Hallo ich bin hier neu und brauche dringend eure Hilfe.
Ich Wohne seit 5Jahren in einer WBS geförderten Wohnung.
Unsere Wohnungseinheiten hat leider eine Zwangsverwaltung übernehmen müssen …
seit letztes Jahr Oktober 01.10.2012 hat uns eine Hausverwaltung gekauft.
Vor ca. drei Wochen (auf dem Brief steht leider kein Datum drauf) haben alle ca. 45Mieter einen Brief erhalten zur Mieterhöhung Zahlbar ab 1.04.2013 von 477,64 Euro auf 505,33 Euro Monatlich.
Dies sollen wir wie geschrieben am 01.04 bezahlen plus eine Nachzahlung von 411,31Euro ab 01.01.2012. Die Miete wurde also rückwirkend von über einem Jahr in Anspruch genommen.
Die Hausverwaltung bezieht sich auf einen § die es Ihnen ermöglicht die Miete rückwirkend in Anspruch zu nehmen § 4 Abs. 8 NMV 1970 Bestimmungen von § 10 WoBindG.
Kennst sich jemand damit aus? Was können wir unternehmen?
Bin für jede Antwort dankbar.