FeWo, mündlicher "Mietvertrag"?

  • Hallo,

    ich hab mir anfang des Monats aus beruflichen Gründen (Freelancer, Wochenendheimfahrer) telefonisch von zuhause aus eine Ferienwohnung gesichert, in die ich dann auch am 4. März eingezogen bin. War froh, so schnell überhaupt was gefunden zu haben. Bilder oder genauere Infos über die Gegebenheiten kannte ich nicht.

    Gesagt habe ich dem Vermieter, dass ich für 3 Monate bleiben würde, was auch so geplant war. Miete für März im voraus bar gezahlt. Aber:

    - diese Wohnung ist NICHT abschließbar. Es gab keinen Schlüssel dazu, der wäre angeblich verlorengegangen
    - angeblich müsste die Whg auch jederzeit zugänglich sein wegen irgendeinem Öl-Alarm unter meinem Fenster im Wohnzimmer

    Deswegen kann ich auch nicht einfach heimlich das Schloss tauschen, das würde der sofort merken.

    Der Vermieter kommt offenbar öfters mal in die Wohnung und dreht im nicht benutzten Schlafzimmer einfach die Heizung aus, obwohl wir vereinbart hatten, dass ich zwecks besserer "Lüftung" der Räume die Türen offen lasse. Er fummelt am Duschvorhang rum, scheint auch mal mit dem Staubsauger drin gewesen zu sein. Leert den Müll, räumt mal was in der Küche um...
    Und ich weiß nicht, was der sonst noch so alles in der Wohnung und womöglich mit meinen Sachen macht!

    Ich denke, es geht ihm primär um die pauschal bezahlten Heizkosten und dass nichts schimmelt. Aber ich finde, für 500,- für so eine Bude kann ich trotzdem ein gewisses Maß an Privatsphäre erwarten.

    Ich packe jeden Tag ALLE meine persönlichen Dinge in die Reisetasche und decke mein Bett ordentlich ab. Lasse keine Wertsachen dort.

    Jetzt frage ich mich: gilt so eine mündliche Aussage von mir, dass ich 3 Monate bleiben wolle, als verbindliche Zusage oder kann ich auch einfach Ende diesen Monats wieder ausziehen?
    Gibt ja keine Zeugen und wenn ich argumentiere, dass ich mit diesem ständigen Schnüffeln nicht klarkomme, dann denke ich eigentlich, kann der mir nichts in Rechnung stellen oder so... Ist das richtig?

    Ob es sich wirklich um Hausfriedensbruch handelt, bin ich mir nicht sicher. Schließelich hätte ich ja am ersten Tag auch einfach sagen können, "nö, entweder mit abschließbarer Türe oder gar nicht..." Nur wollte ich halt nicht in ein noch teureres Hotel.

    Problem: ich hab ja noch meine Sachen drin und keine Ersatzbleibe und will daher eigentlich nicht vorher die Pferde scheu machen, indem ich jetzt schon was dazu sage, dass mir das Betreten nicht passt.

    Was tun?

    Gruß
    Erle

  • Hallo Erle,
    mit Eurem mdl. MV bist Du bewusst volles Risiko eingegangen...
    Natürlich kannst Du das Schloss auswechseln bis zum Auszug, es sei denn, Ihr habt Zugangsmöglichkeit des VM vereinbart.
    Zu anderen Fragen bzgl. Beweisbarkeit werde ich bestimmt nichts sagen.

  • Zitat

    Was tun?


    Was willst Du eigentlich, hast All-inklusive-WHG, saubermachen, usw... wie in einem Hotel und meckerst !

    Zitat

    Nur wollte ich halt nicht in ein noch teureres Hotel.


    Da kommt auch jeden Tag die Putze macht sauber, leert den Mülleimer, - und ist, wie Du schon weißt, bedeutend teurer.

  • Was willst Du eigentlich, hast All-inklusive-WHG, saubermachen, usw... wie in einem Hotel und meckerst !


    Da kommt auch jeden Tag die Putze macht sauber, leert den Mülleimer, - und ist, wie Du schon weißt, bedeutend teurer.

    Ich hasse Hotels, auch aus diesem Grund. Und wenn ich sage, dass ich selber putzen will, gibt es keinen Grund, in der Wohnung rumzuschnüffeln.
    Ist es denn zuviel verlangt, ein Mindestmaß an Privatsphäre zu erwarten?

    Eine ZugangsMÖGLICHKEIT heißt noch lange nicht, dass ein Vermieter nach Lust und Laune ohne Vorankündigung eine Wohnung betreten darf. Und ich glaube nicht, dass das explizit so vereinbart sein muss. Sonst bräuchte man hier auch nicht den Fragenden was von Hausfriedensbruch erzählen, wenn das mal ein Vermieter getan hat. Es gibt ja schließlich oft den Fall mit dem einbehaltenen Notfallschlüssel...

    Einmal editiert, zuletzt von erle (21. März 2013 um 21:01)

  • Zitat

    Ist es denn zuviel verlangt, ein Mindestmaß an Privatsphäre zu erwarten?


    Dann solltest Du andere Verträge abschließen.

    Zitat

    Eine ZugangsMÖGLICHKEIT heißt noch lange nicht, dass ein Vermieter nach Lust und Laune ohne Vorankündigung eine Wohnung betreten darf.


    Das kann wo nachgelesen werden ?

    Zitat

    Sonst bräuchte man hier auch nicht den Fragenden was von Hausfriedensbruch erzählen,


    Das soltest Du auch ignorieren.

    Zitat

    Es gibt ja schließlich oft den Fall mit dem einbehaltenen Notfallschlüssel...


    Der im Notfall nur des Mieters Geld spart und noch grö0eren Schaden abwendet.

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