Fristlose Kündigung wg. Schimmel und Gesundheitsgefährdung

  • Hallo, ich habe da mal eine Frage. In meiner Wohnung schimmelt es seit geraumer Zeit ganz massiv. Ich habe meinen Vermieter mehrfach aufgefordert, diesen Zustand, der auch durch ein Gutachten nachgewiesen wurde, zu beheben, allerdings hat sich nichts getan. Nun hat mir eine Anwältin geraten, die fristlose Kündigung auszusprechen. Allerdings habe ich noch keine neue Wohnung. Sie sagt, fristlos heißt nur "ohne Einhaltung einer Frist" und ich könnte ausziehen, wenn ich eine Wohnung habe. So habe ich jetzt auch die Kündigung formuliert ...." Ich kündige das obengenannte Mietverhältnis fristlos. Ich räume die Wohnung, sobald ich eine neue gefunden habe...."), aber ich bin mir nicht sicher, dass das so in Ordnung ist. Habe Angst, dass ich in wenigen Tagen einfach auf der Straße stehe. :(

    Hat jemand von Euch damit Erfahrung? Dann antwortet mir bitte schnell - danke schön.

    Einmal editiert, zuletzt von janeblond (4. Mai 2010 um 17:09)

  • Wenn Ihnen die Anwältin dieses geraten hat, dann sollten Sie noch einmal rückfragen, welche Konsequenzen für Sie entstehen.

    Aber warum kündigen Sie nicht erst dann, wenn Sie eine neue Wohnung haben?

  • Es lag mir daran, dass ich gekündigt habe, bevor mein Vermieter nun nach fast 10 Monaten, aufgrund meiner vollständigen Einstellung der Mietzahlung, beginnt, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, die bestenfalls die Folgen beseitigen, aber nicht die Ursachen. Sonst habe ich eventuell eine neue Wohnung, aber aufgrund irgendwelchen Sanierungsmaßnahmen, nicht die Möglichkeit schnell zuzusagen.

  • Fristlos heißt sofort. Sie können nicht fristlos kündigen und dann doch wohnen bleiben!

    Also geht das nur in der Reihenfolge: Erst neue Wohnung anmieten, dann kündigen und ein paar Tage später ausziehen.

  • Ja, so habe ich auch gedacht. Die Anwältin sagte allerdings, fristlos hieße einfach nur, dass ich ggf. ohne Einhaltung einer Frist ausziehen könnte, wenn es denn soweit sei. Trotzdem vielen Dank für Ihre Mühe. Ich krieg ständig widersprüchliche Aussagen dazu - 3 Leute - 3 Meinungen...

  • Urteil:
    Für eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist es notwendig, dass die weitere Vertragsfortsetzung unzumutbar ist. Daran fehlt es, wenn der Mieter durch ein langes Zuwarten mit der Kündigung deutlich macht, dass die von ihm angenommene Unzumutbarkeit tatsächlich entfallen oder schon nicht gegeben ist. Die angemessene Frist, in der die Kündigung zu erfolgen hat, beträgt nicht mehr als zwei Monate nach Kenntnis des wichtigen Grundes. KG Berlin 8. Zivilsenat, Urteil vom 27. Februar 2003, Az: 8 U 316/01. Fundstelle: KGR Berlin 2003, 186

    Urteil:
    Der zur Kündigung führende wichtige Grund muss im Kündigungsschreiben angegeben werden § 569 Abs 4 BGB. Ohne die Angabe von Gründen ist die Kündigung unwirksam. Pauschale Behauptungen oder Anschuldigungen reichen als Begründung nicht aus. Die erforderliche Konkretisierung dieser Angabe richtet sich nach dem Einzelfall. Der von der Kündigung betroffene Vermieter muss jedenfalls die Möglichkeit haben zu überprüfen, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffend sind. (LG Berlin, Urteil vom 10. Februar 2003, Az: 67 S 240/02; BayOblG München, 17. Dezember 1984, ReMiet 6/84, WuM 1985, 50).

    Zitat

    die Kündigung formuliert ...." Ich kündige das obengenannte Mietverhältnis fristlos. Ich räume die Wohnung, sobald ich eine neue gefunden habe...."), aber ich bin mir nicht sicher

    ... das hätte so aussehen sollen: "Für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist, kündige ich das Mietverhältnis fristgerecht zum ...(hier Datum der fristgerechte Kündigung)"

  • Danke Sinus - ich habe tatsächlich vergessen, den Grund anzugeben, aber ich könnte ja noch eine fristlose Kündigung mit Begründung nachschieben. Das Gutachten zum Schimmel (mit der Aussage, dass massive Gesundheitsgefahr vorliegt) habe ich erst seit dem 01.04.2010, insofern dürften die zwei Monate noch nicht um sein. Der Schimmel selbst liegt allerdings schon seit letzten Sommer vor. Kann ich trotzdem noch in der Wohnung verbleiben, bis ich eine neue gefunden habe?

  • Nach dem zuerst genannten Urteil muss die fristlose Kündigung innerhalb von 2 Monaten abgewickelt sein, sonst wird der "wichtige Grund" nicht mehr anerkannt.
    Ihre gesetzliche und normale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

  • Hallo Janeblond,

    m.E. ist diese Angelegenheit bis jetzt überhaupt nicht "toll" gelaufen.
    Ich halte mal fest: Dir liegt ein Gutachten vor; Du hast Dich anwaltlich beraten lasse; Dein Vermieter weiss mündlich, also nicht schriftlich nachweislich, über den Mangel bescheid.

    GRUNDSÄTZLICH solltest Du Dein Heiz- und Lüftungsverhalten überprüfen, da in solchen Fällen die Gegenseite garantiert dieses monieren wird. Das Thema ist so alt wie es Heizungen gibt, und im www kannste Dich tagelang mit dem Studium hierüber beschäftigen. Es ist ein Fass ohne Boden, und die Gutachter lachen sich kaputt und verdienen sich dumm und dusselig. Die neue Heizkostenverordnung tut ihr übriges dazu, da jetzt der Energieverbrauch stärker in die Abrechnungen einfliesst als bisher und die Leute noch mehr sparen wollen, mit der Konsequenz, dass noch mehr Bausubstanz schimmelt (nicht nur zur "Freude" der Mieter...).

    Schön wäre es, zu wissen, ob Du grundsätzlich ausziehen willst. Falls ja, kannste sowieso gesetzlich kündigen, z.Zt. zum 31.08. Bis dahin dürfteste wohl eine neue Wohnung gefunden haben. Wegen evt. Schimmelpilzansteckungsgefahr kannste die Stellen ja mit Essig abwaschen, heizen und lüften, das dürfte vorübergehend helfen.
    Wenn Du jedoch wohnen bleiben möchtest, sollteste den VM schriftlich auf die Mängel aufmerksam machen und Abhilfe binnen zwei Wochen einfordern, da Du ansonsten das Mietverhältnis fristlos kündigen würdest.

    "So habe ich jetzt auch die Kündigung formuliert ...." Ich kündige das obengenannte Mietverhältnis fristlos. Ich räume die Wohnung, sobald ich eine neue gefunden habe...."), aber ich bin mir nicht sicher, dass das so in Ordnung ist."
    Du hast recht, ist wirklich nicht i.O.

    "Habe Angst, dass ich in wenigen Tagen einfach auf der Straße stehe."
    Nöö, wer sollte Dich auf die Strasse setzen? Höchstens der GV mit Gerichtsbeschluss.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (6. Mai 2010 um 14:58)

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