Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der Nebenkostenabrechnung.
Wir wohnen als Mieter in einem Haus mit 6 Eigentumswohnungen. Laut Hausordnung (Teil des Mietvertrags) sind wir selbst für die Treppenhausreinigung zuständig, und haben dies auch immer durchgeführt. Zu unserem Mietvertrag gehört auch eine Betriebskosten-Zusatzvereinbarung, laut dieser haben wir für die Reinigung nicht zu zahlen.
Allerdings ist offensichtlich auf der Eigentümerversammlung beschlossen worden, dass jetzt eine Reinigungsfirma die Treppenhausreinigung übernimmt, und unser Vermieter hat die Kosten einfach mal in die Betriebskostenabrechnung aufgenommen, und uns zu einer Nachzahlung von 200€ aufgefordert.
Ist das so rechtes, also darf der Vermieter einfach so zusätzliche Posten in die Nebenkostenvereinbarung aufnehmen? Dazu kommt ja auch noch, dass wir ja vertraglich verpflichtet sind, selbst zu reinigen - auf einmal wird das ohne Vertragsänderung geändert?
Viele Grüße
Matthias