Kündigung nach GBR Auflösung

  • Hallo folgender Fall beschäftigt mich:

    Eine GbR kauft ein Mietshaus mit Mietern
    Die GbR teilt die Wohnungen über einen Vertrag den einzelnen Eigentümern zu ( direkt nach Hauskauf)
    Die Wohnungen werden einige Zeit später durch die Teilungserklärung und dem Eintrag und Neubildung der Wohnungsblatter beim Grundbuchamt den Eigentuemern zu gewiesen.

    Erfolgt jetzt eine Eigenbedafskündigung durch einen Eigentümer an einem Bestandsmieter,welche Fristen gelten dann nach neuem Mietsrechtänderungsgesetz?

    Gilt hier eine Sperrfrist oder kann sofort Eigenbedarf angemeldet werden ?

  • Hallo zingoa

    Eine GbR kauft ein Mietshaus mit Mietern



    GbR ist nicht so ganz einfach,
    ins Grundbuch wird die GbR wohl nicht eingetragen,
    sondern die Gesellschafter mit ihrem Anteil.

    Zitat von Beispiel


    Person A zu 1/3
    Person B zu 1/3
    Person C zu 1/3



    Die GbR teilt die Wohnungen über einen Vertrag den einzelnen Eigentümern zu ( direkt nach Hauskauf)
    Die Wohnungen werden einige Zeit später durch die Teilungserklärung und dem Eintrag und Neubildung der Wohnungsblatter beim Grundbuchamt den Eigentuemern zu gewiesen.

    Erfolgt jetzt eine Eigenbedafskündigung durch einen Eigentümer an einem Bestandsmieter,welche Fristen gelten dann nach neuem Mietsrechtänderungsgesetz?



    M.E. findet hier BGB §577a Anwendung.
    Evtl. ist hier vor Teilung zur WEG erst der Eigenbedarf anzumelden.


    VG Syker

  • Hallo zingoa

    Die Wohnung wurde aber nicht verkauft. Es wurde das Haus gekauft und in Wohnungen aufgeteilt.



    Unterstellt man wie oben vermutet,
    dass die Gesellschafter ins Grundbuch eingetragen werden,
    und bleiben wir bei der o.g. Beispiel GbR dann sehe das so m.E. so aus:

    nach Hauskauf:

    Zitat von Beispiel Grundbuch Haus


    Person A -> 1/3
    Person B -> 1/3
    Person C -> 1/3



    nach der Teilung:

    Zitat von Beispiel Grundbuch Wohnung


    Wohnung x

    • Person A -> 1/3
    • Person B -> 1/3
    • Person C -> 1/3

    Wohnung y

    • Person A -> 1/3
    • Person B -> 1/3
    • Person C -> 1/3

    Wohnung z

    • Person A -> 1/3
    • Person B -> 1/3
    • Person C -> 1/3


    Du möchtest aber sicherlich das die Grunbücher so aussehen:

    Zitat von Beispiel wunsch Grundbuch


    Wohnung x

    • Person A -> 1/1

    Wohnung y

    • Person B -> 1/1

    Wohnung z

    • Person C -> 1/1


    Dies kommt meiner Meinung nach einem Verkauf gleich,
    Notar und evtl. Grunderwerbsteuer werden fällig.
    Und somit auch wie im vorherigen Beitrag geäußert BGB § 577a.


    VG Syker

  • Zitat

    Ich glaube, dass es sich hierbei nicht um einen Verkauf handelt.!?

    Das dürfte doch wohl keine Rolle spielen, um was es sich letztendlich handelt. Wenn ein Haus/eine Wohnung von Miete in Eigentum umgewandelt wird, tritt der mehrfach genannte Paragraph inkraft.

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