Kündigungsberzicht bei Azubis-wirksam?

  • Hallo,

    mein Freund und ich sind vor 6 Monaten in unsere jetztige Wohnung eingezogen, beide schulische Auszubildene.
    Aus mehreren Gründen wollen wir aus dieser Wohnung raus.

    Nun haben wir aber die typische Klausel des Kündigungsverzichtes im Mietvertrag stehen.

    Nach Recherche im Internet las ich, das das Landesgericht Kiel beschloss, dass solche Kündigungsverzichtserklärungen für Auszubildene und Studenten unwirksam seien.

    Ich wollte mich mal hier informieren inwiefern das tatsächlich zu trifft. Ist das ein allgemein gültiger und fester Beschluss oder muss man das tatsächlich erst vor Gericht prüfen lassen?

    LG

  • Das Urteil eines Landgerichtes hat keinerlei grundsätzliche Bedeutung für die Entscheidungen anderer Gerichte.
    Rechtlich besteht dazu keine Möglichkeit. Da bleibt notfalls nur die Klage; besser noch: Sie einigen sich mit dem Vermieter.

  • Käme jetzt auf dir Gründe an und zudem ist sowas keine typische Klausel sondern man sollte sich genau überlegen BEVOR man solch einen Kündigungsverzicht unterschreibt was man da macht.
    Raus kommt man da nur einvernehmlich mit dem VM z.B. wenn dieser sich auf einen Nachmieter einlässt.
    Einfach mal mit dem VM sprechen.
    Der Gerichtsweg ist lang und teuer und unwahrscheinlich dass ihr Erfolg habt.
    Ihr habt unterschrieben.

  • Nach Recherche im Internet las ich, das das Landesgericht Kiel beschloss, dass solche Kündigungsverzichtserklärungen für Auszubildene und Studenten unwirksam seien.


    ... und dazu wirst Du uns sicher das Aktenzeichen bzw. den Link mitteilen, damit wir das selbst mal nachlesen können.

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