tun? Einen Brief schreiben und den eigenen Standpunkt darlegen,oder besser gleich einen Anwalt nehmen?
    Reichen diese "allgemein formulierten" Gründe überhaupt aus für eine fristl. Kündigung oder muss nicht wenigstens vorher schriftliche eine Abmahnung oder Fristsetzung zum Abstellen der Mängel (die in dem Fall nicht vorhanden sind) erfolgen?
    Was passiert wenn die beiden die 'Wohnung nicht zum 30.04 verlassen und der Verm. in ihrer Abwesenheit das Schloss wechseln lässt? Haben sie das Recht die neuen Schlüssel zu verlangen bis die Sache geklärt bzw. eine neue Wohnung gefunden ist oder die übliche Frist einer Kündigung eingehalten ist?
    Müssen die jungen Leute nachweisen das sie den Schimmel nicht verursacht haben oder muss in dem Fall der Vermieter nachweisen das die beiden Verursacher der Schimmelbildung sind?
    Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann. Vielen Dank schon mal,

    Beste Grüße
    Lenja

    Einmal editiert, zuletzt von Lenja (21. April 2013 um 21:01)


  • Was ist nun zu tun? Einen Brief schreiben und den eigenen Standpunkt darlegen,oder besser gleich einen Anwalt nehmen?

    Davon rate ich ab. Altersstarrsinn heilen Sie nicht mit Brief schreiben und das Geld für einen Anwalt wäre in diesem Fall auch nur rausgeworfen. Er schreibt auch nur einen Brief.
    Kündigen Sie fristgerecht und lüften Sie sooft Sie können, damit eine Schimmelbildung garnicht erst auftritt oder sich verschlechtert.

    Zitat

    Reichen diese "allgemein formulierten" Gründe überhaupt aus für eine fristl. Kündigung oder muss nicht wenigstens vorher schriftliche eine Abmahnung oder Fristsetzung zum Abstellen der Mängel (die in dem Fall nicht vorhanden sind) erfolgen?

    Ich denke nicht, das das für eine frislose Kündigung reicht.

    Zitat

    Was passiert wenn die beiden die 'Wohnung nicht zum 30.04 verlassen und der Verm. in ihrer Abwesenheit das Schloss wechseln lässt?


    Dann erstatten Sie Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei.

    Lesen Sie hier:http://www.immonet.de/service/mietre…kuendigung.html

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (21. April 2013 um 21:39)

  • Hallo Lenja,

    es ist immer wieder "schöön", solche Romane zu lesen...
    Fakten, tabellarisch aufgelistet, helfen viel eher, eine Meinung zu bilden. Was ich hier las, dürfte zu einer Fristlosen keinesfalls ausreichen, zumal die VM wohl auch kaum nachweisen kann, Euch bereits früher schon mal abgemahnt zu haben.
    Ich würde kündigen, und zwar zum nächstmöglichen Termin, welcher dann der 31.07.2013 sein dürfte.
    Hat der VM Schlüssel zu Eurer Wohnung?

  • Danke für die Antworten.
    @ Berny: Ja ich weiß es ist lang geworden. *Tschuldigung* Werd mir mehr Mühe geben.
    Kündigen wird mein Sohn auf jeden Fall, so ist ja ein Zusammenleben gar nicht weiter möglich.
    Muss eine Abmahnung denn immer schriftlich erfolgen oder kann die Verm. das ständige "Gemecker" auch schon als Abmahnung bezeichnen.
    Unser Sohn hat lt. Verm. alle Schlüssel von ihr bekommen, aber er hatte schon einige Male den Verdacht das sie in der Wohnung war aufgrund von kleinen Veränderungen und einmal hat sie sich wohl auch "verplappert".
    Aber nachweisen kann er das natürlich nicht.

    Beste Grüße
    Lenja

  • Lenja:

    "Kündigen wird mein Sohn auf jeden Fall,"
    - Wer ist/sind Mieter?

    "Muss eine Abmahnung denn immer schriftlich erfolgen"
    - Nein, abmahnen kann man/frau auch mündlich. Ist aber banane wegen der Beweisbarkeit.

    "oder kann die Verm. das ständige "Gemecker" auch schon als Abmahnung bezeichnen."
    - Nein.

    "Unser Sohn hat lt. Verm. alle Schlüssel von ihr bekommen, aber er hatte schon einige Male den Verdacht ..."
    - Also würde ich den Schliesszylinder bzw. das Schloss austauschen und bei Verlassen der Mietwohnung wieder rücktauschen.
    § 123 StGB Hausfriedensbruch - dejure.org

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