Ich war einen gewissen Zeitraum aus beruflichen Gründen nicht in meiner Wohnung, mein Vermieter und meine Hausverwaltung konnten mich aber jederzeit per Mail oder Handy erreichen. Als ich wieder in meine Wohnung kam musste ich mit Erstaunen feststellen, dass mein Balkon renoviert wurde (es wurden neue Kacheln verlegt, der Handwerker kam über ein äusseres Gerüst) und dass meine Balkonmöbel beschädigt wurden, dazu wurden meine Pflanzenkübel in den Hinterhof abgestellt, ohne mich darüber zu informieren. Ich wurde über nichts informiert. Der Vermieter wusste angeblich nichts von der Renovierung und die Hausverwaltung hat nun den Kontakt zum Handwerker festgestellt, leider weigert sich sowohl die Hausverwaltung als auch der Handwerker mir den entstandenen Schaden (Möbel) zu ersetzen. Kann ich den Handwerker wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung anzeigen und darüber meinen Schaden ersetzt bekommen?
Schaden durch Balkonreparatur
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TheManWho -
25. Februar 2013 um 19:26 -
Erledigt
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Ihr Vertragspartner ist der Vermieter. Mit dem Handwerker haben Sie nichts zu tun.
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Okay... ist es Hausfriedensbruch ohne mein Einverständnis auf meinen Balkon zu gehen? Er hätte ja auch ganz normal einen Termin mit mir ausmachen können und über meinen Balkontür meinen Balkon betreten können. Schliesslich gehört doch auch mein Balkon zu meiner Wohnung, ich fände es auch nicht toll wenn jemand einfach so zu mir ins Schlafzimmer kommt, ohne zu fragen ...
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Ich würde sämtliche Beweise sammeln (Fotos, Zeugenaussagen) und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verdachts auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und evtl. auch Diebstahl erstatten. Wenn Gegenstände auf meinem Balkon waren und weg sind, muss ich sie nicht sonstwo suchen.
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Zitat
ich fände es auch nicht toll wenn jemand einfach so zu mir ins Schlafzimmer kommt, ohne zu fragen
Na, das kommt doch wohl drauf an.ZitatKann ich den Handwerker wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung anzeigen und darüber meinen Schaden ersetzt bekommen?
Klar, aber wie willst Du das beweisen ?
Über das Gerüst könnten auch andere Personen auf dem Balkon gewesen sein. -
Hallo TheManWho,
Ihr Vermieter hat keine Ahnung, Ihre Hausverwaltung und Handwerker haben Kenntnis von den Schaden erhalten.
Nun müssen Sie eigentlich ersteinmal beweisen können, Wer - Wann - Wie und überhaupt auf Ihren Balkon war. Die genaue Person sollten Sie bei Ihrer Hausverwaltung nachfragen. Wenn es ein beauftragter Handwerker war, dann ist dieser in der Regel gegen solche Schäden versichert.
Verweigert die Hausverwaltung den Namen zu erwähnen, könnte das auch einen Grund haben. Event. das Gegenteil von weisser Arbeit.Tipp: Beweismaterial anfertigen, Hausverwaltung am besten schriftlich über Ihre event. Vorgehensweise informieren um damit zum einlecken zu bewegen.
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