Beiträge von Alphaville

    Hallo Zusammen,

    Ich suche einen Rat über dieses Forum.

    Einzug war am 15.11.11, Schlüsselübergabe erfolgte durch den Vormieter, es gab kein Protokoll da Vermieter bei Übergabe nicht Anwesend war.

    Später beim Nachmessen merkte ich dass die Angegebenen Maße nicht stimmen.
    Es ist ein Mehrfamilienhaus in dem alle Wohnungen gleich sind. In den anderen baugleichen Wohnungen wird deutlicher weniger verlangt.

    Lt. Mietvertrag angegeben: 72m² Wohnfläche.
    Meine Berechnung: Mit Terrasse ( 100% gerechnet ) 58m². (also 24% weniger).Er hat die ganze Fläche (incl. Gemeinschaftsanteil und Außengallerie) zu 100% gerechnet und diese als Wohnfläche deklariert.

    Missstand wurde vom Vermieter schriftlich zugegeben, da er aber mit einer Mietminderung nicht einverstanden war, bin ich am 30.06.12 aus der Wohnung ausgezogen.

    Beim diesem Auszug wurde nun ein Protokoll erstellt.
    Es wurden Schimmel und diverse Bohrlöcher, kaputte Insektenschutzgitter, Kalkflecken auf den Armaturen, verbogene Sonnenschutz Jalousien in der Wohnung, sowie Schmierereien im Keller festgestellt, die aber nicht von mir stammen , obwohl er das beharrlich behauptet.

    Dieses kann es aber auch nicht beweisen, da ja kein Protokoll des Einzuges noch ein Protokoll des Auszugs des Vormieters existiert.
    Ferner hat er moniert dass die Wohnung beim Auszug nicht neu gestrichen wurde.
    Im Mietvertrag steht aber nur dass die Wohnung Besenrein übergeben werden muss.
    Nun solle ich aber die Renovierungskosten übernehmen.

    Nach 5 Monaten ohne Nachrichte habe ich ihm ein email geschrieben, die 3 Wochen später beantwortet wurde.
    Er meinte dass er bis zum erste Quartal 2013 für die Nebenkostenabrechung auf die Hausverwaltung warten muss, da eine Zwischenabrechnung zusätzliche Kosten für mich bedeuten würde.(im Protokoll war aber eine Zwischenabrechnung zum 30.06.2012 vereinbart).

    Er hat geschrieben dass er auch eine Mietgutschrift wegen der geringeren Wohnfläche macht. Dann würde er die Endabrechnung machen.
    Bis Dato habe ich noch keine Rückerstattung wegen der zu viel berechneter Fläche, sowie der Mietkaution erhalten.

    Bis wann muss er die Mietkostenabrechnung gemacht haben?

    Bis wann muss er mir das Geld überwiesen haben?

    Wie stehen meine Chancen bei einer Klage?

    Muss er die Kosten meines Anwalts übernehmen?

    Wie soll ich ihrer Meinung nach weiter verfahren?

    Vielen Dank für ihre Hilfe im Voraus!

    Viele Grüße

    Alphaville

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