neues gesetz der hautierhaltung in der wohnung

  • Es gibt ja jetzt das neue Gesetz für Haustierhaltung. Es geht darum dass ich einen Hund holen möchte in meine Wohnung. Aber meine Vermieterin verbietet es mir ohne richtigen Grund sie sagt er sei zu groß aber das ist doch noch lange kein richtiger Grund oder? sie selbst hat 2 Hunde aber das ist nicht schlimm bellen zwar die ganze zeit aber mich stört es nicht im Gegensatz zu meinem Hund der nie bellt wenn wir zuhause sind. Er ist auch keine Gefahr für andere Mieter oder Hunde. Aber im neuem Gesetz steht das die Haustierverbote jetzt unzulässig sind, trotzdem droht sie mir mit ner Kündigung wenn ich den Hund herhole. Hier habe ich noch den Link voher ich das überhaupt habe mit dem neuen Gesetz Haustiere im Mietrecht: Wann Sie den Vermieter nicht fragen müssen

    Einmal editiert, zuletzt von M.H (15. April 2013 um 13:53)

  • Es gibt kein Gesetz zur Haltung von Hunden in der Mietwohnung. Was du meinst, ist ein Urteil des BGH. Aber auch dieses Urteil gilt nicht generell für alle Fälle, wenn der Mieter will, der Vermieter aber nicht.

    Wenn du einen Hund halten willst, muss du darum kämpfen und auch den Weg vor Gericht nicht scheuen.

  • Ja aber sie kann mich aber nicht kündigen oder ? falls ich den hund herhole oder? und sie braucht ja auch richtige gründe um es mir zu verbieten oder?

  • BGH: Az.: VIII ZR 168/12 bestätigt die Ungültigkeit eines generellen Haustierverbotes (auch Hunde und Katzen).

    ABER: Sie sollten das dort Geschriebene schon vollständig lesen:
    Die Unwirksamkeit einer generellen Klausel führe also nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann.

    3 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (15. April 2013 um 16:46)

  • BGH: Az.: VIII ZR 168/12 bestätigt die Ungültigkeit eines generellen Haustierverbotes (auch Hunde und Katzen).
    ABER: Sie sollten das dort Geschriebene schon vollständig lesen:
    Die Unwirksamkeit einer generellen Klausel führe also nicht dazu, dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann.


    Dasselbe wollte ich auch schon posten.
    Grundsätzlich sollte der Mieter sich VORHER mit dem Vermieter einigen, bevor er weiter daüber nachdenkt, wie weit ihn seine Tierliebe am Rad noch drehen lässt.

  • Es kommt auf den genauen Wortlaut im MV an. Was steht da zur Haltung von Haustieren wörtlich?

    Ansonsten steht im gelinkten Post alles drin.

    Steht im MV die Notwendigkeit des Einverständnisses des Vermieters drin, dann wäre ein ignorieren der fehlenden Zustimmung ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache und kann durchaus zur Kündigung führen.

    Dies einfach zu ignorieren kann durchaus zu Abmahnungen und zur fristgerechten ordentlichen Kündigung führen.

    Bei VM im 2 FH kann dieser auch ohne Grund einfach kündigen mit gesetzlicher Kündigungsfrist + 3 Monate.
    In dem Fall hat man voll die A-Karte gezogen.

    Ich würde versuchen eine einvernehmliche Lösung mit dem VM zu finden und versuchen seine Bedenken zu zerstreuen.
    Die Genehmigung sollte man sich schriftlich geben lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (16. April 2013 um 11:47)

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