Kündigung Mindestmietvertrag und Rückgabe der Wohnung

  • Zitat

    Ich kann nur für Katzen sprechen, lege für die aber absoluten Widerspruch ein!

    Nicht jeder Katzenhalter ist gleich. Leider gibt es unter den "Tierliebhabern" auch viele, bei denen das mit der Hygiene so eine Sache ist.
    Ohne Frage ist dann selten das Tier schuld, sondern der Halter.

    Zitat

    Vielleicht haben Sie schon einmal am Fell einer Katze gerochen?


    Wir hatten drei.

    Zitat

    Sie riecht nach nichts!


    aber das Pipi und das Aa.. :)

    Zitat

    Das, was in manchen Wohnungen von Katzenhaltern zu riechen ist, ist höchstens schlechte Katzenstreu, die den Geruch nicht ordentlich bindet, oder ein übermäßig volles Katzenklo, was durch Befall und Aktivität von Bakterien schon ordentlich müffelt.

    Ahhh .. sie haben es verstanden. Oder auch die Kackecke ohne Katzenklo in der Wohnungesecke oder die halbleeren Dosen die noch über Wochen gelagert werden. Sie glauben nicht was ich schon alles erlebt habe.

    Zitat

    Selbst wenn ein Geruch entsteht, wo soll er sich in der Wohnung festsetzen?


    Dielenboden, Laminat, Teppichboden, Estrich, Tapeten ...

    Zitat

    Wenn, dann nimmt er Polstermöbel in Beschlag. Diese verschwinden für gewöhnlich beim Auszug des Mieters.


    die letzte Mieterin hat die versiffte Katzencouch einfach stehen lassen

    Zitat

    Und wenn man als Vermieter Tierhaltung erlaubt, warum hängt man sich dann einen Wunderbeutel bei Geruch um? Das wäre so, als wenn ich aus allen Wolken falle, weil ich mir beim Kampfsport den Arm breche.


    dann haben Sie sicher Verständnis dass immer mehr Vermieter keine Tierhaltung wünschen... man will sich ja schließlich nicht den Arm brechen ... :)

    Zitat

    Man kann sich allerdings auch den Geruch nach einem Tier einbilden, wenn man das möchte.


    schade dass es keine Geruchskamera gibt, ich würde Ihnen die Bilder schicken von der Einbildung ..

    Zitat

    Wie gesagt, hier spreche ich nur für Katzen. Über alle anderen Tiere erlaube ich mir mangels Erfahrung kein Urteil.

    und sie sprechen von Tierhaltern mit Verstand und vergessen, dass die Welt voll von Idioten ist die weder geistig noch charakterlich geeignet sind ohne Kollateralschäden Tiere zu halten. Und für die Tiere ist dass sicherlich auch kein Spass.

    Da werden Hunde mal 3 Tage in die Wohnung gesperrt weil der Mieter zum Open Air Konzert fährt, dann aber doch ne Woche weg ist.
    Mussten den Hund mit Polizei und Tierschutz da rausholen. Glauben Sie mir den Geruch habe ich mir nicht eingebildet.

    Auffällig oft haben Problemmieter Haustiere, meistens mehrere für die sie aber nicht richtig sorgen.

    Und selbst ansonsten normale Mieter welche nur Kleinvieh im Käfig halten in der Wohnung, wenn diese die Tür öffnen riecht man dies sofort. Meerschweinchen mehr wie Kaninchen, Ratten riechen nur wenn man tatsächlich die Hygiene vernachlässigt.
    Glauben Sie mir die Erfahrung die Ihnen fehlt habe ich zur Genüge ...

  • Hallo Vermieter,

    danke für die Einblicke "der anderen Seite".
    Ich gebe Ihnen vollends Recht, leider sind es dann sehr oft die Halter, unter denen die Tiere leiden und auch das Wohnobjekt.
    Was Sie nicht wissen können:
    Ich selber engagiere mich sehr intensiv in einem Tierschutzverein. Auch ich bekomme leider so Einiges an Elend mit, unter anderem Fälle von Animal Hording, völliger Verwahrlosung der Tiere. Es ist schrecklich.

    Zum Glück lerne ich auf der anderen Seite durch meine Arbeit auch sehr viele absolut verantwortungsvolle Tierhalter kennen, zu deren Gruppe ich mich und meinen Mann im Übrigen auch zähle. Wir geben viel Geld für hochwertiges Futter, hochwertige Katzenstreu und vor allem Tierarztkosten aus. Alle unsere Tiere erfreuen sich bester Gesundheit und optimaler -wenn nicht sogar schon übertriebener- tierärztlicher Versorgung.

    Vor gar nicht allzu langer Zeit war die Vermietung auch in unserer Wohnung. Da war der Zustand genauso wie bei den letzten Besuchen. Da haben wir uns sogar noch nett über die Mietzen unterhalten.
    Dass die Katzen die Tapeten an zwei Wänden etwas zerkratz haben, ist nicht schön, aber das haben wir inzwischen anstandslos fachgerecht neu renoviert und gestrichen.

    Nach Bekanntgabe unseres Auszugs wird uns schriftlich unterstellt, wir hätten die Haltung der Katzen nicht gemeldet und es riecht bei uns nach Katzenurin. DAS empfinde ich als Frechheit. Und es ist schlichtweg gelogen.

    Unter normalen Umständen würde ich keine Berechnung unterstellen, da sich der Vermieter aber noch auf anderem Gebiet über eindeutig geltendes Gesetzt hinweg setzen wollte, indem man uns Lügen präsentierte, rechne ich hier eben mit allem. Diese Vermietung scheint leider nicht so umsichtig zu sein, wie Sie es sind.

  • Wir haben hier jetzt eine Ausführung des Aufhebungsvertrages auf dem Tisch.

    Leider ist die Ablösesumme falsch berechnet worden. (Nicht zulässige Mieterhöhung wurde mit einberechnet). Kann man den Betrag einfach kürzen?

    Ist eine Verrechnung der Ablösesumme mit der Kaution der Wohnung (die ebenfalls nicht korrekt im Schreiben angegeben wurde, da sämtliche Zinsen der Bank fehlen) zulässig?

  • Wir haben hier jetzt eine Ausführung des Aufhebungsvertrages auf dem Tisch.

    Leider ist die Ablösesumme falsch berechnet worden. (Nicht zulässige Mieterhöhung wurde mit einberechnet). Kann man den Betrag einfach kürzen?

    Ist eine Verrechnung der Ablösesumme mit der Kaution der Wohnung (die ebenfalls nicht korrekt im Schreiben angegeben wurde, da sämtliche Zinsen der Bank fehlen) zulässig?


    Unstimmigkeiten kannst Du ausschliesslich mit der Vertragspartei klären.

  • Zitat

    Kann man den Betrag einfach kürzen?

    Nein! Dadurch wird der ganze Aufhebungsvertrag ungültig.

    Zitat

    Ist eine Verrechnung der Ablösesumme mit der Kaution der Wohnung (die ebenfalls nicht korrekt im Schreiben angegeben wurde, da sämtliche Zinsen der Bank fehlen) zulässig?

    Ja! Sinn eines Aufhebungsvertrages ist doch auch, dass man sich nicht mehr um Peanuts streitet. Und Zinsen in Höhe von rund 1% sind in meinen Augen Peanuts.

  • Die Bedingungen eines Aufhebungsvertrages sind frei handelbar. Wenn hierin eine Ablösesumme vereinbart wird, ist deren Höhe ebenfalls frei verhandelbar. Was darin Kaution, Zinsen oder andere Beträge sind, ist ohne Bedeutung. Maßgebend ist die Summe. Wenn kein Konsens erreicht werden kann, dann gibt es keinen.

  • So langsam verstehe ich, warum Vermieter diese Mindestmietverträge abschließen.
    Anscheinend haben sie damit absolute Narrenfreiheit. :rolleyes:


    Nöö, überhaupt nicht.

  • Zitat

    Anscheinend haben sie damit absolute Narrenfreiheit.

    Das ist Quatsch! Für den Abschluss eines Mietvertrages braucht es immer zwei Partner. Wenn einer/eine davon nicht in der Lage ist zu lesen und zu verstehen, dann sollte man besser beim nächsten Vertrag jemanden mitnehmen, der dazu in der Lage ist.

  • Hallo Saphira


    Wir haben hier jetzt eine Ausführung des Aufhebungsvertrages auf dem Tisch.
    Leider ist die Ablösesumme falsch berechnet worden.

    Mit anderen Worten habt ihr ein Angebot erhalten,
    nun steht es euch frei dieses Angebot anzunehmen.
    Oder ggf. weiter zuverhandeln.



    Kann man den Betrag einfach kürzen?

    Du kannst natürlich auch ein Gegenangebot abgeben,
    aber dann steht es dem VM frei ob dieser das neue Angebot annimmt oder nicht.



    Ist eine Verrechnung der Ablösesumme mit der Kaution der Wohnung (die ebenfalls nicht korrekt im Schreiben angegeben wurde, da sämtliche Zinsen der Bank fehlen) zulässig?

    Wenn das so vereinbart ist,
    dann sehe ich keinen Grund warum das unzulässig sein sollte.
    Sollte sich im nachhinein raustellen dass die Kautionssumme fehlerhaft war,
    können evtl. die fehlenden Zinsen nachgefordert werden.

    Ob sich das dann lohnt bei vermutlich 20-30 Euro,
    musst du entscheiden.


    So langsam verstehe ich, warum Vermieter diese Mindestmietverträge abschließen.
    Anscheinend haben sie damit absolute Narrenfreiheit. :rolleyes:

    Wie kommst du auf einen solchen Unsinn?
    1.) Ist an den Kündigungsverzicht auch der VM gebunden.
    2.) Ist der Zweck i.d.R die Kosten der Vermarktung besser zu kalkulieren.


    VG Syker

  • Wenn einer/eine davon nicht in der Lage ist zu lesen und zu verstehen, dann sollte man besser beim nächsten Vertrag jemanden mitnehmen, der dazu in der Lage ist.

    Schon wieder so schnuggelig hier! :cool:

    Nun denn, beschäftigen wir uns wieder mit den wirklich wichtigen Dingen im Leben. Zum Glück hat sich diese Thematik ja nun in ein paar Tagen erledigt.

    Danke an alle konstrunktiven Antworten.

    Meine Erkenntnis aus der Sache: schließe nie mehr im Leben einen Mindestmietvertrag ab.
    Ende gut, alles gut.

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