Abrechnung der Strom Etagen-Heizung

  • Hallo,

    ich habe eine Stromheizung (keine Nachtspeicheröfen) in meiner Mietwohnung.

    Es befindet sich auch ein Stromzähler für die Stromheizung in der Wohnung. Meine Frage ist nun,

    Darf der Vermieter die Heizkosten zu 100% nach Verbrauch berechnen?

    Gruß

    Stefan

  • Hallo stefan31

    ich habe eine Stromheizung (keine Nachtspeicheröfen) in meiner Mietwohnung.



    Versorgt diese Heizung nur deine Wohnung?

    Darf der Vermieter die Heizkosten zu 100% nach Verbrauch berechnen?



    Wenn obige Frage mit ja beantwortet wird,
    dann ja ansonnsten wäre die HeizkostenV anzuwenden.
    Warum läuft der Stromvertrag nicht direkt zwischen dir und dem Versorger?


    VG Syker

  • Hallo Syker,

    dieser Zähler versorgt nur meine Heizung.
    Allerdings steht in meinem Mietvertrag, dass die Heizkostenverordnung angewandt wird und ich bin dadurch davon ausgegangen dass die Verteilung entweder bei 70/30 oder 50/50 liegt.

    Laut Mietvertrag zahle ich einen Abschlag über die Nebenkosten für den Strom. Warum es direkt über den Vermieter geht weiß ich nicht, ich vermute es gibt einen allgemeinen Zähler für alle Mietwohnungen und jeweils Zähler in den einzelnen Wohnungen.

    Der restliche Strom geht übrigens über einen anderen Zähler. (mit meinem Stromanbieter)

    Gruß

    Stefan

  • Hallo stefan31

    dieser Zähler versorgt nur meine Heizung.



    Und die Heizung versorgt auch nur deine Wohnung?


    Allerdings steht in meinem Mietvertrag, dass die Heizkostenverordnung angewandt wird und ich bin dadurch davon ausgegangen dass die Verteilung entweder bei 70/30 oder 50/50 liegt.



    In deinem Fall ist die HeizkostenV wohl nicht zwingend anzuwenden,
    gillt aber - da im MV vereinbart - trotzdem,
    und demnach wäre auch eine Verteilung nach 70/30 vorzunehmen.

    Wenn dein Zähler seperat vom Versorger abgerechnet wird,
    ändert sich an deinen Kosten nichts.

    Hier wäre die Abrechnung des Versorgers einzusehen,
    um die HK-Abrechnung zu überprüfen.


    Laut Mietvertrag zahle ich einen Abschlag über die Nebenkosten für den Strom. Warum es direkt über den Vermieter geht weiß ich nicht, ich vermute es gibt einen allgemeinen Zähler für alle Mietwohnungen und jeweils Zähler in den einzelnen Wohnungen.

    Der restliche Strom geht übrigens über einen anderen Zähler. (mit meinem Stromanbieter)



    Dies solltest du einmal mit deinem VM abklären,
    auch welcher Stromtarif für den Heizungsanschluss gewählt wurde.


    VG Syker

  • Zitat

    ich habe eine Stromheizung (keine Nachtspeicheröfen) in meiner Mietwohnung.


    Aber wohl doch mit billigem Nachttarif ?

    Zitat

    Darf der Vermieter die Heizkosten zu 100% nach Verbrauch berechnen?


    Ja, bei Strom-HZG gilt die HKV nicht.

  • Hallo stefan,
    auch ich bin der mehrheitlichen Meinung, dass der VM die durch den Zähler zu ermittelnden Kosten glatt an Dich weitergeben kann.
    Die HeizkVO kann garnicht angewendet werden, da der 30 oder 50%ige Anteil ja auf die Gesamtmietfläche des Hauses bezogen ist, aber hier hast Du ja mit des anderen Wohnungen nichts zu tun.
    Wichtig ist m.E. jedenfalls, dass es sich um einen geeichten Zähler handelt und der VM (=Zwischenhändler) nur tatsächlich entstandene Kosten an Dich weitergeben kann.

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