Ärger mit ehemaligen Vermieter - Kaution

  • Hallo liebes Forum,

    ich hab mich jetzt auch mal hier angemeldet weil ich wirklich Hilfe brauche.

    Ich bin vor genau einem Jahr aus einer WG ausgezogen und warte bis heute auf die Rückzahlung meiner Kaution (550 Euro). Da ich noch Azubi bin ist das natürlich viel Geld für mich.

    Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, die mir im Falle einen Prozess die Kosten übernimmt. Die Kosten eines Anwalts werden sicher auch höher ausfallen als die Kaution, oder?
    Mein ehemaliger Vermieter reagiert weder auf E-Mails, Anrufe und Post.

    Hat jemand einen Tipp oder eine Idee für mich, was ich jetzt machen soll?

    Liebe Grüße und Danke

  • Ganz ehrlich, auf Anrufe und Mails würde ich in diesem Fall auch nicht reagieren. Da die Zeit für die Rückzahlung der Kaution schon lange überschritten ist, hilft hier nur noch der Mahnbescheid.

    Und diesen Mahnbescheid können Sie auch online auf den Weg schicken:

    https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1225189-1273216182453&Command=start

    Vergessen Sie nicht die Verzinsung Ihrer Kaution mitzufordern. Die dürfte bei 1% per anno liegen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (7. Mai 2010 um 09:16)

  • Warum folgen Sie nicht dem Link und lesen Sie, was dort zu lesen ist? Das kann doch nicht so schwer sein, oder?

    Wenn Sie den Mahnbescheid beantragen (siehe Link) ist doch kein Anwalt nötig.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (7. Mai 2010 um 18:30)

  • Hallo Mawoogle,

    "Ich bin vor genau einem Jahr aus einer WG ausgezogen und warte bis heute auf die Rückzahlung meiner Kaution (550 Euro).
    Mein ehemaliger Vermieter reagiert weder auf E-Mails, Anrufe und Post."

    Wenn Du ihn nachweislich, zumindest glaubhaft, schriftlich aufgefordert hast (Kopie vorhanden?), die Kaution zurückzuzahlen, sollteste, wie schon geschrieben, beim zuständigen Amtsgericht den MB beantragen.
    Ich, da kein Freund von Internet"geschäften", würde im örtlichen Schreibwarenhandel das Formular "Antrag auf Mahnbescheid" kaufen (Ausfüllanleitung ist dabei), sorgfältig ausfüllen und an das zuständige AG schicken.
    Die veranlassen dann die Zustellung und fordern Dich auf, die Gebühr von ca. 25€ zu überweisen. Wichtig ist auch, dass der Schuldner genau beschrieben ist, also bspw. auch ausgeschriebener Vorname, richtige ("ladungsfähige") Postadresse.

  • Hallo Berny!

    Ihr Ratschlag mit dem Formular in Ehren, aber haben Sie bedacht, dass die Amtsgerichte keine Mahnbescheide mehr bearbeiten? In jedem Bundesland gibt es zuständige Mahngerichte und die bearbeiten nur noch elektronische Anträge.

    aus: mahngerichte.de - Startseite

    Startseite

    Dieses Mahnportal ist ein gemeinsamer Auftritt der Mahngerichte der Bundesländer, die am automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren teilnehmen. Es soll über Aufgaben und Funktionen informieren und einen einfachen Zugang zu Hilfen und Dienstleistungen bieten.

    Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren ist in allen Bundesländern eingeführt worden.

    Die maschinelle Bearbeitung erfolgt in allen Ländern grundsätzlich nach einheitlichen Regeln.

    Als E-Government-Dienst ist der online-Mahnantrag zugelassen
    zum online-Mahnantrag

  • Hallo Berny!
    Ihr Ratschlag mit dem Formular in Ehren, aber haben Sie bedacht, dass die Amtsgerichte keine Mahnbescheide mehr bearbeiten? In jedem Bundesland gibt es zuständige Mahngerichte und die bearbeiten nur noch elektronische Anträge.


    Hallo Mainschwimmer,
    das ist mir neu, danke für die Aufklärung!
    Jetzt müsste noch geklärt werden, wie die armen Teufel, die noch nicht mit dem Internet "gesegnet" sind, einen MB beantragen können...?

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