Einliegerwohnung - Vermieter will einen raushaben

  • Hallo zusammen,

    erstmal eine kurz Fassung wie das nachfolgende Problem zustande kam:

    Mein (noch) Mann und ich haben im September 2011 eine Einliegerwohnung angemietet. Über uns wohnt die Vermieterin.
    Da mein (noch) Mann binnen der letzten 24 Monate des öfteren einen Stellenwechsel hatte, kam es einmal zu einer Verschiebung der Mieteinzahlung von zwei Wochen und zwei mal von wenigen Tagen, weil es Probleme mit der Bank gab.

    Nun habe ich aber ein ganz anderes Problem. Mein Mann hat sich von mir getrennt und ist ausgezogen. WIr stehen beide im Mietvertrag drin, welcher auch von uns beiden unterschrieben worden ist. Die Wohnung ist auf 30.06.2013 gekündigt!
    Ich bin noch Auszubildende und habe grob 500,00 € im Monat zum zur Verfügung. Für den Monat April konnte ich anstatt meinen ANteil von 335,00 € nur 125,00 € MIete überweisen. Mein (noch) Mann hat überhaupt nichts gezahlt, obwohl er dies so mit der Vermieterin abgeklärt hatte, das er seinen Teil selbst überweist.

    Am Samstag stand meine Vermieterin desöfteren vor der Tür und hat mir einen Vortrag darüber gehalten, wie es denn sein kann das ich nur 125,00 € Miete überweisen kann und ich soll zu sehen das ich meinen Restanteil auch noch überweise. Außerdem sei SIe am Freitagabend in der Wohnung gewesen, !während meiner Abwesendheit!, und sie meinte ich würde nicht lüften und in der Wohnung würde es stinken. Ich lüfte jeden Tag!

    Gestern stand dann meine Vermieterin mit Ihrem Sohn bei mir vor der Tür und die beiden meinten, es sei Ihnen egal wie ich es anstelle, aber die komplette Miete von 670,00 € muss am Freitag da sein, ansonsten muss ich umgehend am Freitag ausgezogen sein. Zudem fordert Sie mich und meinen (noch) Mann auf die WOhnung zu renovieren, obwohl wir diese unrenoviert übernommen haben und in eigen Rechie im vergangenen Jahr selbst renoviert haben. Flur, sowie Wohnzimmer.

    Dazu kommen noch solche Aussagen, von wegen ich soll doch Abends zu Hause bleiben und nicht weggehen und die Miete von dem Geld zahlen etc.

    Kann mich meine Vermieterin so einfach auf die Straße setzen? Welche Möglichkeiten habe ich gegen solche Machenschaften vor zu gehen, alleine schon das Betreten der WOhnung während meiner Abwesendheit.

    Ich danke schon mal für Antworten.

  • Hallo Krumel2104w


    Für den Monat April konnte ich anstatt meinen ANteil von 335,00 € nur 125,00 € MIete überweisen. Mein (noch) Mann hat überhaupt nichts gezahlt, obwohl er dies so mit der Vermieterin abgeklärt hatte, das er seinen Teil selbst überweist.

    Das ist zwar schlecht, interessiert aber deine VM wohl nicht sonderlich.
    Ihr seit beide jeweils gesamtschuldnerisch für die Zahlung der gesamten Miete verantwortlich.



    Am Samstag stand meine Vermieterin desöfteren vor der Tür und hat mir einen Vortrag darüber gehalten, wie es denn sein kann das ich nur 125,00 € Miete überweisen kann und ich soll zu sehen das ich meinen Restanteil auch noch überweise.

    Das ist zwar großzügig nur deinen Anteil von dir zu fordern,
    rechtlich könnte die VM die gesamte Miete zahlen.

    Desweiteren bist du selber Schuld das du jetzt Ärger mit deiner VM hast,
    wenn du die VM vorgewarnt hättest haben viele VM verständnis für die Situation des M,
    aber einfach gar nicht sagen und weniger zahlen geht gar nicht!



    Außerdem sei SIe am Freitagabend in der Wohnung gewesen, !während meiner Abwesendheit!, und sie meinte ich würde nicht lüften und in der Wohnung würde es stinken. Ich lüfte jeden Tag!

    Das geht natürlich nicht,
    und ist eine Straftat (§ 123 StGB)



    Gestern stand dann meine Vermieterin mit Ihrem Sohn bei mir vor der Tür und die beiden meinten, es sei Ihnen egal wie ich es anstelle, aber die komplette Miete von 670,00 € muss am Freitag da sein, ansonsten muss ich umgehend am Freitag ausgezogen sein.

    Da versucht dich die VM ganz schön unter Druck zu setzen.
    Einer außerordenlichen Kündigung ohne Frist sind enge Grenzen gesetzt,
    und m.E. (nach deinen Ausführungen) sind die noch nicht erfüllt.
    Wenn die Gründe vorliegen endet das MV sofort mit der Kündigung,
    und dementsprechend muss du die Wohnung sofort zurückgeben.

    Da bei Wohnraum davon auszugehen ist,
    das nicht unverzüglich eine neue Wohnung zur Verfügung steht,
    gibt man als VM i.d.R eine Räumungsfrist von 10-14 Tagen.
    Dies kann aber durchaus auch kürzer und länger sein,
    und hängt vom Wohnungsmarkt ab.


    Zudem fordert Sie mich und meinen (noch) Mann auf die WOhnung zu renovieren, obwohl wir diese unrenoviert übernommen haben und in eigen Rechie im vergangenen Jahr selbst renoviert haben. Flur, sowie Wohnzimmer.

    Die Wohnung ist im vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben,
    wie Ihr die Wohnung erhalten habt ist dabei unrelevant.



    Dazu kommen noch solche Aussagen, von wegen ich soll doch Abends zu Hause bleiben und nicht weggehen und die Miete von dem Geld zahlen etc.

    Wie jetzt du macht Party?
    aber kannst deine Miete nicht zahlen,
    dafür kannst du kein Verständnis vom VM erwarten.


    VG Syker

  • Hallo Syker,

    Zitat

    Desweiteren bist du selber Schuld das du jetzt Ärger mit deiner VM hast,
    wenn du die VM vorgewarnt hättest haben viele VM verständnis für die Situation des M,
    aber einfach gar nicht sagen und weniger zahlen geht gar nicht!

    Das hätte ich wohl noch erwähnen sollen. Meine VM weiß das ich nicht so viel Geld habe. Ich habe im März, als ich meine Kündigung abgegeben habe gesagt das ich nicht weiß, wie hoch mein Anteil im April seind wird, da ich leider nicht so viel verdiene.

    Zitat

    Da bei Wohnraum davon auszugehen ist,
    das nicht unverzüglich eine neue Wohnung zur Verfügung steht,
    gibt man als VM i.d.R eine Räumungsfrist von 10-14 Tagen.
    Dies kann aber durchaus auch kürzer und länger sein,
    und hängt vom Wohnungsmarkt ab.

    Meine VM weiß, dass ich Ende Juni aus meinem Ort ganz weg ziehe - 200 km - Job bedingt. Was mir gestern aufgefallen ist, das Ihr Sohn auch die treibende Kraft ist und mich im Endeffekt hier raus haben will. Weil egal was vor gefallen ist, wenn die Miete das eine Mal zu spät kam, wurde ich von beiden angebrüllt nicht mein (noch) Mann.

    Zitat

    Wie jetzt du macht Party?
    aber kannst deine Miete nicht zahlen,
    dafür kannst du kein Verständnis vom VM erwarten.

    Wenn ich abends nicht zu Hause bin, heißt es noch lange nicht das ich Party machen gehe^^ Mir fällt auch mal die Decke aufm Kopf zu Hause und bin evtl. mal bei Freunden abschalten oder bin dort am lernen, weil das zu Hause einfach nicht geht - Erinnerungen und so.

    Gruß Krumel2104w

  • Hallo Krumel2104w,

    erst, wenn die Mietrückstände in der Summe über einen längeren Zeitraum zwei Bruttomonatsmieten oder hintereinander mindestens 1,5 BrMM übersteigen, kann der VM fristlos kündigen.
    Lass' Dich ncht bange machen, tausche den Türschliesszylinder aus. Erst bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter musst Du das alte Schloss wieder einbauen.

  • Hallo,

    danke für deine Antworte, aber

    Zitat

    Lass' Dich ncht bange machen, tausche den Türschliesszylinder aus.

    hierbei stehe ich wieder in dem Konflikt mit meinem noch Mann :/. Egal wie ich es gerade drehe und wende, es ist verdammt schwer ne Lösung zu finden.

  • eher andersrum ... fristlose Kündigung ist erst möglich wegen Mietschulden wenn insgesamt über längere Dauer 2 Monatsmieten in der Summe sich angesammelt haben oder bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen insgesamt 1.5 Monatsmieten nicht bezahlt wurden.

    Dann müsstest Du mit angemessener Frist, also nicht Donnerstag auf Freitag sondern 1 bis 2 Wochen raus.
    Wenn Du dass nicht machst muss der Vermieter klagen, er kann nicht selbst Handanlegen oder drohen, in dem Fall ruft man die Polizei und den schliesszylinder tausch aus, kannst ja ex nochmal nen schlüssel geben.

    Lass dich nicht unter Druck setzen.

    Bedenke aber es bedeutet weitere Kosten, daher ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter sinnvoll wenn du nicht den Rest deines Lebens irgendwelche Räumungskosten und Mietschulden sowie Anwaltskosten abstottern willst.

    Oh Berny hat´s schon richtig gestellt .. sorry übersehen.

    Fantastisch

    §543 BGB

    3.der Mieter
    a)für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
    b)in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

    ein nicht unerheblicher Teil ist allgemein vom Gericht anerkannt mit der 1,5 fachen Miete erreicht...

    übrigens kann eine fristlose Kündigung einmalig noch durch vollständigen Ausgleich der Mietschulden abgewendet werden ..

    4 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (9. April 2013 um 17:32) aus folgendem Grund: oh mann heute bin ich echt verstrahlt

  • übrigens kann eine fristlose Kündigung einmalig noch durch vollständigen Ausgleich der Mietschulden abgewendet werden ..


    Richtig, HIV (Hatte Ich Vergessen). Das nennt man schon mal Heilung der Fristlosen. Dabei ist es egal, wer zahlt. Hauptsache, das Mietzahlungskonto ist ausgeglichen.
    Hat auch der Noch-Göttergatte die Kündigung mit unterschrieben?? (Wäre wichtig zu wissen.)

  • Hallo Vermieter


    eher andersrum ... fristlose Kündigung ist erst möglich wegen Mietschulden wenn insgesamt über längere Dauer 2 Monatsmieten in der Summe sich angesammelt haben oder bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen insgesamt 1.5 Monatsmieten nicht bezahlt wurden.

    Einfach mal im Gesetz nachlesen:

    Zitat von BGB § 569 Abs. 3 Satz 1

    ist der rückständige Teil der Miete nur dann als nicht unerheblich anzusehen, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt.

    in Verbindung mit:

    Zitat von BGB § 543 Abs 2 Satz 3 a

    für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist

    Bedeutet eine Monatsmiete plus 1ct über 2 Monate, (so wird es meines Wissens von Gerichten bestätigt)
    wenn also von 1,5 MM die Rede ist kann die MM nur 2 ct betragen!


    Dann müsstest Du mit angemessener Frist, also nicht Donnerstag auf Freitag sondern 1 bis 2 Wochen raus.

    Auch das ist nicht ganz richtig,
    der Mietvertrag endet direkt mit fristloser Kündigung.
    Theoretisch müsstest du also sofort ausziehen,
    aus Kulanz wird aber eine Räumungsfrist von i.d.R. ca. 2 Wochen gegeben.



    Bedenke aber es bedeutet weitere Kosten, daher ist eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter sinnvoll wenn du nicht den Rest deines Lebens irgendwelche Räumungskosten und Mietschulden sowie Anwaltskosten abstottern willst.

    Das sollte die TE wohl am meisten beherzigen.


    VG Syker

  • Sorry ich kann nicht nachvollziehen was die 2 ct sollen ...

    Schaun wir mal ins Gesetzt

    b)in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

    Im Gesetz steht die Miete für zwei Monate erreicht ... nicht überschreitet ..

  • Hallo VM


    Sorry ich kann nicht nachvollziehen was die 2 ct sollen ...

    Die bezieht sich auf die Behauptung das 1,5 MM über zwei Zahlungstermine (Monate) fehlen müssen,
    das ist m.E. nicht richtig da Gerichte hierfür 1 MM plus 1 ct als nicht unerheblich ansehen.
    Folglich können die 1,5 MM nur stimmen wenn für 2 ct monatlich vermietet wird.


    b)in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

    Das ist dann die zweite Alternative,
    die hier im Thema bisher noch nicht diskutiert wurde


    VG Syker

  • Zitat

    Wenn Berny für 2 ct BrMM vermietet kommt das aber hin.


    Wie denn ?
    1,5 Mieten bleiben 1,5 Mieten.

    Zitat

    oder bei zwei aufeinanderfolgenden Terminen insgesamt 1.5 Monatsmieten nicht bezahlt wurden.


    Wo kann das nachgelesen werden ?

    Zitat

    ein nicht unerheblicher Teil ist allgemein vom Gericht anerkannt mit der 1,5 fachen Miete erreicht...


    Nenne nur ein Urteil.

  • Zitat

    da Gerichte hierfür 1 MM plus 1 ct als nicht unerheblich ansehen.


    Vorsagen gilt nicht.

    Zitat

    Folglich können die 1,5 MM nur stimmen wenn für 2 ct monatlich vermietet wird.


    Du meinst wenn kaufmännisch gerundet würde.

  • einigen wir uns darauf im Gesetz steht 1 MM übersteigt aber als VM geht man sicher, wenn man doch mehr als 1 ct übersteigen abwartet... im Hinterkopf hatte ich dazu auch ca. 1 1/2 fache, weil bei 2 MM ist eh der Käse gegessen und bei 1 MM wäre es bissel knapp, also ist 1 1/2 schon ne faire Hausnummer.
    Aber faszinierend welche sinnlosen Gedankenspiele hier diskutiert werden.

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