Makler hält sich nicht an das Übergabeprotokoll

  • Hallo liebe Forengemeinde,

    ich als Mieter habe eine Frage. Laut Übergabeprotokoll lässt der Makler, der dieses unterschrieben hat, noch Handwerkerarbeiten wegen keinen Gebrauchsspuren an der Wohnung durchführen.
    Leider ist er dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen (7 Monate schon nicht).

    Auf ein Schreiben und anrufe reagiert er nicht mit Taten. Meine Frage: Welche rechtlichen Schritte stehen mir nun zu?

    Ich habe mal schnell ein Schreiben aufgesetzt:

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    Sehr geehrter Herr XXX,

    ich beziehe mich auf das Schreiben vom 7.11.2012, das Ihnen per Post zugestellt wurde.

    Im Übergabeprotokoll vom 17.7.2012 steht Folgendes vereinbart:

    Zustand der Mieträume: leichte Gebrauchsspuren, Bohrlöcher an den Wänden und Decken, 3 Kratzer an insgesamt 3 Türen, kleine Kratzer am Handlauf werden vom Tischler retuschiert.

    Zusätzliche Vereinbarungen: Der Mieter erhält Schlüssel vor Mietbeginn […]

    Trotz schriftlicher Vereinbarung mit Ihnen wurden die Handwerkerarbeiten bisher nicht durchgeführt.

    Ich setze Ihnen eine Frist von 14 Tagen (einschließlich 14.3.2013), um die im Übergabeprotokoll vereinbarten Handwerkerarbeiten durchführen zu lassen. Wir übernehmen dabei keinerlei Kostenanteile.

    Mit freundlichen Grüßen,
    XXX

    ------------------------------------------

    Kann ich das so absenden? Welche rechtlichen Schritte stehen mir nun zu?

    Danke für eure Antworten!

  • Zitat

    Laut Übergabeprotokoll lässt der Makler, der dieses unterschrieben hat, noch Handwerkerarbeiten wegen keinen Gebrauchsspuren an der Wohnung durchführen.


    Würde ich auch nicht machen, wenn keine Gebrauchsspuren da sind, gibts auch nix zu machen.
    Ist der Makler auch VM ?

  • Hallo valentinus,

    das Schreiben kannste meinetwegen auch an den Papst schicken... (pardon) - Es interessiert beide nicht die Bohne.
    Der Makler hat seine Provision bekommen, das war's.
    Dein Ansprechpartner ist Dein Mietvertragspartner...;)

  • Hallo zusammen,

    der Makler steht in engem Kontakt mit dem Vermieter, der Vermieter sackt sich nur die Miete ein. Der Makler hat daher auch den Mietvertrag unterschrieben!

    Ich habe den Vermieter noch nie zu Gesicht bekommen.


  • Der Makler hat daher auch den Mietvertrag unterschrieben!

    Hoffentlich haben Sie auch die dazugehörige Vollmacht des Vermieters vom Makler.
    Ein Schelm, wer Böses denkt.
    Ich würde da mal einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Vielleicht ist wegen fehlender Unterschrift des Vermieters der Vertrag garnicht gültig. Makler müssten das eigentlich wissen. Schon seltsam, dass dem Makler das Grundwissen einer Wohnraumvermietung fehlt.

    Wenn da mal ein Problemchen auftritt, kann sich der Wohnungseigentümer immer fein rausreden.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (1. März 2013 um 12:45)

  • Nein, eine Vollmacht habe ich nicht!
    Ich dachte, dies sei alles rechtens.

    Dann scheint der Vermieter sich mit dem Makler zusammengetan zu haben, damit die Vorschäden schön am Mieter hängenbleiben.

    Richtig?

  • Vielen Dank! Ich werde mich mal an einen Fachanwalt wenden. Die Sache kommt mir schon lange komisch vor, ich hab da immer ein gesundes Bauchgefühl ;)


    Leider zu spät.
    Und wenn ich von solchen Szenarien lese, klingeln bei mir immer die gesunden Gefühlsglocken nach dem Motto: Eine Hand wäscht ...:mad:
    Schliesse mich an: Lass' das mal anwaltlich überprüfen.

  • Hallo zusammen

    Der Makler hat daher auch den Mietvertrag unterschrieben!



    Wenn der Makler den MV auf Vermieterseite unterschriben hat,
    wäre auch mal zu prüfen ob der Makler überhaupt Anspruch auf die Provision hat.


    VG Syker

  • Hallo valentinus,

    eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt kann hier angebracht sein.

    Sie haben ein unterschriebenes Übergabeprotokoll. Hat den der Makler auch den Mietvertrag unterschrieben?
    Wenn nicht, dann ist nach meinen Wissen ein "alleiniges" Übergabeprotokoll nicht der Mietvertrag.
    Und somit fehlt die Rechtslage zu der Wohnung. Und Ihr Vermieter kann behaupten, das Übergabeprotokoll ist nicht von mir beauftragt worden. Da es ja auch keine gesetzl. Pflicht für ein Übergabeprotokoll besteht.

    Oder einfacher geschrieben, das Protokoll hätte auch jeder andere Person Unterschreiben können.
    Anmerkung: Eine Darstellung meines Wissen nach!

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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