Hallo folgender Fall beschäftigt mich:
Eine GbR kauft ein Mietshaus mit Mietern
Die GbR teilt die Wohnungen über einen Vertrag den einzelnen Eigentümern zu ( direkt nach Hauskauf)
Die Wohnungen werden einige Zeit später durch die Teilungserklärung und dem Eintrag und Neubildung der Wohnungsblatter beim Grundbuchamt den Eigentuemern zu gewiesen.
Erfolgt jetzt eine Eigenbedafskündigung durch einen Eigentümer an einem Bestandsmieter,welche Fristen gelten dann nach neuem Mietsrechtänderungsgesetz?
Gilt hier eine Sperrfrist oder kann sofort Eigenbedarf angemeldet werden ?