Überfällige Rückzahlung der Mietkaution nach 9 Monaten

  • Hallo Zusammen,

    Ich suche einen Rat über dieses Forum.

    Einzug war am 15.11.11, Schlüsselübergabe erfolgte durch den Vormieter, es gab kein Protokoll da Vermieter bei Übergabe nicht Anwesend war.

    Später beim Nachmessen merkte ich dass die Angegebenen Maße nicht stimmen.
    Es ist ein Mehrfamilienhaus in dem alle Wohnungen gleich sind. In den anderen baugleichen Wohnungen wird deutlicher weniger verlangt.

    Lt. Mietvertrag angegeben: 72m² Wohnfläche.
    Meine Berechnung: Mit Terrasse ( 100% gerechnet ) 58m². (also 24% weniger).Er hat die ganze Fläche (incl. Gemeinschaftsanteil und Außengallerie) zu 100% gerechnet und diese als Wohnfläche deklariert.

    Missstand wurde vom Vermieter schriftlich zugegeben, da er aber mit einer Mietminderung nicht einverstanden war, bin ich am 30.06.12 aus der Wohnung ausgezogen.

    Beim diesem Auszug wurde nun ein Protokoll erstellt.
    Es wurden Schimmel und diverse Bohrlöcher, kaputte Insektenschutzgitter, Kalkflecken auf den Armaturen, verbogene Sonnenschutz Jalousien in der Wohnung, sowie Schmierereien im Keller festgestellt, die aber nicht von mir stammen , obwohl er das beharrlich behauptet.

    Dieses kann es aber auch nicht beweisen, da ja kein Protokoll des Einzuges noch ein Protokoll des Auszugs des Vormieters existiert.
    Ferner hat er moniert dass die Wohnung beim Auszug nicht neu gestrichen wurde.
    Im Mietvertrag steht aber nur dass die Wohnung Besenrein übergeben werden muss.
    Nun solle ich aber die Renovierungskosten übernehmen.

    Nach 5 Monaten ohne Nachrichte habe ich ihm ein email geschrieben, die 3 Wochen später beantwortet wurde.
    Er meinte dass er bis zum erste Quartal 2013 für die Nebenkostenabrechung auf die Hausverwaltung warten muss, da eine Zwischenabrechnung zusätzliche Kosten für mich bedeuten würde.(im Protokoll war aber eine Zwischenabrechnung zum 30.06.2012 vereinbart).

    Er hat geschrieben dass er auch eine Mietgutschrift wegen der geringeren Wohnfläche macht. Dann würde er die Endabrechnung machen.
    Bis Dato habe ich noch keine Rückerstattung wegen der zu viel berechneter Fläche, sowie der Mietkaution erhalten.

    Bis wann muss er die Mietkostenabrechnung gemacht haben?

    Bis wann muss er mir das Geld überwiesen haben?

    Wie stehen meine Chancen bei einer Klage?

    Muss er die Kosten meines Anwalts übernehmen?

    Wie soll ich ihrer Meinung nach weiter verfahren?

    Vielen Dank für ihre Hilfe im Voraus!

    Viele Grüße

    Alphaville

  • Ganz große Arschkarte gezogen würde ich da mal sagen...

    Zitat

    Bis wann muss er die Mietkostenabrechnung gemacht haben?

    30.6.2012 ausgezogen ... Abrechnungszeitraum wohl 1.1. bis 31.12.2012 dh. Abrechnung spätestens 31.12.2013 ... danach keine Nachforderungen nur noch Erstattung möglich

    Zitat

    Bis wann muss er mir das Geld überwiesen haben?


    Sofern keine Schäden bestanden spätestens nach 6 Monaten bzw. nach der NK Abrechnung.
    Dauert es wie in dem Fall länger kann ein angemessener Teil der Kaution ca. das Doppelte der zu erwartenden NK Nachzahlung einbehalten werden. Da hier aber Schäden vorliegen sollte die finale Kautionsabrechnung spätestens mit der NK Abrechnung erfolgen.

    Zitat

    Wie stehen meine Chancen bei einer Klage?


    imho .. Kaution abschreiben und die Sache unter Lehrgeld abbuchen.
    Wie kann man die Wohnung ohne Eigentümer / Verwalter und Protokoll machen.
    Sie übernehmen damit die Wohnung mit allen Mängeln und Schäden vom Vormieter und haben keinerlei Handhabe.
    sie hätten mit Fotos und Zeugen die Schäden und den Zustand beim Einzug dokumentieren und zumindest dem Vermieter / Verwalter mitteilen müssen

    Zitat

    Muss er die Kosten meines Anwalts übernehmen?


    Nur wenn Sie klagen und vor Gericht gewinnen, was ich für ausgeschlossen halte.

    Zitat

    Wie soll ich ihrer Meinung nach weiter verfahren?


    das nächste mal vorher informieren.

    Das mit der Nebenkostenabrechnung macht schon Sinn, die Verwaltung erstellt die Splittung mit der normalen Jahresabrechnung, eine Abrechnung zur Jahresmitte wenn nicht alle Kosten vorliegen z.b. die Heizkostenabrechnung ist schwierig und mit erheblichem Aufwand und Kosten verbunden.

    Es kommt auf den MV an was dort bezüglich der Renovierung und Schönheitsreparaturen genau vereinbart ist. Dübellöcher sind z.B. nur wenn sie explizit im Mietvertrag erwähnt sind zu schliessen. Eine Einzug und Auszugrenovierung oder starre Fristen sind auch Punkte die eine Klausel unwirksam machen.

    Meine Empfehlung. Fragen Sie mal bei einem Fachanwalt für Mietrecht nach einer Erstberatung, nehmen sie alle Unterlagen und den MV mit und lassen Sie sich beraten. Mit einigen der aufgefühten Punkte kommt der Vermieter hier wahrscheinlich nicht durch, aber dazu müsste man genau den MV kennen.

    Aber ich sehe hier eher schwarz.

  • Hallo Alphaville,

    (auch) ich bin der Meinung, dass Du hier den allergrössten Teil Deiner Wunschvorstellungen als Lehrgeld abhaken kannst. Beim nächsten Mal wirst Du sicherlich sehhhr viel vorsichtiger sein: Nur schriftliche Vereinbarungen, Fotos, Zeugen.

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