Elternbürgschaft

  • Hallo,

    mein zukünftiger Vermieter verlangt eine Elternbürgschaft. Nun ist es so, dass ich bereits 2 MM Kaution zahlen muss. Wie sieht es aus mit der Elternbürgschaft? Stimmt es, dass die Elternbürgschaft und die Kaution insgesamt nur 3 MM betragen dürfen? Ist die Elternbürgschaft somit auf jeden Fall auf eine bestimmte Summe (also höchstens 3 MM) begrenzt?
    Die Fragen werden bestimmt oft hier gestellt, aber ich habe so viele verschiedene Antworten dazu gefunden, deswegen hoffe ich, hier Klarheit zu bekommen :)

    Viele Grüße

  • Hallo Lilly,
    Du hast die Frage eigentlich schon selbst beantwortet: Mietsicherheiten können/dürfen i.d.R. max. drei Nettomonatsmieten betragen.
    Wenn dies dem VM nicht genügt, kann er ja Deine Eltern mit in den MV hineinnehmen. Jeder Mieter haftet grundsätzlich für alle Pflichten aus dem MV in voller Höhe.

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