Hallo zusammen,
wohnen seit 08/2010 in der Wohnung und haben diese auf 06/2013 gekundigt. (Schimmelbefall im Kinderzimmer)
Beim Mietvertrag handelt es sich um einen Mustermietvertrag von Brunnen Artikel-Nr. 10 25 200 in welchem steht:
§20 - Rückgabe der Mietsache
Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind die überlassenen Räume mit allen dazugehörigen Schlüsseln, auch selbst beschafften, in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben....
und dann gibt es noch ein Blatt "Weitere Vereinbarungen" (Siehe Screen)
Jetzt ist meine frage müssen wir die Whg bei Auszug komplett Weiß streichen bzw. Renovieren? Haben folgende Farben in der Whg:
- Grau
- Kaminrot
- Fototapete im Schlafzimmer
Sowie das ein oder andere Wandtattoo und natürlich die obligatorischen Dübellöcher.
Weiter würde mich interessieren wie es sich verhält wenn die Maklerin möchte das über den Schimmelbefall stillschweigen erfolgen soll und dieser auch mit einem Poster abgehängt werden soll, damit die Interessenten nicht sofort abgeschreckt werden.
Freue mich über jede Antwort...

