Neu eingeführte Nebenkosten

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zu der Nebenkostenabrechnung.
    Wir wohnen als Mieter in einem Haus mit 6 Eigentumswohnungen. Laut Hausordnung (Teil des Mietvertrags) sind wir selbst für die Treppenhausreinigung zuständig, und haben dies auch immer durchgeführt. Zu unserem Mietvertrag gehört auch eine Betriebskosten-Zusatzvereinbarung, laut dieser haben wir für die Reinigung nicht zu zahlen.
    Allerdings ist offensichtlich auf der Eigentümerversammlung beschlossen worden, dass jetzt eine Reinigungsfirma die Treppenhausreinigung übernimmt, und unser Vermieter hat die Kosten einfach mal in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen, und uns zu einer Nachzahlung von 200€ aufgefordert.

    Ist das so rechtes, also darf der Vermieter einfach so zusätzliche Posten in die Nebenkostenvereinbarung aufnehmen? Dazu kommt ja auch noch, dass wir ja vertraglich verpflichtet sind, selbst zu reinigen - auf einmal wird das ohne Vertragsänderung geändert?

    Viele Grüße
    Matthias

  • Hallo Matthias,

    Für Euch Mieter ist einzig und allein Euer Mietvertrag massgeblich. Mit Beschlüssen der Eigentümerversammlung habt Ihr nichts zu tun. Zur Sicherheit würde ich mir von der für Euch gültigen Hausordnung eine Fotokopie anfertigen, falls Ihr einen entsprechenden Nach-/Be-weis (noch) nicht haben solltet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (11. April 2013 um 22:38)

  • Hallo Mrbogus


    Für Euch Mieter ist einzig und allein Euer Mietvertrag massgeblich. Mit Beschlüssen der Eigentümerversammlung habt Ihr nichts zu tun.

    Berny hat hat ja schon auf deinen MV hingewiesen,
    es wäre wichtig zu wissen was dort genau vereinbart ist.

    Es gibt durchaus auch MV die auf Besonderheiten einer WEG abgestimmt sind,
    und in deinem Fall die Umlage der Hausreinigung ohne weitere Vorankündigung ermöglichen.


    VG Syker

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