Schätzung der Heizkosten obwohl Heizung beim Auszug abgelesen wurde

  • Hallo

    folgendes hat sich ereignet.
    Kurz zur Info, die Wohnung wurde vor meinem Einzug komplett saniert und es waren schon Funkheizkostenverteiler an den Heizkörpern angebracht. Warum sollten da Neue montiert werden? Ich habe 2Jahre in der Wohnung gewohnt, obwohl davon die letzten 1,5 Monate im Jahr 2011 nur noch renoviert wurde, da ich umgezogen war.
    Habe die Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten, mit der Bitte 300,30 € nachzuzahlen. Habe fristgerecht Widerspruch eingelegt da ich im Jahr 2011 nur von Januar bis März die Wohnung gemietet hatte und auch keine HKV-Werte in der Abbrechnung zu finden waren... obwohl auf dem Übergabeprotokoll (bei Auszug aus Wohnung) die Werte für alle Heizkörper eingetragen waren. Die HKV-Werte wurden nur geschätzt (warum auch immer). Heute hab ich dann die Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, wo ich darauf hingeweisen hatte das HKV-Werte vorliegen.

    Antwort:
    " In der Heizperiode 2011 wurde auf ein neues Messsystem umgestellt. Auf Grund der Unterschiedlichen Gerätetechnik, ist es nur möglich, ein Messsystem zu berücksichtigen. Zur Erstellung der Abrechnung werden die neuen HKV berücksichtigt, da diese eine höhere Genauigkeit in der Verbrauchserfassung vorweisen.

    In Ihrer Wohnung konnten die Geräte erst nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes montiert werden. Deshalb erfolgte für die Heizperiode 2011 eine nach Heizkostenverordnung gesetzeskonforme Verbrauchseinschätzung."

    Nun meine Fragen: Welche Möglichkeiten habe ich?
    zahlen? bin ich nicht einverstanden :mad:
    erneut Widerspruch einlegen ?
    Soll der Vermieter mir nachweisen warum die HKV getauscht werden mussten...
    ist das Rechtens? die abgelesenen Werte einfach zu ignorieren ?

    Wenn das wirklich legal wäre könnten die Vermieter doch jedes Mal die Zähler tauschen und der Mieter wäre der Dumme.

    Wer kann mir helfen.

    Vielen Dank schon mal
    frostbork

  • Zitat

    Nun meine Fragen: Welche Möglichkeiten habe ich?


    zahlen oder nicht zahlen.
    Anwalt, usw...

    Zitat

    erneut Widerspruch einlegen ?


    gegen was genau ?

    Zitat

    Soll der Vermieter mir nachweisen warum die HKV getauscht werden mussten...


    Das dürfte nicht allzu schwer sein.

  • Hallo frostbork,

    "die Wohnung wurde vor meinem Einzug [wann?] komplett saniert und es waren schon Funkheizkostenverteiler an den Heizkörpern angebracht. Warum sollten da Neue montiert werden?"
    - Wie alt waren die FuHKVs?

    "Ich habe 2Jahre in der Wohnung gewohnt,"
    - Von... bis...?

    "Habe die Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten,"
    - Bitte genauer Abrechnungszeitraum.
    Wann - genau - hast Du sie bekommen?

    "... ich im Jahr 2011 nur von Januar bis März die Wohnung gemietet hatte und auch keine HKV-Werte in der Abbrechnung zu finden waren... obwohl auf dem Übergabeprotokoll (bei Auszug aus Wohnung) die Werte für alle Heizkörper eingetragen waren. Die HKV-Werte wurden nur geschätzt (warum auch immer)."
    - ok erst mal.

    "Heute hab ich dann die Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, wo ich darauf hingeweisen hatte das HKV-Werte vorliegen.
    Antwort:
    "In der Heizperiode 2011 wurde auf ein neues Messsystem umgestellt. Auf Grund der Unterschiedlichen Gerätetechnik, ist es nur möglich, ein Messsystem zu berücksichtigen. Zur Erstellung der Abrechnung werden die neuen HKV berücksichtigt, da diese eine höhere Genauigkeit in der Verbrauchserfassung vorweisen.
    In Ihrer Wohnung konnten die Geräte erst nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes montiert werden. Deshalb erfolgte für die Heizperiode 2011 eine nach Heizkostenverordnung gesetzeskonforme Verbrauchseinschätzung."
    - ok erst mal.

    "Welche Möglichkeiten habe ich?
    zahlen? bin ich nicht einverstanden :mad:
    erneut Widerspruch einlegen ?
    - Kannste machen, wenn Du ausreichend begründen kannst.

    "Soll der Vermieter mir nachweisen warum die HKV getauscht werden mussten..."
    - Nein.

    "ist das Rechtens? die abgelesenen Werte einfach zu ignorieren ?"
    - Eigentlich nicht.

    "Wenn das wirklich legal wäre könnten die Vermieter doch jedes Mal die Zähler tauschen und der Mieter wäre der Dumme."
    - Dummes Zeugs! Die Zähler werden i.d.R. alle 10 Jahre getauscht, da dann die Batterien zuende gehen.

  • Hallo frostbork,

    "die Wohnung wurde vor meinem Einzug [wann?] komplett saniert und es waren schon Funkheizkostenverteiler an den Heizkörpern angebracht. Warum sollten da Neue montiert werden?"
    - Wie alt waren die FuHKVs?
    wie alt diese Waren kann ich leider nicht sagen, sahen jedenfalls neu aus und der Zählerstand lies dies auch vermuten

    "Ich habe 2Jahre in der Wohnung gewohnt,"
    - Von... bis...?
    Erstbezug nach Sanierung von 04/2009 - 04/2011

    "Habe die Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten,"
    - Bitte genauer Abrechnungszeitraum.
    Wann - genau - hast Du sie bekommen?
    erhalten im 11/2012, dann sofort Widerspruch erhoben ( Fehlender/ geschätzter Zählerstände )

    "... ich im Jahr 2011 nur von Januar bis März die Wohnung gemietet hatte und auch keine HKV-Werte in der Abbrechnung zu finden waren... obwohl auf dem Übergabeprotokoll (bei Auszug aus Wohnung) die Werte für alle Heizkörper eingetragen waren. Die HKV-Werte wurden nur geschätzt (warum auch immer)."
    - ok erst mal.

    "Heute hab ich dann die Antwort auf meinen Widerspruch bekommen, wo ich darauf hingeweisen hatte das HKV-Werte vorliegen.
    Antwort:
    "In der Heizperiode 2011 wurde auf ein neues Messsystem umgestellt. Auf Grund der Unterschiedlichen Gerätetechnik, ist es nur möglich, ein Messsystem zu berücksichtigen. Zur Erstellung der Abrechnung werden die neuen HKV berücksichtigt, da diese eine höhere Genauigkeit in der Verbrauchserfassung vorweisen.
    In Ihrer Wohnung konnten die Geräte erst nach Beendigung des Abrechnungszeitraumes montiert werden. Deshalb erfolgte für die Heizperiode 2011 eine nach Heizkostenverordnung gesetzeskonforme Verbrauchseinschätzung."
    - ok erst mal.

    "Welche Möglichkeiten habe ich?
    zahlen? bin ich nicht einverstanden :mad:
    erneut Widerspruch einlegen ?
    - Kannste machen, wenn Du ausreichend begründen kannst.

    "Soll der Vermieter mir nachweisen warum die HKV getauscht werden mussten..."
    - Nein.

    "ist das Rechtens? die abgelesenen Werte einfach zu ignorieren ?"
    - Eigentlich nicht.
    seh ich auch so

    "Wenn das wirklich legal wäre könnten die Vermieter doch jedes Mal die Zähler tauschen und der Mieter wäre der Dumme."
    - Dummes Zeugs! Die Zähler werden i.d.R. alle 10 Jahre getauscht, da dann die Batterien zuende gehen


    war ja nur laut gedacht... und die HKV sahen nicht nach 10Jahre aus, zumal es da noch keine Funktechnik gab oder doch ?

  • war ja nur laut gedacht... und die HKV sahen nicht nach 10Jahre aus, zumal es da noch keine Funktechnik gab oder doch ?


    Vor 10 Jahren ... kaum, schätze ich.
    Hier komme ich jedoch mangels der örtlichen (Detail-)Kenntnisse nicht weiter, womöglich auch die anderen Helferlein nicht...
    Vielleicht konsultierst Du mal einen örtlichen Mieterverein.

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