Abschlagszahlung enthält Betriebskosten - Grundsteuer geht extra

  • Hallo zusammen,

    die Grundsteuer als kalte Betriebskosten werden ja auf den Mieter (mich) umgelegt. In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten von mir zu zahlen ist. So weit so gut. Jetzt zahle ich einen monatlichen Nebenkostenabschlag (Vorauszahlung) und gehe davon aus, dass alle Betriebskosten darin enthalten sind (außer Heizung + Warmwasser, das geht natürlich extra). In meiner Betriebskostenabrechnung ist jetzt allerdings die Grundsteuer extra aufgeführt, also nicht in den Nebenkosten aufgelistet, d.h. dass die Grundsteuer in meiner Abschlagszahlung scheinbar gar nicht mit einkalkuliert wurde. Weiß jemand, ob das so in Ordnung ist? Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet, dass die Grundsteuer ZUSÄTZLICH berechnet wird, im Mietvertrag ist sie schließlich auch unter den Betriebskosten aufgeführt.

    Sorry für den langen Text und vorab vielen Dank für eure Antwort.

  • Ein Abschlag (monatliche Vorauszahlung) ist die übliche Vorgehensweise bei Mietwohnungen. Diese Vorauszahlungen werden dann 1x im Jahr abgerechnet. Weiteres kann ich dazu nicht sagen, weil mir deine Abrechnung nicht vorliegt.


  • In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten von mir zu zahlen ist. So weit so gut.

    Wo ist das Problem ?
    Ich kann kein solches erkennen. Ist vertraglich vereinbart und wo und wie das geschrieben steht ist völlig Wurscht.
    Nur achten Sie darauf, das die Berechnung nur einmal erfolgt.

  • Hallo,

    danke schon mal für eure Antworten. Ich habe leider keinen Scanner, deswegen hab ich das alles mal zusammengeschrieben in dem PDF. 1. Seite ist die Klausel aus meinem Mietvertrag, 2. Seite das Anschreiben meines Vermieters mit der Auflistung der Forderungen und 3. Seite ist dann die Abrechnung von der Hausverwaltung.

    Also meiner Meinung nach sollte die Grundsteuer in den 70 € Betriebskosten mit einkalkuliert worden sein, taucht in der Betriebskostenabrechnung aber nicht auf, sondern wird von meinen Vermieter zusätzlich abgerechnet. Ich finde, das hätten sie mir vorher sagen müssen, dass die Grundsteuer extra obendrauf kommt. Weil im Endeffekt steigt dadurch meine Miete fix jeden Monat, was vorher gar nicht klar war.

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  • Die Abrechnung ist meiner Meinung nach korrekt. Und dass der Vermieter die Grundsteuer dazu gerechnet hat, geht auch in Ordnung, denn diese Steuer wird von ihm ohne Einschaltung der Hausverwaltung direkt an die Gemeinde bezahlt. Da aber laut Betriebskostenverordnung die Grundsteuer umlagefähig ist, muss der Mieter nicht ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht werden.

    Und noch etwas. Da eine zu geringe Vorauszahlung auf die Betriebskosten nicht schädlich ist, sehe ich auch hier keinen Verstoß des Vermieters gegen bestehendes Recht.

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