Haus renovieren

  • Hallo zusammen,

    wir haben nach längerem suchen endlich ein nettes Haus zur Miete gefunden.

    Bei der Besichtigung sind uns einige Mängel aufgefallen.

    - Waschbecken im Wc ist abmontiert
    - Armaturen im Bad sind in einem schlechten Zustand
    - Steckdosen fehlen
    - Sockelleisten sind nicht vollständig
    - Teppichboden auf der Treppe stark abgenützt
    - Sockelleisten in der Küche fehlt komplett
    Am Carport ist eine Holzstütze geknickt, muß also getauscht werden
    Das sind doch Dinge die nicht zu den üblichen Schönheitsreparaturen zählen und doch vom Vermieter zu beheben sind.

    Der Vermieter möchte das Haus unrenoviert übergeben. Wir sind jetzt in Verhandlungen mit Ihm. Wir würden diese Dinge auch renovieren, im Gegenzug dann 2 Monate mietfrei wohnen.

    Es muß auch alles gestrichen werden das würden wir selbst übernehmen. Beim Auszug wollen wir das dann auch ungestrichen wieder übergeben.


    Was sollte in diesem Fall im Mietvertrag stehn damit wir beim Auszug keine Schwierigkeiten bekommen?

    Wie können wir uns in diesem Fall absichern, damit uns beim Auszug keine Probleme entstehen?

    Gruß Beae

  • Zitat

    wir haben nach längerem suchen endlich ein nettes Haus zur Miete gefunden.

    Was kann denn bei dieser Mängelliste an dem Haus nett sein? Für mich liest sich das eher so, dass da eine Bruchbude zur Miete angeboten wird.

    Darum meine ich genau wie Kolinum, den Weg zum Anwalt nehmen, oder das nette Haus vergessen.

  • Beate1907:

    "wir haben nach längerem suchen endlich ein nettes Haus zur Miete gefunden."
    - Was daran nett sein soll, weiss der Teufel...

    "Was sollte in diesem Fall im Mietvertrag stehn damit wir beim Auszug keine Schwierigkeiten bekommen?"
    - Dass das beigefügte Übergabeprotokoll vom [Datum] Teil des MV ist.

    "Wie können wir uns in diesem Fall absichern, damit uns beim Auszug keine Probleme entstehen?"
    - ALLES in das ÜP schreiben mit Fotos mit Datum für beide Parteien.
    Als VM würde ich mich schämen, sowas anzubieten, denn evtl. verdeckte Folgeschäden schaffen später Einkommen für Rechtsanwälte, Sachverständige und Richter.
    Und immer schön fröhlich bleiben: http://www.youtube.com/watch?v=tJfny3Ly5jI

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (17. März 2013 um 13:58)

  • Zitat

    Das sind doch Dinge die nicht zu den üblichen Schönheitsreparaturen zählen und doch vom Vermieter zu beheben sind.


    Gemietet wie gesehen.

    Zitat

    Der Vermieter möchte das Haus unrenoviert übergeben. Wir sind jetzt in Verhandlungen mit Ihm. Wir würden diese Dinge auch renovieren, im Gegenzug dann 2 Monate mietfrei wohnen.


    Dann verhandle mit ihm, aber 2 MM sind zu viel.

    Zitat

    Es muß auch alles gestrichen werden das würden wir selbst übernehmen. Beim Auszug wollen wir das dann auch ungestrichen wieder übergeben.
    Was sollte in diesem Fall im Mietvertrag stehn damit wir beim Auszug keine Schwierigkeiten bekommen?


    Der Mieter renoviert bei Einzug.

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