Beiträge von Shira25

    Hallo,

    mein Freund und ich sind vor 6 Monaten in unsere jetztige Wohnung eingezogen, beide schulische Auszubildene.
    Aus mehreren Gründen wollen wir aus dieser Wohnung raus.

    Nun haben wir aber die typische Klausel des Kündigungsverzichtes im Mietvertrag stehen.

    Nach Recherche im Internet las ich, das das Landesgericht Kiel beschloss, dass solche Kündigungsverzichtserklärungen für Auszubildene und Studenten unwirksam seien.

    Ich wollte mich mal hier informieren inwiefern das tatsächlich zu trifft. Ist das ein allgemein gültiger und fester Beschluss oder muss man das tatsächlich erst vor Gericht prüfen lassen?

    LG

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