Wohnungskündigung einer Wohngemeischaft

  • Ich hab folgendes Problem, meine Tochter hat trotz Warnungen von mir einen Mietvertrag mit ihrer Freundin für eine kleine Wohnung unterschrieben. Nach ca. drei Monaten traf dass ein was ich ihr vorhergesagt habe. Na ja lange Rede kurzer sinn meine Tochter möchte aus dem Mietvertrag raus was aber laut Hausverwalter nicht so einfach ist. Kurz bevor uns der Hausverwalter dies mitteilte, hatten schon eine Kündigung dem Vermieter zum Unterzeichnen gegeben. Das hat er auch anstandslos getan.
    Nun zu meinen Fragen:

    Gilt die unterschriebene Kündigung die der Vermieter Unterschrieben hat auch wenn der Verwalter anderer Meinung ist?
    Sollte die Kündigung nicht Rechtskräftig sein, wie kommt meine Tochter wieder raus aus dem Vertrag? Die Freundin will den Vertrag scheinbar nicht Kündigen. Gibts da eine Frist es kann doch nicht sein, das meine Tochter jetzt weil das andere Mädel nicht unterschreibt ewig weiter Miete zahlen muss obwohl sie nicht mehr In der Wohnung wohnt.

  • Wenn beide den Mietvertrag abgeschlossen haben, kann er auch nur gemeinsam gekündigt werden. Da liegt der Hausverwalter richtig.

    So eine Unsinn! Seit wann unterschreibt der Vermieter die Kündigung seines Mieters. Diese "Kündigung" ist nicht rechtskräftig, da der andere Vertragspartner seine Zustimmung nicht gab.

    Eine Lösung liegt nur darin, das Ihre Tochter mit der Freundin gemeinsam kündigt und der Vermieter mit der Freundin einen neuen Mietvertrag abschließt.

    Ansonsten bleibt nur der Weg zum Gericht.

  • Gernervter Dad:

    "... hatten schon eine Kündigung dem Vermieter zum Unterzeichnen gegeben. Das hat er auch anstandslos getan."
    - Ich verstehe das nicht. Wer hat wem was gegeben?

    "Gilt die unterschriebene Kündigung die der Vermieter Unterschrieben hat auch wenn der Verwalter anderer Meinung ist?"
    - Eine Kündigung MUSS vom bzw. von den Kündigenden selbst unterschrieben werden.

    "Sollte die Kündigung nicht Rechtskräftig sein, wie kommt meine Tochter wieder raus aus dem Vertrag?"
    - Hier helfen nur Gespräche.

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