Heizungsstrom-und gesamte Kellerbeleuchtung

  • Hallo, wir wohnen seit dem 01.06.2010 in einem 2 Familienhaus mit Einliegerwhg. Durch eine sehr hohe Stromkostenabrechnung uneres Stromanbieters, die wir uns nicht unbedingt erklären konnten haben wir unseren Zähler überprüft und dabei festgestellt, dass die Stromversorgung der Ölheizung und Warmwasseraufbereitung ausschliesslich über unseren Zähler abgerechnet wird. Ausserdem läuft auch die gesamte Kellerlicht und Waschküchenlicht Versorgung
    über unseren Zähler. Der Vermieter ist nicht bereit dieses sofort zu änder wegen der Kosten und besteht aber auf sofortige Zahlung der Nebenkostenabrechnung, obwohl er auch in unserer Schuld steht.
    Können wwir die Nebenkostenabrechnung erstmal zurück halten ?
    Gruß Burgi:confused:

  • Die ganze Rechnung nicht, aber die Stromkosten schon.
    Bestehen Sie unbedingt auf sofortige Änderung der Stromversorgung.
    Sollte er sich wieder stur stellen, dann sollten Sie schon gelegentlich mal an den Sicherungen spielen und Zahlung der Kosten einfordern.

  • Hallo Burgi

    Durch eine sehr hohe Stromkostenabrechnung uneres Stromanbieters, die wir uns nicht unbedingt erklären konnten haben wir unseren Zähler überprüft und dabei festgestellt, dass die Stromversorgung der Ölheizung und Warmwasseraufbereitung ausschliesslich über unseren Zähler abgerechnet wird. Ausserdem läuft auch die gesamte Kellerlicht und Waschküchenlicht Versorgung
    über unseren Zähler.
    ...
    Der Vermieter ... besteht aber auf sofortige Zahlung der Nebenkostenabrechnung, obwohl er auch in unserer Schuld steht.
    ...
    Können wwir die Nebenkostenabrechnung erstmal zurück halten ?



    Also hast du den VM-Anteil der Stromkosten für Heizung usw. bisher bezahlt,
    Diese Kosten kannst du dem VM in Rechnung stellen.

    NK-Abrechnung und Stromanteil des VM sind voneinander unabhängig,
    somit wäre dem VM die NK-Nachzahlung sofort (gestzliche Frist 30 Tage) zu zahlen.

    Evtl. ist eine Forderung gegen die andere aufzurechnen,
    aber dann müssten beide Forderungen festgestellt fällig sein.


    VG Syker

  • Können wwir die Nebenkostenabrechnung erstmal zurück halten ?


    Nur den strittigen Betrag. Hier würde ich entsprechend widersprechen und den VM auffordern, die Mängel umgehend zu beseitigen und die Abrechnungen zu korrigieren. Auch Bezug auf § 535 BGB und § 263 StGB nehmen.
    Evtl. Kosten des VM sind nicht Probleme der Mieter.

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