Mietminderung wegen Klopfgeräuschen des Nachbarn?

  • Ich wohne jetzt seit einigen Monaten in einer neuen Wohnung und bin rundum zufrieden. Wäre da nicht dieses ständige klopfgeräusch welches aus der Wohnung meiner Nachbarin kommt. Es ist wirklich sehr laut an meiner Wohnzimmerwand und lässt mich mehrmals am Tag schreckhaft zusammenzucken oder aus dem Mittagsschlaf erwache n. Als ich die alte Dame auf das Geräusch ansprach, meinte sie da könne sie nichts machen. Das ist seit 20Jahren so und wird vom boiler im Bad verursacht. Komisch nur dass es mal laut mal leise ist. Ich fühle mich von diesem lauten Geräusch wirklich gestört. Kann man in so einem Fall wirklich gar nichts machen? Auch nicht über Vermieter oder hausverwaltung? Sind solche Geräusche einfach hinzunehmen?

  • Als ich die alte Dame auf das Geräusch ansprach, meinte sie da könne sie nichts machen. Das ist seit 20Jahren so und wird vom boiler im Bad verursacht.


    Hast Du nicht selbst mal darum gebeten, nachschauen zu dürfen?

  • Hallo Jefferson 85

    Wäre da nicht dieses ständige klopfgeräusch welches aus der Wohnung meiner Nachbarin kommt.
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    Als ich die alte Dame auf das Geräusch ansprach, meinte sie da könne sie nichts machen. Das ist seit 20Jahren so und wird vom boiler im Bad verursacht.
    ...
    Kann man in so einem Fall wirklich gar nichts machen? Auch nicht über Vermieter oder hausverwaltung? Sind solche Geräusche einfach hinzunehmen?



    Ob eine Reparatur möglich ist oder nicht kann ich nicht beurteilen.

    Aber ziemlich offensichtlich war dieser "Mangel"
    schon bei Anmietung der Wohnung vorhanden,
    und hätte von dir erkannt werden können.

    Dann käme m.E. BGB § 536b zur Anwendung.
    dies bedeutet für dich dass du weder Mietminderung
    noch Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen geltend machen kannst.


    VG Syker

  • Hallo Jefferson85,

    Sie haben ersteinmal die Möglichkeit den Vermieter auf diesen Mangel hinzuweisen. Am besten schriftlich mit Nachweis.
    Reaktion abwarten.

    Tipp: Vermieter direkt in die Wohnung einladen und gemeinsam das Geräusch auffindig machen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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