Allgemeinstrom der Betriebskostenabrechnung steht nicht im Mietvertrag

  • Guten tag Liebe Com.
    Ich habe vor einiger zeit Wiederspruch gegen meine Betriebskostenabrechung eingelegt das in dieser mehrere dinge falsch aufgeschlüsselt wurden unter anderem Müllkosten und Allgemeinstrom. Nun bekam ich diese wieder in der Ist aber leider nur die Müllgebühr korigiert worden. Der Punkt Allgemeinstrom nicht. Die Abrechnung würd von einer Gesellschaft für mein VM erstellt. Allso rufe ich da an die Sagt mir das ist alles Richtig bitte bezahlen sie das da der VM sonst aus eigner Tasche zahlen muss. Kann mir jemand sagen ob mein Erneutes vorgehen gegen diese Abrechnung richtig ist.

    Zum Fall: Ich habe Wiederspruch eingelegt (Schriftlich) da
    Betriebskostenabrechnung : Allgemeinstrom Verteilerschlüssel Personenzahl
    Mietvertrag : Kein Punkt namens Allgemeinstrom Jedoch den Punkt Beleuchtung Verteilerschlüssel Personenzahl

    Laut BetrKV § 2 Aufstellung der Betriebskosten 11.

    Zitat


    die Kosten der Beleuchtung,
    hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen;

    Aussage VM war in dem Allgemeinstrom sind die Kosten für die Allgemeinbeleuchtung, Gartenwasserpumpe sowie der Strom für Heizanlage enthalten.

    Jetzt hab ich mich auf den § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten Abs.1 Satz 1 BGB berufen.

    Zitat

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

    Danach muss doch dieser dumme Allgemeinstrom nach m² abgerechnet werden? Oder nicht?:confused:

    Danke liebe Com

  • Hallo Martin l.,

    wenn Du Dir etwas mehr Mühe geben würdest bei der Verwendung von Punkt und Komma, wäre Dein Beitrag deutlich verständlicher.
    Allgemeinstrom umfasst grundsätzlich u.a. Beleuchtung, Klingelanlage, Antennenverstärker usw. und ist umzulegen wie mietvertraglich vereinbart, ansonsten gem. BetrkVO.
    Strom der Heizungsanlage gehört jedoch in die Heizkostenabrechnung gem HeizkVO:

  • Hi Berny,
    danke für deine Antwort

    Tut mir leid bin voll in Rage, da der VM nicht mehr ans Telefon geht wenn wir anrufen.
    Letzte Aussage VM "Wir haben davon keine Ahnung und irgendjemand muss das ja bezahlen."

    Laut deiner Aussage, ist mein Vorgehen richtig. Bis auf den Punkt mit HeizkVO. Darüber kann ich hinwegsehen.

    In meinem Mietvertrag Sind alle Punkte einzelln Aufgezählt die nach Personenzahl umzulegen sind, und alle die nach Wohnfläche Umzulegen sind, es gibt jedoch kein Punkt der Allgemeinstrom heist.

    gruss Martin

  • Hallo Martin l.


    Mietvertrag : Kein Punkt namens Allgemeinstrom Jedoch den Punkt Beleuchtung Verteilerschlüssel Personenzahl

    Darüber solltest du nochmal in Ruhe nachdenken,
    und ggf. eine Nacht drüber schlafen.


    VG Syker

  • Hi Syker,
    Verstehe ich nicht. Für mich heist Allgemeinstrom, Strom der für die Allgemeinheit der Mieter zur verfügung gestellt wurde. Dieser sollte sich dann aufteillen in z.B. Allgemeinstrom Beleuchtung, Allgemeinstrom Wasserpumpe , usw. Ich habe schon mehrer wochen drüber geschlafen. Das ist der zweite Wiederspruch.

    Danke trotzdem für den Rat

  • Hallo Syker,
    Beleuchtung ist meiner meinung nach Strom der verbraucht wurde für Treppenhaus Licht, Aussenlicht und Kellerlicht. Von mir aus auch noch zur verfügung gestellte Leuchtmittel.


    Mfg Martin

  • Na da gibts doch schon übereinstimmungen:


    Für mich heist Allgemeinstrom, Strom der für die Allgemeinheit der Mieter zur verfügung gestellt wurde. Dieser sollte sich dann aufteillen in z.B. Allgemeinstrom Beleuchtung, Allgemeinstrom Wasserpumpe , usw.

    Beleuchtung ist meiner meinung nach Strom der verbraucht wurde für Treppenhaus Licht, Aussenlicht und Kellerlicht.



    Von mir aus auch noch zur verfügung gestellte Leuchtmittel.

    nein das ist m.E. Instandhaltung und nicht auf den M umlegbar


    VG Syker

  • Syker,
    Du hast recht, doch in dem Allgemeinstrom ist nicht nur der Verbrauch Für die "Beleuchtung" sonder auch der Verbrauch für andere dinge mit drinne. z.B. Heizanlage, Gartenwasserpumpe und Gartenstrom.

    Mfg Martin

  • Zitat

    hab ich recht, oder?

    Über welche Summe in Euro und Cent reden wir hier überhaupt? Könnte es nicht eher so sein, dass du deinen Frust über deinen Vermieter an der Abrechnung des Allgemeinstroms ablassen willst?

  • Hi Mainschwimmer,
    Es geht um 70 euro für 3 monate, die 70 euro sind einviertel des gesammten Jahresverbraus. Die sollen wir tragen weill wir mit zwei Erwachsenen und zwei kleinen kindern dort in 86 quadratmetern leben. Die anderen beiden Parteien, nur 1 Person auf 40qm und 2 Personen auf 80qm.
    Mfg martin

  • Hallo Martin l.


    Oh danke Berny,
    ...
    Deiner meinung nach, hab ich recht, oder?

    Nein der MV-Vereinbarte Posten Belechtung entspricht m.E.
    dem Posten Allgemeinstrom auf deiner Abrechnung,
    und ist demnach wie im MV vereinbart nach Personenzahl zu verteilen.

    Allerdings müsste genaugenommen,
    der Heizungsstrom in der HK-Abrechnung nach den dortigen Verteilerschlüsseln verteilt werden.
    Dieser Posten wird meiner Meinung nach aber nur ganz geringe Änderungen bewirken,
    ggf. sogar zu deinem Nachteil.


    VG Syker

  • Zitat

    Es geht um 70 euro für 3 monate,

    Damit ist meine Frage aber nicht beantwortet. Was zahlt ihr, wenn nach Personen und was, wenn nach m² abgerechnet wird? Mich interessiert wirklich, über welche Peanuts wir hier überhaupt reden.

  • Zitat

    ... da der VM nicht mehr ans Telefon geht wenn wir anrufen.


    Wer will ihm das verdenken.

    Zitat

    Letzte Aussage VM "Wir haben davon keine Ahnung und irgendjemand muss das ja bezahlen."


    Da ist was dran.

  • imho als Verwalter

    in der Abrechnung Beleuchtung durch Allgemeinstrom ersetzen. An der Summe ändert sich nichts. ggf. die weitere aufgeschlüsselte Positionen zum Allgemeinstrom zusammenfassen.

    Da Beleuchtung Teilmenge von Allgemeinstrom ist, ist der Fehler vernachlässigbar.

    Ich sehe da wenig Chancen, mal abgesehen davon dass eine Klage hier in keiner Relation steht.

    Auch dass Fass dass sie hier aufmachen ist sorry dass sagen zu müssen lächerlich.

    Davon abgesehen nutzen Sie mit 4 Personen nunmal öfter das Treppenlicht als eine Person.
    Ich weiss, eine gerechte Verteilung gibt es nur wenn Sie in einem 1 Familienhaus wohnen und alles alleine bezahlen, aber dass ist ein grundsätzliches Problem von Mehrfamilienhäusern und nicht verbrauchsabhängigen Verteilerschlüsseln

    Ich habe hier gerade aktuell einen Vorgang, da möchte der Mieter den seit Jahren verwendeten Schlüssel für die Aufzugsabrechnung auch auf qm geändert haben weil er dann statt 70 Euro 250 Euro meint zurückzubekommen.
    Nur eine konsequente Umsetzung seines Wunsches auch auf die Positionen in denen er keinen Vorteil hat, ergibt dann eine 260 Euro Nachzahlung. Ich bin mal gespannt ob der Anwalt den Braten riecht. :)

  • Moinsen liebe com,
    Es ist meiner meinung nach kein grundlage hier entstanden auf die man aufbauen könnte.
    Das Thema kann gelöscht werden
    Zum verständniss für euch profies das haus hat keine gemeinsame flurbeleuchtung. Lediglich eine Aussenbeleuchtung. Und für die besserwisser wir für 3 monate mit 4 personen 70 euro für strom zahlen sollen dann zahlen wir für ein jahr ca 280 euro nach qm nur die hälfte. Unser vormieter muste sogar 500 bezahlen weil die zu viert dort gewohnt haben und die anderen jeweils allein. Rein logisch betrachtet ist qm die beste wahl weil, der strom für die heizanlage sich nach dem verbrauch richtet . Wer viel qm hat muss mehr heizen. Desweiteren sind die gartengrössen entsprechend der wohnungen, somit muss die kleinere wohnung weniger bewässern als die beiden grossen. Allso warum in gottesnahmen soll egal wer in deutschland diesen allgemeinstrom pro kopf bezahlen?
    Ps. Mein vm hats nach der erklärung eingesehen.

    Kann gelöscht werden

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