Hallo,
hoffentlich kann mir jemand helfen, ich muss bzw. will schnellstmöglich aus meiner Wohnung raus, und bezahlbarer Wohnraum ist hier selten, weswegen ich jetzt doch die Deutsche Annington in die Wahl der möglichen Vermieter mit aufgenommen habe.
Wohnhaus (Ich möhte dort nur eine Wohnung mieten) ist super, ebenso die Lage. Die Wohnung müsste renoviert werden, aber das ist nicht das Problem. Also wurde mir der Mietvertrag zugesendet, und da steht folgendes:
§ 7 Zusätzliche Vereinbarungen
Verkauf Gebäude
Der/Die Mieter ist/sind darauf hingewiesen worden, dass die Eigentümerin beabsichtigt, das Gebäude zu verkaufen bzw. die Wohnung in eine Eigentumswohnung umzuwandeln und diese sodann zu verkaufen.
Laut Callcenter würde das in jedem Mietvertrag stehen, wobei das Haus auch gar nicht mehr verkauft werden soll, sondern wieder im Mietbestand wäre.
Steht dieses wirklich in jedem (neueren) Mietvertrag von denen drinnen?
Und hätte ich dennoch die 3 Jahre Schonfrist, wie der Gesetzgeber dieses im BGB schreibt, oder wenn es im Mietvertrag steht, würde ich nur die normale gesetzliche haben?
Hoffe ihr könnt mir helfen ![]()