Hallo ich bin hier neu und brauche dringend eure Hilfe.
Ich Wohne seit 5Jahren in einer WBS geförderten Wohnung.
Unsere Wohnungseinheiten hat leider eine Zwangsverwaltung übernehmen müssen …
seit letztes Jahr Oktober 01.10.2012 hat uns eine Hausverwaltung gekauft.
Vor ca. drei Wochen (auf dem Brief steht leider kein Datum drauf) haben alle ca. 45Mieter einen Brief erhalten zur Mieterhöhung Zahlbar ab 1.04.2013 von 477,64 Euro auf 505,33 Euro Monatlich.
Dies sollen wir wie geschrieben am 01.04 bezahlen plus eine Nachzahlung von 411,31Euro ab 01.01.2012. Die Miete wurde also rückwirkend von über einem Jahr in Anspruch genommen.
Die Hausverwaltung bezieht sich auf einen § die es Ihnen ermöglicht die Miete rückwirkend in Anspruch zu nehmen § 4 Abs. 8 NMV 1970 Bestimmungen von § 10 WoBindG.
Kennst sich jemand damit aus? Was können wir unternehmen?
Bin für jede Antwort dankbar.
Mieterhöhung Zahlen rückwirkend für über 1Jahr!!!
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Milka85 -
14. März 2013 um 12:55 -
Erledigt
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Bgh viii zr 233/08 08.04.2009
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Hallo Milka85,
ich denke, dass Du gute Karten hast: [url=http://lexetius.com/2009,1041]BGH, Urteil vom 8. 4. 2009 - VIII ZR 233/08[/url] -
Danke für eure Antworten.
soll ich jetzt einen Widerruf schreiben und dies jedem Mieter bei uns raten? Oder lieber zu einem Anwalt gehen?
Lg Milka -
Danke für eure Antworten.
soll ich jetzt einen Widerruf schreiben und dies jedem Mieter bei uns raten? Oder lieber zu einem Anwalt gehen?
Lg Milka
Weitere Prozeduren kannste hier nicht erfahren, denn das wäre (verbotene) Rechtsberatung.
Es wäre sicherlich eine Möglichkeit, wenn mehrere betroffene Mieter gemeinsam einen FachAnwalt aufsuchen würden.
Die aus dem Link ersichtlichen Gerichtsentscheidungen könnteste ja herauskopieren und mitnehmen.
Zu allererst würde ich dem Ansinnen des VM jedoch schriftlich widersprechen und die Reaktion abwarten.
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