Mietminderung durch Luftentfeuchter

  • Hallo Forumsmitglieder,
    wie im letzten Thema schon erwähnt hab ich seit Freitag bis (laut Vermieter ca. Dienstag oder Mittwoch) einen Luftentfeuchter in der Wohnung. Da das Ding lt. Internet ordentlich Strom zieht, möchte ich wissen, ob ich Ansprüche habe und wie sich diese berechnen. In der Mietminderungstabelle kann ich leider keine passende Antwort finden. Vielen Dank für die Hilfe,
    Gruß Charles

  • Hallo Forumsmitglieder,
    wie im letzten Thema schon erwähnt hab ich seit Freitag bis (laut Vermieter ca. Dienstag oder Mittwoch) einen Luftentfeuchter in der Wohnung. Da das Ding lt. Internet ordentlich Strom zieht, möchte ich wissen, ob ich Ansprüche habe und wie sich diese berechnen. In der Mietminderungstabelle kann ich leider keine passende Antwort finden. Vielen Dank für die Hilfe,
    Gruß Charles


    Hallo Sir,
    eine MM steht Dir m.E. ja auch nicht zu. Diese Bautrocknungsgeräte haben i.d.R. einen eingebauten Stromzähler, wo Du den Verbrauch ablesen kannst. Der Rest ist dann ein wenig Mathematik.

  • Prüfen Sie, ob ein Zwischenzähler verwendet wird. Den verbrauchten Strom müssen Sie nicht zahlern. Also Achtung.

    Den Rest verbuchen Sie mal unter Jux.
    Ich würde mir eine Mietminderung deswegen nicht gefallen lassen und Sie vors Gericht zerren und Ihnen das Mieten aber richtig versauern. Das wäre ja die Höhe.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (17. März 2013 um 15:03)

  • Ich würde mir eine Mietminderung deswegen nicht gefallen lassen und Sie vors Gericht zerren und Ihnen das Mieten aber richtig versauern. Das wäre ja die Höhe.


    Aber MM ist ja soo geiill...:mad:

  • Zitat

    Diese Bautrocknungsgeräte haben i.d.R. einen eingebauten Stromzähler, wo Du den Verbrauch ablesen kannst.


    Nein, haben sie nicht.
    Was hast Du erst vor einigen Wochen gelernt ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!