Untermietverhältnis und Kündigung bei Wohnraumvergrößerung durch Untervermieter

  • Hallo,

    erstmal ein Dank an die Betreiber und Helfer dieser Plattform.
    Ich habe eine Frage bzgl. einer Kündigung eines Untermietverhältnisses vom Hauptmieters an den Untermieter. Der Untermieter verlangte eine Wohnraumvergrößerung (von 40qm auf 80qm), dies geschah auch nach der Kündigung mit neuem Untermietvertrag zum Monatsende (die Wohnung war möbliert) mit einer Mieterhöhung selbstverständlich. Zu erst war der Untermieter alleine, als der erste Untermietvertrag unterschrieben wurde, danach kam die Frau von ihm und nach 2 Jahren erfolgte diese Kündigung mit neuem Vertrag.

    Ist diese Kündigung durch den Untervermieter mietrechtlich in Ordnung?

    Vielen Dank.
    MfG..

  • 2009 Untermietvertrag mit Hauptmieter (Untervermieter), der in der gleichen Wohnung wohnt, geschlossen, 40qm.
    2010 Einzug der Frau des Untermieters in die Wohnung.
    2012 reichen die 40qm nicht, mit Untervermieter gesprochen. Wohnraumvergrößerung auf 80qm geht ok.
    September 2012 Kündigung des Untermietvertrags durch den Untervermieter, zum Monatsende, da Wohnung teilmöbliert (Kündigung nach ( §§ 549 Abs 2 , § 568 Abs 1 BGB bzw. §573c BGB).
    Neuen Untermietvertrag mit erhöhter Miete unterschrieben.

    Ist diese Vorgehensweise, insbesondere die Kündigung zum Monatsende mietrechtlich so erlaubt?

  • Ist [diese Vorgehensweise,] insbesondere die Kündigung zum Monatsende mietrechtlich so erlaubt?


    M.E, ja: Eine untervermietete möblierte Wohnung kann bis zum 15.d.M. zum Monatsende gekündigt werden.

  • Ist so etwas, also Kündigung des alten Untermietvertrags und Neuvertrag bei Wohnraumvergrößerung mit Mieterhöhung, so gängig oder wäre eine andere "Vorgehensweise" zu bevorzugen, um z.B. weiterhin Wohngeld unbelastet weiterzuführen?

  • Zitat

    Ist so etwas, also Kündigung des alten Untermietvertrags und Neuvertrag bei Wohnraumvergrößerung mit Mieterhöhung, so gängig


    Wohraumvergrößerungen sind nicht gängig !
    Wenn 2 Parteien sich einig sind, ist der Gesetzestext überfüssig.

    Zitat

    oder wäre eine andere "Vorgehensweise" zu bevorzugen,


    Welche würdest Du denn gerne bevorzugen ?

    Zitat

    um z.B. weiterhin Wohngeld unbelastet weiterzuführen?


    Die Pointe immer zum Schluss, gelle.

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