Hallo,
mein zukünftiger Vermieter verlangt eine Elternbürgschaft. Nun ist es so, dass ich bereits 2 MM Kaution zahlen muss. Wie sieht es aus mit der Elternbürgschaft? Stimmt es, dass die Elternbürgschaft und die Kaution insgesamt nur 3 MM betragen dürfen? Ist die Elternbürgschaft somit auf jeden Fall auf eine bestimmte Summe (also höchstens 3 MM) begrenzt?
Die Fragen werden bestimmt oft hier gestellt, aber ich habe so viele verschiedene Antworten dazu gefunden, deswegen hoffe ich, hier Klarheit zu bekommen ![]()
Viele Grüße