Auszugstermin während Urlaub des Vermieters

  • Wir haben unsere alte Wohnung zum 28.02. gekündigt; unser Vermieter fährt jedoch vom.20.2. bis 7.3. in Urlaub.
    Wie sieht es in dem Fall mit der Abnahme der Wohnung aus? Kann die trotz einem früheren Auszugstermin erst im März erfolgen? Oder muss er eine Vertretung schicken?
    Ferner ist zu befürchten, dass er, wenn wir zum 28. die Schlüssel abgeben, nachträglich noch Dinge in der Wohnung zerstört und behauptet, wir seien das gewesen. Daher wollen wir unbedingt zum 28.2. schon mal ein Abnahmeprotokoll machen. Wer muss dies ausser uns noch mit unterschreiben, damit es im Falle eines Falles gerichtsverwertbar ist?

  • Hallo BlackKira, ich würde den VM bitten mitzuteilen, an wen rechtsgültig am 28.2. die Mietsache zurückgegeben werden kann. Auch die Kontaktdaten zwecks Terminabsprache geben lassen.

  • Hallo zusammen,

    Warum übergebt ihr dann die Schlüssel nicht erst nach dem 07.03. ?

    hier ist Vorsicht geboten,
    der VM könnte für die Zeit bis zum 07.03.2013
    Nutzungentschädigung verlangen.


    VG Syker

  • hier ist Vorsicht geboten,
    der VM könnte für die Zeit bis zum 07.03.2013
    Nutzungentschädigung verlangen.


    ... und zwar grosse Vorsicht, evtl. sogar für einen halben Monat, bspw. aus Rache..., wenn der VM sauer ist, einen zuverlässigen Mieter verloren zu haben.
    Deshalb sollte sich der Mieter so gut wie möglich(!) rückversichern.


  • hier ist Vorsicht geboten,
    der VM könnte für die Zeit bis zum 07.03.2013
    Nutzungentschädigung verlangen. VG Syker

    Richtig! da sieht man wieder was die Fantastereien wert sind.

  • Zitat

    der VM könnte für die Zeit bis zum 07.03.2013 Nutzungentschädigung verlangen.


    Die paar Tage dürften aber bedeutend billiger sein, als die vielen Zerstörungen des VM, die diesem unterstellt werden.

  • Hallo BlackKira,

    am besten schriftlich mich Nachweis.
    Besonders vorsichtig sein, wenn Sie keine rechtzeitige Antwort bekommen.
    Da es § gibt, die Vermieterfreundlich sind, wenn die Rückgabe verspätet erfolgt. Siehe §546 BGB, §546a BGB

    Achten Sie darauf, dass die "Vertretung" Ihres Vermieters eine schriftliche Bevollmächtigung vom Vermieter hat. Denn Sie können ja nicht nachweisen, dass diese Person für die Entgegennahme eines Wohnungsschlüssels berichtigt ist!

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    Da es § gibt, die Vermieterfreundlich sind, wenn die Rückgabe verspätet erfolgt. Siehe §546 BGB, §546a BGB


    Was soll da denn vermieterfreundlich sein ?
    Traurig genug, dass es dafür überhaupt einen § braucht.

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